Hallo SondelClaus,

du hast geschrieben Zitat:
Was soll das Formular denn bringen ?
Es ist teilweise auch auf Privaten Grund, Feld- und Gelände nicht erlaubt da einfach zu Sondeln.
Du möchtest auf der sicheren Seite sein.
Verstehe Ich, aber mit dem Formular macht sich auch der Eigentümer Strafbar.
Einfach mal nachlesen ob das Grundstück unter "geschüzt" steht.
Wenn nicht, dann mündliche Absprache und Sondeln.
Ich war gestern beim:
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Außenstelle Nideggen
Zehnthofstraße 45
52385 Nideggen-Wollersheim
Telefon: 02425 / 90 39 - 0
Fax: 02425 / 90 39 - 199
Außenstellenleitung
Petra Tutlies M.A.
Telefon: 02425 / 90 39 - 116
E-Mail: petra.tutlies@lvr.de
Dort habe ich mich bei der Netten Dame erkundigt wie man eine Genehmigung bekommt.
1. Du musst dem LVR-Amt (Frau Tutlies) Mitteilen in Form von Kartenmaterial, wo du auf den Feldern/Äckern Sondeln möchtest.
Dafür brauchst du die Genehmigung des Eigentümers, Außerdem wenn du eine schriftliche Genehmigung hast macht sich der Eigentümer,
überhaupt nicht Strafbar!
2. Dann stellst du den Antrag bei LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, die überprüfen ob dort, gesondelt werden darf.
Wenn dort ein Geschützer Bereich ist markieren die das auf deiner Karte die du mit deiner Genehmigung bekommst. 
3.
Achtung!!! Ohne Genehmigung vom LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, darfst du zwar Sondeln, aber nicht Graben!
Viele Grüße aus NRW
Norbert
Hinzugefügt 09. Januar 2016, um 22:33:15 Uhr:In NRW Darf man nur auf Felder und Äcker Sondeln,
Wälder Waldwege und Wiesen sind verboten.
