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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Grundstückseigentümer

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Avatar  Grundstückseigentümer  (Gelesen 997 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. Juni 2012, um 22:38:13 Uhr

Hallo Leute,
kann mir jemand sagen wie ich am besten Informationen über den Grundstücksbesitzer bekomme? Gemeinde, Grundbuchamt Huch

Gruß Elaphe


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#1
11. Juni 2012, um 22:47:57 Uhr

Beim Grundbuchamt......sofern du ein berechtigtes Interesse hast....Grüsse....Diggger

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
11. Juni 2012, um 23:08:56 Uhr

Kostet die Info dann was, und geht das dann mit Koordinaten?

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#3
11. Juni 2012, um 23:12:53 Uhr

Was lässt man sich dann am besten für ein Interesse einfallen wenn man gefragt wird ?

greez Benny  Winken

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#4
12. Juni 2012, um 06:33:33 Uhr

Hi benny  also ich geb keinen cent für sowas aus  am besten hinfahren und fragen wer das ist  ich mach das immer so suche mir den nächstbesten anrainer meist landwirt und frage ihn ob er weis wer das sei .... Dann kurzes gespräch und ich habe den grundstückseigentümer den ich finden möchte meist weis ich dann mehr über ihn als mir lieb ist  hahaha und habe gleich den gefragten landwirt auch noch im petto wenn ich bei ihm auch suchen will da ja schon eine grundlage gelöegt wurde.....lg Sonde 7

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#5
12. Juni 2012, um 07:21:51 Uhr

Moin,
offiziell Anfrage an das Grundbuchamt , Katasteramt, Gemeinde.--> Auskunft wird nur bei "berechtigtem Interesse" erteilt, selbst die Kaufabsicht gehört nicht dazu
Aber selbst wenn irgendeine Behörde die Adresse der Eigentümer hat, ist sie aufgrund der Datenschutzgesetze nicht verpflichtet, sie herauszugeben. Dabei können schon Kosen entstehen.
Klinkenputzen bei den Nachbarn. Die wissen bestimmt, wer der Eigentuemer ist. allerdings ist es nicht jedermanns Sache.

Gruß xxl-lutz


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#6
12. Juni 2012, um 11:41:00 Uhr

hallo, ich frag mich immer bei den einheimischen durch.
habe bist jetzt immer informationen bekommen 

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#7
26. Juni 2012, um 04:52:12 Uhr

Es kann sein das du bei einer Auskunft beim Grundbuchamt auch noch einen Geldbetrag entrichten musst. Beim Betreten von Äckern und Wiesen die nicht eingezäunt sind, begehst du keinen Hausfriedensbruch! Es gibt keine Anzeige.

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#8
26. Juni 2012, um 11:36:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Thomas33
.... Beim Betreten von Äckern und Wiesen die nicht eingezäunt sind, begehst du keinen Hausfriedensbruch! Es gibt keine Anzeige.

Wo hast du denn diese Weisheit her? Du meinst also, dass du ein Getreidefeld einfach so betreten darfst, nur weil da kein Zaum drum herum ist? Da würde dir der Bauer aber was husten!

Gruß
Oetti1

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#9
26. Juni 2012, um 11:48:40 Uhr

stimmt schon - allgemeines Betretungsrecht gilt für Äcker nur außerhalb der Nutzungszeiten  Belehren

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