[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Fragen an die NFG Bestizer in S-H

Gehe zu:  
Avatar  Fragen an die NFG Bestizer in S-H  (Gelesen 591 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. April 2013, um 23:08:08 Uhr

Für das weltbeste Hobby strebe ich natürlich den Erhalt einer NFG an.
Die sagenumwobende "Strandsuchgehnemigung" ist bereits vorhanden.

Meine Frage an die NFG in S-H Besitzer:

- Wie groß sind die genehmigten Flächen ? Werden nur einzelne Flurstücke genehmigt oder gar ganze Gemeinden ?
- Werden auch  Bereiche in Landschaftsschutzgebieten genehmigt ?
- Werden Wiesen genehmigt - oder nur Äcker ?


Danke !

GTI2500

Offline
(versteckt)
#1
01. April 2013, um 23:12:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von gti2500
Für das weltbeste Hobby strebe ich natürlich den Erhalt einer NFG an.
Natürlich ist das nicht.

Offline
(versteckt)
#2
01. April 2013, um 23:14:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von gti2500
Für das weltbeste Hobby strebe ich natürlich den Erhalt einer NFG an.
Die sagenumwobende "Strandsuchgehnemigung" ist bereits vorhanden.

Meine Frage an die NFG in S-H Besitzer:

- Wie groß sind die genehmigten Flächen ? Werden nur einzelne Flurstücke genehmigt oder gar ganze Gemeinden ?
- Werden auch  Bereiche in Landschaftsschutzgebieten genehmigt ?
- Werden Wiesen genehmigt - oder nur Äcker ?


Danke !

GTI2500

Zum ersten Punkt: Groß genug, was Du eben beantragst und genehmigt wird
Zum zweiten Punkt: Normalerweise nicht da das Gesetz höher steht.
Zum dritten Punkt: Wiesen und Äcker.

Und sehr gut mit der NFG  Super

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor