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 Grenzübertritt in die Schweiz und ins nicht EU Ausland

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Avatar  Grenzübertritt in die Schweiz und ins nicht EU Ausland  (Gelesen 846 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. März 2013, um 20:34:58 Uhr

Hat schon jemand Erfahrung bei der Grenzüberschreitung ins nicht EU Ausland und der Schweiz gemacht?Gab es Probleme bei der Ein-und Ausfuhr an der Grenze, als der Zoll das Gerät im Auto sah?An der Kroatisch-Serbischen Grenze muß bei ca jeden dritten Auto der Kofferraum geöffnet werden.Haben die das recht das Gerät dann zu beschlagnahmen?

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#1
14. März 2013, um 20:41:42 Uhr

wieso sollten die dein gerät beschlagnahmen? wenn dann könnten sie das als anhaltspunkt nehmen dich weiter zu kontrollieren und wenn dann irgendwelche antiken sachen zum vorschein kommen wirst sicher fragen beantworten müssen mit offenem ausgang... aber das gerät selber ist nicht illegal. also in der schweiz zumindest sicher nicht.
ist für sich nicht mehr wie ein elektronisches gerät.... gleich wie ein toaster...zumindest für den zoll.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
14. März 2013, um 20:55:41 Uhr

Ich denke auch mal,das wenn die nur das Gerät sehen, werden sie das Auto zerlegen und suchen.Aber es ist schonmal beruhigend das man das Gerät nicht beschlagnahmen darf.Trotzdem werde ich sicherheitshalber den kaufvertrag mitnehmen.Ansonsten kommen die noch auf die Idee Zoll für das Gerät zu verlangen.

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#3
15. März 2013, um 22:45:23 Uhr

Also in Griechenland und der Türkei sind Detektoren verboten (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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quelle
), also immer gut informieren.

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
15. März 2013, um 23:05:14 Uhr

Also soviel wie ich vorhin erfahren habe können die Grenzer in Südosteuropa das Gerät beschlagnahmen und es danach als eigen bezeichnen.Da ist alles so korrupt an der Grenze,das man da keine Chance hat auch nur im entferntesten was dagegen zu unternehmen.Wenn die es wollen,dann nehmen sie es sich einfach.Legal oder illegal.Das ist denen sch...egal.Kann man nurnoch eins machen.Kehrt um und ins andere Land wieder schnell zurückfahren.Die können sich dann sogar das Nummernschild aufschreiben und man kommt dann für ne zeitlang nicht mehr ins Land hinein und die Einreise wird verweigert.
Besser ist es kein MD mitzunehmen.Man erspart sich damit viel ärger.

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#5
15. März 2013, um 23:12:07 Uhr

Also in Griechenland und der Türkei sind Detektoren verboten.

Türkei mag sein - Griechenland kann ich mir aber nicht (mehr) vorstellen. Es wäre ein Verstoß gegen die (EU-)Warenverkehrsfreiheit, wenn man beispielsweise nicht in einem Onlineshop aus Deutschland MDs bestellen könnte. Eine Ausnahme mit Begründung eines öffentlichen Interesses (enge Auslegung!) wie z.B. steuerliche Kontrolle, Gesundheitsschutz oder Vebraucherschutz ist nicht erkennbar. Denkmalschutz ist kein solches öffentliches Interesse i.S.d. Ausnahme von der Warenverkehrsfreiheit! Leider kann ich kein Griechisch. Vielleicht aber jemand hier im Forum, der die passenden nationalen (griechischen) Rechtsquellen nennen kann?

Grüße und Gut Fund!

Sargon


Cassis de Dijon"-Entscheidung:

Jedes Produkt, das in einem Mitgliedstaat nach den dortigen Gesetzen rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden ist, darf grundsätzlich in allen anderen Mitgliedstaaten frei verkauft werden.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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« Letzte Änderung: 15. März 2013, um 23:15:49 Uhr von (versteckt) »

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#6
15. März 2013, um 23:16:43 Uhr

Kann sein, dass Du damit recht hast, ich kann mich nur auf diese eine Quelle beziehen. Vielleicht kann uns ja Walter Franke etwas darüber sagen, er ist ja Mitglied bei Phoenix.

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#7
15. März 2013, um 23:24:19 Uhr

Hi neu12,

dass in Griechenland MDs verboten sein sollen, liest man in einschlägigen englischsprachigen Listen im Internet ebenfalls. Übrigens glaube ich mich auch erinnern zu können, dass Ostlers "neues" Handbuch die selbe Auskunft enthielt.
Da Rechtsvergleich - nicht zuletzt wegen der Sprachbarrieren - alles andere als trivial ist und sehr arbeitsaufwendig, schätze ich, dass die Information aus der Zeit vor dem EU-Vertrag stammte, aber so nicht mehr aktuell ist. Sonst wäre es ein erheblicher Verstoß gegen Art. 28 EGV...


Grüße und Gut Fund!

Sargon

« Letzte Änderung: 15. März 2013, um 23:26:06 Uhr von (versteckt) »

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#8
16. März 2013, um 01:09:19 Uhr

also wenn ich ab und zu im grenzgebiet ch/d bin, pimple ich immer zu fuss im grenzgebiet zwischen basel und lörrach umher und wurde noch nie kontrolliert und die zollstellen sind im allgemeinen quasi nicht bedient...
nur einnmal bei der heimreise gabs ne zollkontrolle im zug (da ab grenzbahnhof) und die waren recht gemütlich drauf, da sie wohl noch nie mit sowas zu tun hatten.
sie zeigten sich eigentlich eher interessiert und waren iwie darüber recht amüsiert...
hab ihnen auch meine funde gezeigt (wohl fragmente einer kleinen MA monstranz, was ich damals allerdings selbst noch nicht mal wusste), die herren vom zoll wünschten mir daraufhin jedenfalls noch viel glück bei der weiteren sondelei und zogen weiter Grinsend Cool

ich frag mich allerding seither, ob das eigentlich nicht schon fast als "schmuggel von kulturgütern" bezeichnet werden kann?
 Huch

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#9
26. März 2013, um 09:10:09 Uhr

In der Region Basel kann man mit einer Sonde sehr viel Ärger bekommen, weil in Kaiseraugst durch Sondler, die sich nicht an die elementarsten Regeln gehalten haben, sehr grosse Schäden verursacht worden sind.

Wer mit ner hochwertigen Sonde in den Balkan reist, hat wohl viel Mut von derjenigen Sorte, die man nicht unbedingt braucht.

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