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 Genehmigung sehr problemaisch !!

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(versteckt)Themen Schreiber
#15
10. März 2011, um 14:26:05 Uhr

Soweit ist mir schon alles klar !! Deutschland ist halt das Land der unbegrenzten unmöglichkeiten . Werde halt alles zusammentragen ,und hofen das ich eine Genehmigung bekomme. Die Archiologie in Deutschland hat hinten und vorne kein Geld ,man müste sich doch eigentlich freuen ,das es  ehrliche Menschen gibt , die als Hobby  Nachforschungen anstellen ,und funde abgeben wollen .


Offline
(versteckt)
#16
10. März 2011, um 15:03:04 Uhr

Moin,

im Grunde kein Problem:

Zeitraum der Grabung
Klarstellen, dass es sich um eine Prospektion mit Fundbergung in der Ackerkrume handelt und nicht um eine Grabung

Masstäbliche kartierung
Beim Katasteramt besorgst Du Dir eine Karte im Maßstab 1 : 1000, da lassen sich die Funde super einzeichnen.

Fotograffien,Dokumentationen
Von jedem Fund machst Du ein Foto, Maßstab nicht vergessen (Lineal beilegen)
Die Dokumentation erfolgt auf den Fundmeldungsvordrucken des Landesamtes.

Welche funde sind zu erwarten
Je nach Ziel der Suche sind das Verlustfunde aus dieser Zeit, eben alles, was man so mit sich herrumschleppt und verlieren kann, falls es Wegverbindungen sind auch Teile vom Zaumzeug und vom Fuhrwerk.

Nachweis der technik
Welchen Detektor Du verwendest und welches GPS-Gerät

Nach was ich suche !
Das musst Du selbst wissen.

Wo ich keine Rechtsgrundlage erkennen kann ist das pol. Führungszeugnis. Forschung und Lehre sind frei und nicht davon anhängig, ob Du vorbestraft bist. Das Verlangen der Vorlage eines pol. Führungszeugnisses ist rechtswidrig.

Viele Grüße

Walter

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#17
10. März 2011, um 23:05:02 Uhr

@ Walter
Es geht höchstwahrscheinlich nicht darum, ob man vorbestraft ist, sondern ob man als "illegaler Sondler" oder anderweitig in diesem Bereich bereits auffällig geworden ist.

@ Paulaner
Topographische Karten für Sachsen findest du online wenn du "Basiskarte Sachsen" bei Google eingibst. In die Karte solltest du dein geplantes Suchareal eintragen, nicht deine bisherigen Funde! Das was Walter bei Fundmeldung beschrieben hat, ist für NACH der Erteilung der NFG, da du wahrscheinlich noch keine Funde hast. Fürs Erste sind Bilder / Dokumentationen des Areal nicht so wichtig. Können ja auch noch nachgereicht werden, falls wirklich verlangt. Ansonsten wie Walter es geschrieben hat. (Kurz vorstellen, grob darlegen was du herausfinden möchtest, Beschreibung wo du suchen möchtest und warum, welche Funde du erwartest, was für Geräte du benutzt, Bitte um ein Gesprächstermin).



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#18
12. März 2011, um 07:06:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von brian
@ Walter
Es geht höchstwahrscheinlich nicht darum, ob man vorbestraft ist, sondern ob man als "illegaler Sondler" oder anderweitig in diesem Bereich bereits auffällig geworden ist.


Moin,

in einem Pol.Führungszeugnius steht noch weniger als in einer BZR-Auskunft und selbst in der werden keine Ordnungswidrigkieten oder Bußgeldverfahren aufgenommen - es geht nur um Vorstrafen, wobei selbst Jugendstrafen nicht aufgeführt werden.

Bezüglich illegaler Sondler oder "auffällig geworden" kann man mit der Vorlage eines Führungszeugnisse nichts anfangen, es geht hier wirklich nur um richtige Kriminalität. Für die Vorlage eines Führungszeugnisses gibt es in Sachsen keine Rechtsgrundlage, das ist reine Willkür und Schikane.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#19
12. März 2011, um 08:36:28 Uhr

Kannst Ja mal schreiben was rauskam...oder du gehst wirklich nur auftragssuche betreiben bzw bei bekannten deren grundstücke über 100 jahre im besitz sind...

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