Grundsätzlich ist eine sinnvolle Vorgehensweise, zuerst die Eigentümer bzw. Pächter der Ackerflächen, auf die man gehen möchte, anzusprechen, bevor man eine Genehmigung beim Denkmalamt beantragt.
Wenn in Deinem Fall die Erlaubnis verweigert wird, dann hätte ich versucht die Gründe herauszufinden. Im Aachener Raum sind ja durchaus römische Funde zu erwarten, aber auch viel Munition aus dem zweiten Weltkrieg, denn in und um Aachen herum wurde heftigst gekämpft. Es kann sein, dass die Landwirte schlechte Erfahrungen gemacht haben, entweder mit Sondengängern, die heimlich (nachts) auf die Felder latschen (am "Besten" noch wenn gerade eingesät wurde). Oder es gab schon Stress mit Archäologen, die Ausgrabungen vorgenommen haben und das Feld blockiert haben. Oder der Kampfmittelräumdienst war alle paar Tage da.
Das könnten mögliche Gründe sein, vielleicht sind es auch andere.
Hier kommt es natürlich auch auf etwas Verhandlungsgeschick und das eigene Auftreten an.
Bei mir habe ich bisher nur Absagen von einem Landwirt bekommen:
- Eigentümerin des Feldes wohnt in der Schweiz und will keine Sondengänger auf ihrem Acker haben (?!)
- Zwischenfrucht ist ausgesät und darf nicht betreten werden (angeblich EU-Vorschrift)
Das war aber bisher die absolute Ausnahme.
Ich bin im Zuständigkeitsbereich des LWL, dem anderen Landschaftsverband in NRW, aber die Vorgehensweise dürfte beim LVR ähnlich sein.
1. Gegenden aussuchen, die man gerne besondeln möchte.
2. Mit den Landwirten sprechen.
3. Bei der oberen Denkmalbehörde und/oder beim zuständigen Archäologen (Kontakt über LVR in Erfahrung bringen) anrufen und die Vorgehensweise besprechen.
4. Antrag stellen und Flächen in Karte markieren und Gebiete benennen, z. B. Feld x und y in Aachen-Eilendorf o. ä.
5. Die obere Denkmalbehörde teilt Dir dann schriftlich mit, dass sie den Antrag erhalten hat.
6. Die obere Denkmalbehörde setzt sich "ins Benehmen" mit dem zuständigen Archi (spricht sich mit ihm ab, ob der Genehmigung Gründe entgegen stehen)
7. Du erhältst nach ca. 2-3 Monaten einen (hoffentlich positiven) Bescheid mit einer Gebührenfestsetzung.
8. Nach Rücksprache mit dem Bauer kann es dann losgehen.
Um Punkt 6 möglichst reibungsfrei abzuarbeiten, frage ich auch oft den zuständigen Archäologen, ob er da Probleme sieht, sonst kann man sich gleich den Antrag sparen und muss sich andere Flächen suchen.
Die Gebühren gelten immer pro Genehmigung und pro Gemeinde. Deshalb macht es zunächst Sinn, sich Felder in nur einer Gemeinde auszusuchen.
Ich würde in Deinem Fall mir zuerst neue Flächen suchen, die Landwirte fragen und dann mit der Denkmalbehörde reden und nach einer Lösung fragen. Ich weiß nicht, ob man gültige Bescheide ändern kann oder ob Du einen neuen Antrag brauchst. Das kann Dir alles die Person vom Amt erzählen.
Viel Erfolg und schöne Grüße an meine alte Studienheimat
Lars
Hinzugefügt 27. April 2023, um 07:23:27 Uhr:Habe gerade noch diesen Link gefunden, wer beim LVR zuständig ist.
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EinlogenDa ist auch ein recht umfangreiches PDF verlinkt, in dem sehr detailliert auf das Prozedere in NRW eingegangen wird.