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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Detektor für Forschung gesucht

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Avatar  Detektor für Forschung gesucht  (Gelesen 2448 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
11. November 2013, um 15:07:59 Uhr

Boah ey,
da dachte ich ich mach ein tolles Projekt für meine Abschlussarbeit und jetzt muss ich feststellen, dass BaWü derart restriktiv ist, unglaublich. Das Thema hab ich heute morgen mit meinem Betreuer abgesprochen und bin gerade schwer am Überlegen, ob ich das nicht noch ändere, nachdem ich den Flyer über die Rechtslage bekommen habe. Ich habe ehrlich gesagt wenig Lust, mich mit Formalitäten und Ämtern rumzuärgern, vor allem, da ich als Student garantiert keine Genehmigung bekomme und wenn dann nur für die paar Meter, die mir sowieso nichts bringen...
puh, danke MichaelP, das muss ich mir nochmal ernsthaft durch den Kopf gehen lassen...

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(versteckt)
#16
11. November 2013, um 15:11:38 Uhr

Wollte dich ja nicht erschrecken.
Vielleicht kann dir ja Insurgent helfen und alles wird gut. Zwinkernd

Gruß Michael

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(versteckt)
#17
11. November 2013, um 15:16:23 Uhr

Alles wird gut  Cool

BaWü ist ja gar nicht mehr so schlimm und gegen Raubgräber sollten wir alle sein, oder Knüppel

black-futury, hast PN  Winken

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(versteckt)
#18
11. November 2013, um 15:27:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
...und gegen Raubgräber sollten wir alle sein, oder Knüppel
Natürlich Insurgent. Super
Ich finde es allerdings unmöglich, das jeder Sondengänger gleich in die Raubgräberecke gedrängt wird.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 11. November 2013, um 15:27:19 Uhr von (versteckt) »

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Verwarnt
#19
11. November 2013, um 15:32:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Nö, das braucht er nicht, ist sogar besser in BaWü für eine Genehmigung........
Wobei ich mir nicht vorstellen kann,dass er gerade mal so für sein Studium eine amtliche Genehmigung bekommt.
Noch mehr wundert es mich,dass die Profesoren an der Uni anscheinend keinerlei Ahnung haben,
was es mit der Sondelei in BW auf sich hat. Platt

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
11. November 2013, um 15:42:03 Uhr

Hi zusammen,
also ich werd jetzt erst mal nochmal mit meinem Betreuer reden, ob das Thema nun so durchgeführt werden kann, mich mal mit den zuständigen Ämtern in Verbindung zu setzen und mal schauen, was es so noch alles zu beachten gibt. Ich werde euch auf dem Laufenden halten!
Vielen Dank für eure Antworten, die waren wirklich extrem hilfreich/ aufschlussreich
Grüße,
ein nicht mehr ganz so ratloser Student... Huch

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#21
11. November 2013, um 15:44:14 Uhr

Dann wünsche ich dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Würdest ohne wirklich einen Einblick in ein schönes Hobby verpassen.
Vielleicht kannst du es ja auch nach Bayern verlagern.
Gruß Michael

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#22
11. November 2013, um 16:46:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Wobei ich mir nicht vorstellen kann,dass er gerade mal so für sein Studium eine amtliche Genehmigung bekommt.
Noch mehr wundert es mich,dass die Profesoren an der Uni anscheinend keinerlei Ahnung haben,
was es mit der Sondelei in BW auf sich hat. Platt

Vielleicht weil die Wertung der Uni fuer Wissenschaft und Forschung hoeher ist als die Meinung einiger Amtsstubenschei...er??

« Letzte Änderung: 11. November 2013, um 16:48:07 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#23
11. November 2013, um 19:11:13 Uhr

Also lies einfach mal unter Rechtliches.
Da gibt es Postings zu dem Thema BW und auch für Bayern.

Es ist in beiden Ländern genau das Gleiche.
Wenn du mit einer Sondel angetroffen wirst kann man sofort die Polizei rufen,
diese hat dann die Aufgabe dich zu durchsuchen,
sollte man die Grabarbeiten nachweisen können, können drakonsiche Strafen verhängt werden.

Natürlich gibt es hier im Forum Leute die über Beziehungen eine Bevorzugung erlangt haben.
Aber der offizielle Standpunkt ist da beinhart.

Jeder der Sondelt und das Erdreich bewegt ist ein Raubgräber.
Wenn man jemand sieht der eine Sondel und ein Grab-Werkzeug mit sich führt muß man die Polizei rufen.

Eine Grabgenehmigung wird nicht erteilt, außer du kennst die persönlich.
Einfach ausgedrückt - von offizieller Seite ist das Sondeln tot.

DU darfst aber das Gerät mitführen.
Nur wenn es piepst darfst du nicht graben, sondern du musst das Amt anrufen und in Kenntnis setzen.

