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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Finderlohn

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Avatar  Finderlohn  (Gelesen 1093 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Juli 2011, um 10:23:03 Uhr

Hallo,
komme aus Bayer (München).
Wenn ich sondeln gehe muss ich ja den Grundstücksbesizter fragen.
Wenn ich was finde, dann bekommt der Grundstücksbesitzer 50% und der Finder (in dem Fall ich) 50%.
Da ist es doch besser, wenn man die Regelung Schriftlich vereinbart oder?
Gibt es da irgend welche Vordrucke die man runterladen kann?
Wenn nicht, dann werde ich den Anfang machen müssen, um Vordrucke einzustellen.
Wünsche Euch einen ganz besondelnen  Zwinkernd Tag.

Offline
(versteckt)
#1
05. Juli 2011, um 10:57:31 Uhr

Wenn der Grundstücksbesitzer auch nur den Verdacht hat daß der Herr mit der Sonde etwas
wertvolles finden könnte,
dann wird er seine Einwilligung verweigern.
So eine schriftliche Vereinbarung würde genau das Gegenteil bewirken von dem was du vor hast.
Du bekommst dann seine Unterschrift nicht.
Besser ist es, die Funde dem Eigentümer auch wirklich zu zeigen und zu teilen.
Das kann zweierlei bewirken, beispielsweise wenn du eine Godmünze findest und der erzählt es weiter.

Die anderen im Ort lassen gar keine Suche mehr zu.
Die kommen sogar auf dich zu du sollst bei denen auch was suchen.
Aber egal was passiert, die halten dich dann wenigstens für einen ehrlichen Mann!

Eines habe ich hier festgestellt:
Die Eigentümer haben grausame Angst du findest wirklich was und dann kommt das Denkmalamt und macht
erst mal ein Flatterband ums Grundstück, und es kommen Kosten auf einen zu.
Ich habe gesagt daß ich die Funde melden muss und dann war nichts mehr mit der Erlaubnis.

Trotzdem finde ich die Idee mit dem Vertrag eine sinnvolle und vor allem ( hoffentlich ) Vertrauen stiftende Sache.
Ob es funktioniert wird sich zeigen.

Übringes, ich habe noch nie gehört daß die Finder auch wirklich ihre Funde gezeigt haben oder zeigen sollten, doch einen Fall kenne ich
aber da hat der Finder nur den Schrott gezeigt oder Dinge die er nicht zuordnen konnte.

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(versteckt)
#2
05. Juli 2011, um 11:37:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Eriwan007
Da ist es doch besser, wenn man die Regelung Schriftlich vereinbart oder?
Gibt es da irgend welche Vordrucke die man runterladen kann?
Wenn nicht, dann werde ich den Anfang machen müssen, um Vordrucke einzustellen.
.

Hallo,

ich halte das für eine übertriebene und lächerlich- überzogene Massnahme, die hier gelegentlich als Rechtssicherheit empfohlen wird.
Landwirte werden sofort misstrauisch wenn man ihnen ein Schriftstück zum Unterzeichnen unter die Nase hält.
Ich habe jedenfalls lieber ein gutes ungezwungenes Verhältnis zu Grundstücksbesitzern, als einen überflüssigen Lappen in der Schublade. Mündliche Vereinbarungen haben zudem übrigens ebenso "Vertragscharakter".

Gruß, MrsMetal



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(versteckt)
#3
05. Juli 2011, um 11:48:17 Uhr

Hi,

Im BGB ist alles geregelt
wozu da noch was zusätzliches.  Winken

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
05. Juli 2011, um 11:53:44 Uhr

Danke für Eure Teilnahme,
jetzt, wo ich so darüber nachdenke  Huch, muss ich zugeben dass es vielleicht doch ein wenig übertrieben ist.
War ja nur so ne Idee.


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(versteckt)
#5
05. Juli 2011, um 12:23:57 Uhr

Eriwan007

Dein Ansatz war schon falsch:
Betreff: Finderlohn

Den gibt es beim Schatzfund nicht!

Hier (§ 984 BGB) wird das Eigentum zugewiesen.
Finderlohn hingegen hat ein (bereits bekannter) Eigentümer dem Finder eines verlorenen Ggenstandes zu zahlen.

Gleichwohl kannst die gesetzliche Regelung vertraglich zwischen den Parteien abgeändert werden.

Vorschlag - nicht unbedingt in dieser Form ernst zu nehmen, jedoch theoretisch denkbar  Knüppel  - :

"Von allem, was ich, Eriwan007, entdecke und finde, erhält der Grundstückseigner, Bauer Nolte, zehn Prozent des Fundwertes.
Für die Suche entstehen dem Grundstückseigner keine Kosten.

Für den Zeit- und Kostenaufwand erhält der Entdecker und Finder, Eriwan007, neunzig Prozent des Fundwertes.
§ 984 BGB findet keine Anwendung."

Mit dem Formular - vom Bauern unterschrieben - bist Du natürlich der King  Super .

(der letzte Satz dieser Vereinbarung sollte vorzugsweise als sog. "Kleingedrucktes"   Schockiert verwendet werden - immerhin denkbar, daß der Paragraph dem Grundeigner nichts sagt  Nono , er zu den vielen Menschen mit Sehschwäsche gehört   Cool oder seine Brille gerade    verlegt hat)

masterTHief
 Frech

« Letzte Änderung: 05. Juli 2011, um 12:33:36 Uhr von (versteckt) »

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