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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Alles richtig verstanden ?

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. Februar 2012, um 21:34:23 Uhr

Nachdem ich mir jetzt jede Menge Informationen aus den verschiedenen Foren zusammengetragen habe, die aktuelle Fassung des DschG von Rheinland-Pfalz,sowie die aktuelle Denkmalliste der GDKE für meinen Bereich gelesen habe.
Glaube ich folgendes verstanden zu haben. -
Das suchen nach verschiedensten Gegenständen mit einem Metalldetektor ist grundsätzlich genehmigungsfrei und nicht verboten.
Das suchen Kulturdenkmälern ist generell verboten, sowie das allgemeine suchen auf Kulturdenkmälern gemäß der Denkmalliste.
Sollte ich zufällig auf Suchfunde treffen, die das DschG betreffen, mache ich Meldung bei der unteren Denkmalschutzbehörde im
hiesigen Kreis. Diese Art von Funden werde ich dokumentieren,Fotografieren und die GPS Daten erfassen. Ist der Fund als größer
anzusehen stelle ich unverzüglich die anfänglichen Grabversuche ein.
Alles richtig Verstanden ? Schockiert


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(versteckt)Themen Schreiber
#1
15. Februar 2012, um 02:08:35 Uhr

Es ist nicht schön,als Anfänger so im Regen stehen gelassen zu werden. Vielleicht habe ich die falschen Fragen gestellt,
Die falschen Formulierungen gewählt oder die falschen Schlüsse gezogen - egal wie,eine Antwort währe doch wünschenswert gewesen. -
Spontan stelle ich fest, es währe wünschenswert " neue Sondler,oder die die es werden wollen,an die Hand zu nehmen und zumindest die Grundlagen zu vermitteln " ansonsten werden die " Ilegalen Grabräuber"( auch ohne wirkliches  Kommerzielles Interesse) immer mehr. Des weiteren würde ich mir eine begleitende Maßnahme für Anfänger wünschen,die den Einstieg in die ehrenwerten Absichten des Forums bestätigen.

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(versteckt)
#2
15. Februar 2012, um 08:06:38 Uhr

Moin,

nein, Du hast keine falschen Fragen gestellt, Du gehörst aber anscheinend der "alles sofort und gleich Generation" an. Das mag in einem Internetshop mit Expressundübernachtlieferung funktionieren, aber nicht hier.

So - und nun muss ich Dir mal ein Kompliment aussprechen. Du hast als einer der ganz wenigen, die sich bisher aus dem Kreise der Sondengänger in ein Denkmalschutzgesetz eingelesen haben, es auch verstanden.

Es ist genauso, wie Du es geschrieben hast. Wenn Du nicht nach archäologischen Funden suchen willst, dann brauchst Du auch keine NFG. Das Problem ist aber, dass in RP die Bestimmung, was archäologische Funde sind, sehr schwammig formuliert ist und bei strenger Auslegung fast nichts mehr übrig bleibt, nach dem Du suchen könntest, außer Meteoriten und EuroMünzen.

Viele Grüße

Walter

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#3
15. Februar 2012, um 10:52:40 Uhr

Ja, das hast du doch richtig recherchiert, prima.
Ich bin aus dem gleichen Bundesland, und würde gerne wissen, wo du die Liste der Denkmäler
herbekommen hast.
Im Internet sind nur Kulturdenkmäler vermerkt, und nach anfrage geben sie nur für best. Flächen die Bodendenkmäler raus,
da es sonst zu viel ist??
Ich werde mal bei gelegenheit vorbeifahren und die Liste der Bodendenkmäler fordern, mal schaun was passiert.
Ich denke einerseits ist es gut die Liste rauszugeben, damit niemand was zersrört, andererseits haben die Angst vor gezielten Grabungen....zurecht.

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#4
15. Februar 2012, um 12:50:54 Uhr

Beneidenswert ist, das in so einigen Bundesländern die Bodendenkmäler in Topo-Karten eingezeichnet/makiert sind.
Ich hab entfernte Bekannte aus dem östlichen Brandenburg, die stehen voll im Regen.
Bodendenkmäler werden in Listen aufgeführt mit Flur und Denkmal Nummer, aber man bekommt kein Kartenmateria um diese Orte zu meiden.
Infos bekommt man vom Kataster/Liegenschaftsamt, aber die sind ordentlich kostenfplichtig.
Dann gibt es auch noch gewisse Grabungsschutzgebiete da sieht man dann garnicht mehr durch.
Dazu kommt ab wann etwas gefundenes Meldungspflichtig ist, Irgendjemand war der Meinung das alles was ab 1876 gefunden wird in die Tasche gesteckt werden kann, aber richtige Infos gibt es dazu auch nicht.

In Polen z.Bsp. darf ich/man alles was nach 1945 gefunden wird mitnehmen bzw. auch ausführen, es sei denn es währe das "Bernsteinzimmer" laut Angaben einiger Behörden.

mfg. Dagobert

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(versteckt)
#5
15. Februar 2012, um 13:40:45 Uhr

@Dagobert:
Warum sollten sie es auch.
In Brandenburg gilt:
§ 10 Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde.

Und Bodendenkmale sind:
§2, Abs2, Satz 4: bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden (Bodendenkmale).

Also brauchst du eine Genehmigung. Und dort wird dir dann schon gesagt werden, wo sondeln geht und wo nicht.

Und zu Polen: Kann sein, dass du was ausführen darfst. Sondeln aber ohne Genehmigung nicht.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
15. Februar 2012, um 19:28:44 Uhr

Erst einmal tausend Dank für die jetzt doch reichlichen Antworten. 
Ich und ungeduldig Huch - Nein eigentlich nicht, solange alles spätestens nach einer Stunde abgewickelt ist.   :Smiley
Zu den Bodendenkmälern, das muss ich noch einmal prüfen. Den Ordner habe ich aber zu Hause
d.h. da komme ich erst nach Aschermittwoch ran.
Jetzt wird erst einmal ausgiebig Karneval gefeiert.

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(versteckt)
#7
15. Februar 2012, um 19:58:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
@Dagobert:
Warum sollten sie es auch.
In Brandenburg gilt:
§ 10 Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde.

Und Bodendenkmale sind:
§2, Abs2, Satz 4: bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden (Bodendenkmale).

Also brauchst du eine Genehmigung. Und dort wird dir dann schon gesagt werden, wo sondeln geht und wo nicht.

Und zu Polen: Kann sein, dass du was ausführen darfst. Sondeln aber ohne Genehmigung nicht.

Gruß
Oetti1

Das ist es ja eben, die Jungs da wollen ja garnicht zielgerichtet nach Bodendekmälern suchen, und haben auch nicht vor ein neues zu entdecken.
Es geht in der Sache (in Branenburg) darum das es keine öffentlich einsehbare Karten gibt um gerade diese schon vorhandenen Bodendenkmäler zu umgehen !!!

 Zeugnissen menschlichen lebens..... dann dürfte man ja eigentlich nicht mal nach nen Euro oder ne Ost-Mark sondeln. Da würden dann nur noch Meteoriten und Gold-Nuggets bleiben.

Tja, wie Ihr seht gibt es Leute die richtig beschissen drann sind.

mfg. Dagobert



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