Da ist das LDA völlig unmissverständlich.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
erfahrungen_mit_amt


Was nicht heißen soll, dass abschliessend geklärt ist, OB es sich beim LDA übverhaupt um ein "echtes Amt" handelt, da es nur ein BRD-Amt ist und die BRD ggf. eine Firma ist ....
Siehe: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Immer mehr Bürger lehnen Zahlungen ab ...


« Letzte Änderung: 11. November 2013, um 19:22:46 Uhr von (versteckt) »

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Verwarnt
#24
11. November 2013, um 19:33:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Vielleicht weil die Wertung der Uni fuer Wissenschaft und Forschung hoeher ist als die Meinung einiger Amtsstubenschei...er??
Nur nutzt dieses Argument relativ wenig wenn man eine Anzeige bekommt,weil man keine NFG hat.

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#25
11. November 2013, um 19:53:52 Uhr

Gilt nicht für Projekte der Universitäten die Freiheit der Forschung? Im Gegensatz zu hilfswilligen ambitionierten Privatpersonen sind sie doch eine staatlich geförderte Institution und einer anderen selbigen keine Rechenschaft pflichtig?!
LDA und UNI hängen doch am selben Tropf des selben Ministeriums;die einen schaffen doch erst die Berufsvorraussetzungen der anderen.
Oder aufs Handwerk übertragen: Ein Stahlbauerlehrling darf in der überbetrieblichen Ausbildung auch ein Schweißgerät bedienen,wofür er "draußen" beim Kunden einen Schweißerpaß braucht.

Es ist ja nicht so,daß hier ein Philosophiestudent in seinen Semesterferien mal eben sondeln geht...

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#26
11. November 2013, um 20:13:30 Uhr

Moin, ich gebe auch mal zu bedenken, dass der anvisierte Projektzeitraum für gewöhnlich mit Eis und Schnee einhergeht - suboptimal für die Fundbergung Zwinkernd

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#27
11. November 2013, um 20:31:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Gilt nicht für Projekte der Universitäten die Freiheit der Forschung? Im Gegensatz zu hilfswilligen ambitionierten Privatpersonen sind sie doch eine staatlich geförderte Institution und einer anderen selbigen keine Rechenschaft pflichtig?!
LDA und UNI hängen doch am selben Tropf des selben Ministeriums;die einen schaffen doch erst die Berufsvorraussetzungen der anderen.
Oder aufs Handwerk übertragen: Ein Stahlbauerlehrling darf in der überbetrieblichen Ausbildung auch ein Schweißgerät bedienen,wofür er "draußen" beim Kunden einen Schweißerpaß braucht.

Es ist ja nicht so,daß hier ein Philosophiestudent in seinen Semesterferien mal eben sondeln geht...

Ich glaube, da bringst Du was durcheinander ..;-)

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(versteckt)
#28
11. November 2013, um 23:40:41 Uhr

Nun ja, Lehre und Forschung ist ja schon frei, aber nicht so frei wie mancher denkt. Da mußt Du zuerst einen Kurs beim LDA BW mitmachen, d.h., Du mußt erstmals das Handwerk erlernen. Vorher wir es seitens des Amtes überhaupt keine Genehmigung geben und ob Du dann in selbständiger Art und Weise dann tätig werden darfst, sehe ich als sehr fraglich an. Das Suchgebiet wird Dir dann sicherlich vom Amt vorgeschrieben werden. Nun diese wissenschaftliche Fragestellung seitens des Professors halte ich nicht für sehr wissenschaftlich, ein wenig naiv würde ich sagen, weil keine allgemeinen Schlüsse daraus gezogen werden können. Es ist immer nur ein Abbild des jeweiligen abgesuchten Terrains, das sehr unterschiedlich ausfallen kann. Im schlimmsten Fall ist es vorher schon abgesucht worden, was natürlich jedes Ergebnis verfälscht.
Derfla  Winken

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#29
12. November 2013, um 11:40:51 Uhr

Moin,

Lehre und Forschung sind frei, deshalb ist die Frage wie wissenschaftlich die Fragestellung des Projektes ist unerheblich, da sie nicht zu bewerten ist, auch nicht vom Landesamt.

Die Behörde muss - auch in BW - eine NFG erteilen, da es im DSchGBW explizit so vorgesehen ist. Es ist der Behörde nicht gestattet ihren Ermessensspielraum, den sie für die Erteilung einer NFG hat, auf Null zu reduzieren und einfach keine NFG zu erteilen, d. h. sie kann die NFG an Auflagen knüpfen sie aber nicht gänzlich verweigern.

Dies hat das VG Wiesbaden in seinem Urteil vom 03.05.2000 ausdrücklich hervorgehoben.

Außerdem hat die Uni-Freiburg erst kürzlich eine Abhandlung über das englisch/walisische PAS vorgelegt und kommt zum SChluss, dass die SG in die archäologische Forschung einbezogen werden sollten.

Viele Grüße

Walter

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