| | Geschrieben von Zitat von patrizier65 allerdings das Messer von John ist ja grundsätzlich verboten zu tragen ausserhalb der eigenen 4 Wände, zumindest in Deutschland.
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Natürlich Falsch.
"Dieser Absatz gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege,
dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient
Klar sehr wischiwaschi, aber wenn Du nicht gerade mit z.B.Einbrecherwerkzeug unterwegs und einschlägige Vorstrafen angehäuft hast, warum sollte bei einem Grabungsmesser kein berechtigter Zweck vorliegen...
Aber selbstverständlich würde ich, wenn ich z.B. vorher noch Geld abhebe und in eine Bank gehe, das Messer abnehmen un nicht wie John Wayne damit rumprahlen oder so Kinderkacke...