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 Frage zum Thema Suche

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Avatar  Frage zum Thema Suche  (Gelesen 1780 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. Mai 2010, um 08:59:01 Uhr

Hallo zusammen... habe mich hier bei mir viel Schlau gemacht über Geschichten in meiner Gemeinde . Habe jetzt einige Wälder wo Soldaten  sich auf die ankunft der Engländer vorbereitet haben  .Bevor die Engländer eintrafen wurde der Waffenstillstand beschlossen .Die dort gesammelten Kräfte haben sich dann dort ergeben  am rande des Waldes .Deren Fahrzeuge vom Werkstattzug  wurden unter den großen buchen am wegesrand mitten im wald gestellt zum schutz vor tiefflieger ,um nicht auf zu fallen.Sie sollen aber ihre Ausrüstung dort im Wald geschmissen haben . Doch das Waldgebiet ist sehr groß . Wie geht ihr sowas an ? eher  an den Waldrändern anfangen zu suchen ? oder die dortigen wege? suchen nach erdlöcher ?

Gruß Staind

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(versteckt)
#1
07. Mai 2010, um 09:07:02 Uhr

Hallo Staind,

ich würde mich als allererstes erst einmal mit den geltenden Gesetzen meines Bundeslandes vertraut machen.
Für Dich dürfte dies hier lesenswert sein:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)


Gruß
Michael

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(versteckt)
#2
07. Mai 2010, um 09:25:36 Uhr

In letzter Zeit bin ich wieder mal auf WK umgestiegen, bin aber eigentlich mehr Antiksucher,aber da die Äcker besetzt sind bleibt ja nur die WK Suche, da in meiner Region ettliche Stellungen waren.
Sogar besser ausgerüstet wie der Marsch auf Rußland  Grinsend
Naja, zurück zum Thema:
Die meisten Stellungen fand ich bisher an Waldrändern, achte auch auf die Bäume da bei manchen was eingeritzt ist, wie ich letzt einen Baum fand wo 1944 eingeritzt war.
Vertiefungen im Boden sind meistens Stellungslöcher von Schützen, oder es wurde was vergraben.
Natürlich ist die WK Suche nicht ganz ohne, deswegen immer vorsichtig graben  Belehren cm für cm, so gehe ich voran.
So wie letzt, Signal laub auf Seite gekratzt, auf einmal rollte mir eine amerikanische Eierhandgranate entgegen  Schockiert
Spaten fallen lassen und erst mal in Sicherheit, weil Handgranaten gefährlicher sind wie Sprengköpfe, jede veränderung der Lage der Handgranate kann schon zur denotation führen  Belehren
Ich würde auch viele alte Leute aus Deiner Gegend mal fragen, viele waren auch in Kriegszeit zu Hause, wie z.B. mein Onkel.
Worauf ich aber noch Hinweisen möchte ist, meldet bitte scharfe Funde wie Sprengköpfe, Panzerfäuste, Handgranaten oder auch Schußwaffen  Belehren , auch wenn die Schußwaffen völlig hinüber sind fallen die trotzdem under das Kriegswaffenschutzgesätz, mindestens 6 Jahre Haft gibt es dafür.
Außer man kennt einen Büchsenmacher, das kostet zwar was, der Fund wird eingetragen und Schußuntauglich gemacht, erst dann darf man die Schußwaffe in Besitz nehmen.
Ich spreche das jetzt mal nicht nur für Dich an, sondern auch für die anderen Neulinge  Zwinkernd
Ich Rate aber gerne die Leute von WK Suche ab, das was ich schon alles fand war eine Menge an scharfen Funden.

 Winken

« Letzte Änderung: 07. Mai 2010, um 09:27:34 Uhr von (versteckt) »

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#3
07. Mai 2010, um 10:18:27 Uhr

In gegensatz zu Sherlok ich Rate dich nicht ab von WK suchen wenn das der grund ist warum du suchts. Man kann schöne sachen finden (abzeichen,Helme,Bajos..)
aber auch gefährliche. Eine ohne die andre geht leider nicht.Vorsichtig vorgehen und hast keine problem.

Gruß Jeff..

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
07. Mai 2010, um 10:26:07 Uhr

Eigentlich suche ich nichts bestimmtes ...aber es sind die einzigen informationen die ich bekommen habe .Wollte jetzt nach meiner informationen sammlung  los ziehen und mal schauen was man findet . Da ich jetzt ne ganze zeit geübt habe und den garten und den feld weg abgelaufen bin . ( Leider nur Bierdeckel und Nägel gefunden ) Dachte ich  mache ich mich jetzt mal auf der richtigen suche . Möchte nur nicht kopf über los ziehen . Deswegen wollte ich mir hier noch ein paar infos holen.

gruß Staind

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(versteckt)
#5
07. Mai 2010, um 10:51:27 Uhr

Moin Staind,

nicht gedient - wa!!

Stellung im Wald zur Verteidigung:

Schützenmulden und Kampfstände im Wald am Waldrand bei Tag.

Schützenmulden im Feld vor dem Waldrand bei Nacht.

InstEinheiten und VersEinheiten:

Lage im Wald immer an einer Ringstraße, da bei diesen Einheiten viele schwere Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Anhängern eingesetzt waren, mit denen man im Wald nicht wenden konnte.

Viele Grüße und nicht vergessen, gerade in NI wird die Suche im Wald grundsätzlich nicht genehmigt, aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg.

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
07. Mai 2010, um 10:57:14 Uhr

Ne nicht gedient .... beim Rettungsdienst kleben geblieben . lach
Ok das ist ja schon mal hilfreich. Das heist die direkte Waldsuche ist verboten . Was ist wenn der Waldbesitzer mir die erlaubnis gegeben hat ? ist es den trotzdem verboten ? selbst wenn ich nur den seiten raum an der straße absuche ?

gruß marcel

« Letzte Änderung: 07. Mai 2010, um 10:59:11 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#7
07. Mai 2010, um 11:03:45 Uhr

Hast Du dir das von mir oben verlinkte DSchG mal angesehen?


Gruß
Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
07. Mai 2010, um 11:04:20 Uhr

Heist das den wenn ich schützen mulden  am waldrand finde müssten auch welche im wald seien zum zurückziehen ?

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
07. Mai 2010, um 11:05:40 Uhr

Ja Michael habe ich mir angesehen . Bin aber noch beim lesen bei . Aber schon mal danke dafür . gruß marcel


ps: So wie ich es bis jetzt verstanden habe .Muss ich für jede suche eine genehmigung haben . ist das richtig ??

« Letzte Änderung: 07. Mai 2010, um 11:09:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
07. Mai 2010, um 11:17:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Staind
Ja Michael habe ich mir angesehen . Bin aber noch beim lesen bei . Aber schon mal danke dafür . gruß marcel


ps: So wie ich es bis jetzt verstanden habe .Muss ich für jede suche eine genehmigung haben . ist das richtig ??

Grob gesagt: Ja. Dazu benötigst Du die von Walter schon angesprochene NFG.


Gruß
Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
07. Mai 2010, um 11:22:30 Uhr

Die NFG ist den auf ein gebiet beschränkt ?
Das heist selbst wenn ich auf eine wiese , acker suchen will muss ich erst die NFG haben ?

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#12
08. Mai 2010, um 06:50:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Staind
Heist das den wenn ich schützen mulden  am waldrand finde müssten auch welche im wald seien zum zurückziehen ?

Es ist eher umgekehrt, weil sich Schützenmulden im Feld nicht lange halten. War dort im Krieg Acker sind sie ja sofort zugeackert worden, war dort Wiese sind sie langsam zugewachsen. Im Wald zeichnen sie sich oft noch deutlich ab und dann hat es davor auch welche im FEld oder Acker gegeben.

Ja NFG brauchst Du immer, werden aber für den Wald aufgrund des Urteils nicht erteilt. Mit NFG kannst Du aber durch die "Augensuche" im Wald Schützenmulden aufspüren und dann vor dem Wald die Wiesen oder Ächer absuchen.

Achtung: Dort ist dann auch mit Munition, Handgranaten ud Hohlladungen zu rechnen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
08. Mai 2010, um 08:19:46 Uhr

Wahrscheinlich jetzt ne ganz blöde frage . Wo kann ich die NFG bekommen ? und was muss ich da einreichen ?

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#14
10. Mai 2010, um 06:23:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Staind
Wahrscheinlich jetzt ne ganz blöde frage . Wo kann ich die NFG bekommen ? und was muss ich da einreichen ?

Moin,

zum Teil 1 Deiner Frage, ja - steht nämlich im Denkmalschutzgesetz, dass Du sicher inzwischen bis zum Ende durchgelesen hast  Smiley

zum Teil 2 Deiner Frage, die Antwort steht nicht im DSchG, deshalb nein.

Die Antwort ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz - du hast hoffentlich Jura studiert, bist mit einem Rechtsanwalt befreundet oder hast eine wirklich sehr gute Rechtsschutzversicherung, nur als Zwischenbemerkung, weil Du vor hast mit einer Sonde durch die Gegend zu laufen - es handelt sich hierbei um eine so genannte formlose Antragstellung, d. h. es gibt auch keinen festgelegt Weg der Bearbeitung. Du schreibst einen formlosen Antrag, worin steht was Du machen möchtest und warum. Der Sachbearbeiter entscheidet daraufhin nach seinem Ermessen, zwischen Ablehnung, Genehmigung mit Auflagen bis hin zur NFG ohne Auflagen. außer denen, die sich aus dem NSchG ergeben. Letztere sind immer zu beachten. Solltest Du in einem Gebiet suchen wollen, wo Gründe aus dem NSchG dagegen stehen, benötigst Du noch eine weitere Genehmigung der Naturschutzbehörde.

Wichtig ist die Begründung Deines Antrages. Spaßsuche wird sicher nicht genehmigt werden. Ein gutes Beispiel aus NI ist Tony Clunn. Er sprach beim Kreisarchäologen vor und wollte das Varusschlachtfeld suchen. Das wurde ihm dann auch genehmigt. Nachdem Kalkriese ja doch nicht das Varusschlachtfeld ist, gibt es dahingehend also noch Möglichkeiten, die Du allerdings gut begründen musst - nein, Spaß beiseite, ich wollte damit nur ausdrücken, dass Du einen triftigen Grund angeben musst, warum Du mit einem Detektor suchen möchtest.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 10. Mai 2010, um 06:25:12 Uhr von (versteckt) »

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