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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Äcker in Landschaftsschutzgebieten

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Avatar  Äcker in Landschaftsschutzgebieten  (Gelesen 2952 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
08. Oktober 2011, um 07:21:31 Uhr

Hallo zusammen,

hatte gestern ein kleine Meinungsverschiedenheit mit einem bekannten Bauern und bin da leider ein wenig verunsichert.

Und zwar ist in Bergkamen größtenteils Landschaftsschutzgebiet und der Bekannte meinte das graben im Landschaftsschutzgebieten ist generell untersagt , selbst auf gepflügten Äckern.

Er hatte mir zwar erlaubt auf den Acker zu gehen aber ziemlich nah an der Strasse war ich doch zu unsicher und deshalb habe ich mich auf ein abseits gelegenes Feld verkrümelt.

Habe mal die Paragraphen des Landschaftsgesetzes überflogen aber nichts gesfunden was mit untersagt auf einem geernteten Feld zu suchen .

Vielleicht kann mich jemand aufklären der ein wenig mehr Erfahrung mit den Gesetz hat, möchte gerne vorbereitet sein wenn da mal Fragen kommen.


danke im vorraus


Ralph

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(versteckt)
#1
08. Oktober 2011, um 08:24:30 Uhr

Landschaftsschutzgebiete sind grundsätzlich mit einer Metallsonde NICHT zu begehen .
zB. Einer meiner Auflagen der Grabungsgenehmigung aus NRW .

Hinzugefügt 08. Oktober 2011, um 08:33:36 Uhr:

Sorry - Leider !

Gruß Washburn


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ICE-AGE-2---Jetzt-tauts--.jpg

« Letzte Änderung: 08. Oktober 2011, um 08:33:36 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
08. Oktober 2011, um 08:53:11 Uhr

@Wahburn danke für die schnelle Antwort

Habe gerade nochmal geschaut und das hier gefunden

§ 4 Eingriffe in Natur und Landschaft
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
(2) Als Eingriffe gelten insbesondere

1. die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen

Das heißt ja soviel wie selbst wenn ich nen Euro auf dem Feld aufhebe ist das schon verboten?

Wie sieht es denn aus wenn ich einen schriftlichen Auftrag zum Entschrotten des Ackers vom Eigentümer enthalte?

gruß

Ralph



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#3
08. Oktober 2011, um 09:07:48 Uhr

Ein schicker Vorwand aus den Augen der Archos gesehen .
Ich würde es nicht machen , selbst dieser Bauer hat in diesem Gebiet seine Auflagen .

Gruß Washburn


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PAL 20 Die Schatzinsel -2- 08-05 21-01-47.jpg
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#4
08. Oktober 2011, um 10:49:26 Uhr

man man leute lesen und verstehen  ..... ----- wenn du eine münze findest ist doch das kein bodenschatz - ist nur eine münze sonst nix!! was ist denn ein bodenschatz? eine münze eine tonscherbe oder eine petschaft ? nee nee das sind keine bodenschätze!!! `bodenschätze` sind mit ausnahme von wasser alle mineralischen rohstoffe in festem oder flüssigem zustand und gase, die in natürlichen ablagerungen oder ansammlungen (lagerstätten) in oder auf der erde, auf dem meeresgrund, im meeresuntergrund oder im meerwasser vorkommen....txt auschnitt und quelle wikipedia.org  hier klicken  ---->  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bodenschatz


dies ist keine rechtsberatung nur ein anstoß zum mitdenken und verstehen  Lächelnd Lächelnd

« Letzte Änderung: 08. Oktober 2011, um 10:52:44 Uhr von (versteckt) »

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#5
08. Oktober 2011, um 10:59:56 Uhr

Wenn der Bauer dort pflügt, weiss ich ehrlich gesagt nicht, was Du dann am Boden noch kaputt machen kannst  Idiot Bei einem Landschaftsschutzgebiet geht es um den Schutz der Flora und Fauna, das kann ja nun auf einem Acker keine Rolle spielen. Mehr als 10-30cm tief gräbt mann ja in den seltensten Fällen und so tief pflügt der Bauer das Feld auch um. Da würde ich mir jetzt keine Platte machen, ein Verbot würde ja jeglicher Logik widersprechen  Idiot

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#6
08. Oktober 2011, um 11:16:25 Uhr

Wenn der Bauer Dir erlaub oder Dich Bittet sein Acker von Schrott zu befreien ?  :Smiley

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#7
08. Oktober 2011, um 12:53:04 Uhr

Liebe Revolutzer
Mal wieder am Thema vorbeigeschossen . Schutzgebiete haben ein Gesetz . Das kommt nicht von mir ,
gilt aber trotzdem für alle !


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NAGEL IM KOPF .jpg
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(versteckt)Themen Schreiber
#8
08. Oktober 2011, um 14:33:00 Uhr

Sehe es eigentlich auch wie SAE2600 und Pommeraner.

Ich denke wenn der Bauer sowieso den Boden pflügt kann das Sondengehen auch nicht mehr Schaden verursachen.

Habe es auch so gelesen das man nur den vorgegebenen Wegen folgen soll und nicht in der Landschaft kreuz und quer über die Gebiete springen soll, das respektiere ich.


Werde wohl am Montag mal anrufen und fragen was die unter Schatz verstehen um das mal klarzustellen .Hier ist soviel Landschaftsschutzgebiet , das ist echt nicht mehr schön.

danke erst einmal für eure Bemühungen , sehe das ich nicht der einzige bin der ein Verständnissproblem mit dem Gesetz hat



 

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#9
08. Oktober 2011, um 14:40:10 Uhr

verwechselt ihr nicht Landschaftsschutzgebiete mit Naturschutzgebiete soweit ich weiß sind die Auflagen im ersten nicht so streng sonst dürfte da auch kein Acker sein ?


                                     larod Smiley

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#10
08. Oktober 2011, um 14:50:25 Uhr

Landschaftsschutzgebiet = von Menschen über Jahrhunderte veränderte Landschaft, die erhalten werden soll (z.B. Pflanzen, die nur durch regelmässige Vieweide erhalten werden können usw.)

Naturschutzgebiet = natürliches Gebiet, das möglichst unangetastet bleiben soll. Trotzdem kann dort in Ausnahmefällen Ackerwirtschaft unter Auflagen erlaubt sein.

Ich würde dort nicht anrufen und noch grosse Fragen stellen, geh auf dem Acker sondeln und lass die Landschaft drumherum in Ruhe. jeder, der ein wenig Logik im Hirn hat, wird nichts dagegen haben.

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#11
08. Oktober 2011, um 14:58:59 Uhr


 Sehe ich genauso. Wenn ich einen Acker von Müll befreie, trage ich sogar zum Landschaftsschutz bei.

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