| | Geschrieben von Zitat von gti2500 Für das weltbeste Hobby strebe ich natürlich den Erhalt einer NFG an. Die sagenumwobende "Strandsuchgehnemigung" ist bereits vorhanden.
Meine Frage an die NFG in S-H Besitzer:
- Wie groß sind die genehmigten Flächen ? Werden nur einzelne Flurstücke genehmigt oder gar ganze Gemeinden ? - Werden auch Bereiche in Landschaftsschutzgebieten genehmigt ? - Werden Wiesen genehmigt - oder nur Äcker ?
Danke !
GTI2500
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Zum ersten Punkt: Groß genug, was Du eben beantragst und genehmigt wird
Zum zweiten Punkt: Normalerweise nicht da das Gesetz höher steht.
Zum dritten Punkt: Wiesen und Äcker.
Und sehr gut mit der NFG
