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 Eine konkrete Aussage bitte

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. April 2013, um 16:12:26 Uhr

Immer wieder liest man hier, wie das Unverständnis, sich eine Erlaubnis zum Sondeln einzuholen auf der einen Seite, auf die rechtliche Unsicherheit, sich eine Erlaubnis zum Sondeln einzuholen auf der anderen Seite, aufeinander treffen.

Ich möchte daher einen konkreten Fall anführen:

Ich möchte in NRW auf einem frisch gepflügten Acker, von dem ich die Erlaubnis zum Sondeln sowohl vom Eigentümer als auch vom Pächter habe, mit einem MD nach alten Münzen, Musketenkugeln, Orden, Medaillien,... suchen. Es befinden sich keine eingetragenen Bodendenkmäler auf diesem Grundstück.

Brauche ich dafür nun diese berüchtigte NFG oder nicht ?

Gruß,

MichaelHX

« Letzte Änderung: 02. April 2013, um 16:15:14 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
02. April 2013, um 16:21:09 Uhr

Die von dir genannten Gegenstände könnten für sich oder im Fundzusammenhang Bodendenkmäler sein. Die Suche nach Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig. Du brauchst dafür eine Nachforschungsgenehmigung.

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(versteckt)
#2
02. April 2013, um 16:23:48 Uhr

Meiner Meinung nach nicht. So wie ich es bisher verstanden habe benötigst du sie nur dann, wenn du geziehlt nach einem Artefakt suchst.
Z.b. du hast Grund zur Annahme das dort eine Mittelalterliche irgendwas ist, und du genau danach suchst. Dann Forscht du geziehlt nach einem z.b. Bodendenkmal welches noch nicht erfasst ist und brauchst diese NFG.


Ich hoffe das ist so richtig.

Hinzugefügt 02. April 2013, um 16:25:28 Uhr:

Geschrieben von Zitat von jott
Die von dir genannten Gegenstände könnten für sich oder im Fundzusammenhang Bodendenkmäler sein. Die Suche nach Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig. Du brauchst dafür eine Nachforschungsgenehmigung.

Ok, wenn man die einzelnen Funde wieder al BD sieht, dann eben doch.
 Verlegen

« Letzte Änderung: 02. April 2013, um 16:25:28 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#3
02. April 2013, um 16:26:30 Uhr

So, jetzt hast du schon zwei "konkrete Aussagen". Grinsend

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#4
02. April 2013, um 16:35:36 Uhr

Rein theoretisch gesehen brauchst du keine extra von der Denkmalbehörde ausgestellte Nachforschungsgenehmigung (NFG), denn: Weder suchst du auf einem Bodendenkmal (BD), noch willst du eines finden, geschweige denn du kannst es auf einem Acker gar nicht.

Die NFG berechtigt dich, auf Äckern zu suchen, heißt da, wo der Fundzusammenhang durch das Pflügen nicht mehr bestehen kann.

Auch ein kleiner Münzschatz KANN ein Bodendenkmal sein, es ist dann ein "bewegliches BD", da es nicht fest in der Erden ist (Burg, Siedlung, o.Ä.) und danach darf somit NUR mit Besitz einer NFG gesucht werden. Ob ich dafür auf einem Acker eine Genehmigung benötige, obwohl dort eh kein BD zu finden sein wird, bleibt mir ein Rätsel, doch ich habe trotzdem eine NFG, welche 75€ kostet (Wucher!), da man sich als nach dem Gesetz zu handeln verpflichtet fühlt. Außerdem kann man dadurch in den Dialog mit Archäologen kommen, die einem interessante Funde auch bestimmen können.

Die NFG ist also in NRW von meiner Seite aus gesehen kein MUSS, da du auch sagen kannst, du suchst die verlorene Uhr eines Verwandten.  Grinsend

Gruß
Fabian

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#5
02. April 2013, um 17:15:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Die von dir genannten Gegenstände könnten für sich oder im Fundzusammenhang Bodendenkmäler sein. Die Suche nach Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig. Du brauchst dafür eine Nachforschungsgenehmigung.


Hi lieber jott,

und genau da gehen die Meinungen auseinander.

Und dies wird sich so lange nicht ändern bis es in den DschG eine klare,
allgemeinverständliche Definition des Begriffs Bodendenkmal gibt.

Gruß Charlie

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(versteckt)
#6
02. April 2013, um 18:06:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie

Hi lieber jott,

und genau da gehen die Meinungen auseinander.

Und dies wird sich so lange nicht ändern bis es in den DschG eine klare,
allgemeinverständliche Definition des Begriffs Bodendenkmal gibt.

Gruß Charlie
Was du nicht sagst. Grinsend

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