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 Im Wald sondeln?

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#45
04. Mai 2012, um 14:31:49 Uhr

Naaa Insurgenti Lächelnd  tolles Urteil ,wie ? so ganz nach deinem Geschmack und hervorragend dazu geeignet unbedarften Nichtrechtsverstehen gehörig Angst zu machen – entweder schreckst die üblen SG damit ab oder treibst sie damit in die Fänge vom Spaßamt  Küsschen

Wie kommst du denn darauf das in einem Wald, in dem keine BD oder Kasernen (!) zu finden sind, ein dolus eventualis bei der Metallsuche vorliegt ?
Kommst darauf einfach mal so ,was Lächelnd


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#46
04. Mai 2012, um 14:36:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
Naaa Insurgenti Lächelnd  tolles Urteil ,wie ? so ganz nach deinem Geschmack und hervorragend dazu geeignet unbedarften Nichtrechtsverstehen gehörig Angst zu machen – entweder schreckst die üblen SG damit ab oder treibst sie damit in die Fänge vom Spaßamt  Küsschen

Wie kommst du denn darauf das in einem Wald, in dem keine BD oder Kasernen (!) zu finden sind, ein dolus eventualis bei der Metallsuche vorliegt ?
Kommst darauf einfach mal so ,was Lächelnd


Erstens habe ich dieses Urteil nicht gesprochen und zweites kann überall ein unbekanntes Bodendenkmal sein.

Gibt dafür nun unzählige Beispiele Zwinkernd

Und das sieht das Gericht ja auch so Cool

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#47
04. Mai 2012, um 14:38:04 Uhr

Moin,

im Allgemeinen beziehen die Gerichte die Entscheidungen von OLG und OVG anderer Bundesländer in ihre Entscheidungen mit ein, so die Entscheidung des OVG Lüneburg (keine NFG im Wald) bei unserem Urteil vom VG Wiesbaden (NFG für Äcker ja) oder der hälftige Anspruch aus einem römischen Gräberfeldfund wird dem Entdecker zugeprochen, auch wenn die Behörde ausgräbt vom OLG Düsseldorf, an das sich das OLG München bei der Entdeckung eines fränkischen Gräberfeldes bezieht und deshalb dem Entdecker ebenfalls den hälftigen Anspruch zugesteht und beide Urteile wurden auch beim OLG Wiesbaden in Sachen eines merowinger Gräberfeldes zitiert.

Das von Jörg eingestellte Urteil wird also seine Kreise ziehen und künfig werden sich Gerichte bei Verfahren betreffend der Suche ohne NFG der Rechtsbegriffe aus dem Strafrecht mit bedingtem Vorsatz und billigender Inkaufnahme bedienen, bzw. die Vertreter der Behörde wird unter Berurung auf dieses Urteil die Rechtsbegriffe gegen den SG verwenden.

Viele Grüße

Walter

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#48
04. Mai 2012, um 14:40:58 Uhr

Eigentlich sagt das Urteil: Sei bitte nicht so blöd und versuche in Schleswig-Holstein(!) eine amtliche Genehmigung für das Sondeln zu bekommen. Weil, das suchen nach Metallgegenständen ist auch in dort nach wie vor genehmigungsfrei. Und wenn man schon so blöd ist, sollte man bei einer Klage bessere Anwälte als das Amt haben.
Gut Fund
j Smiley t t

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#49
04. Mai 2012, um 14:44:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Eigentlich sagt das Urteil: Sei bitte nicht so blöd und versuche in Schleswig-Holstein(!) eine amtliche Genehmigung für das Sondeln zu bekommen. Weil, das suchen nach Metallgegenständen ist auch in dort nach wie vor genehmigungsfrei. Und wenn man schon so blöd ist, sollte man bei einer Klage bessere Anwälte als das Amt haben.
Gut Fund
j Smiley t t

Welches Urteil hast Du denn gelesen Schockiert

Jedenfalls nicht das was ich gepostet habe

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#50
04. Mai 2012, um 15:01:54 Uhr

dass versucht wird das Urteil nach Strich und Faden zu missbrauchen ,davon geh ich auch aus - dämliche Klage und bestimmt auch ein......-Anwalt  Nono
Fakt ist aber das der Verurteilte auf Kasernengelände unterwegs war und laut eigener Aussage nach Dingen suchte die vor 1946 datieren - hoffe das geht beim evtl angestrebten Urteilsmissbrauch nicht ganz unter  Kaffee

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#51
04. Mai 2012, um 15:29:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
dass versucht wird das Urteil nach Strich und Faden zu missbrauchen ,davon geh ich auch aus - dämliche Klage und bestimmt auch ein......-Anwalt  Nono
Fakt ist aber das der Verurteilte auf Kasernengelände unterwegs war und laut eigener Aussage nach Dingen suchte die vor 1946 datieren - hoffe das geht beim evtl angestrebten Urteilsmissbrauch nicht ganz unter  Kaffee

Junge, lerne doch bitte mal ordentlich lesen. Das eine Urteil ist 2005 und es geht um die Gemeinde Kosel.

Aber es geht bei dem Urteil ja nicht um eine OWI sondern genau die Frage, die auch der User Ernte AG immer aufwirft (Könnte sein, das er vor Gericht auch die Ausführungen benutzt hat)

"Braucht man für die Nichtdenkmalsuche überhaupt eine Genehmigung und wenn muß sie erteilt werden da man ja keine BD sucht"

Diese Frage hat das Gericht eindeutig geklärt.

Mit der Kaserne ist ein anderes Urteil.

Das Gericht hat in Absatz 4 deutlich gemacht, dass bei jeder Suche Bodendenkmäler/Kulturgüter gefunden werden können und deshalb ist eine Genehmigung erforderlich ist. Also auch bei der Meteoritensuche.

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#52
04. Mai 2012, um 15:37:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Das Gericht hat in Absatz 4 deutlich gemacht, dass bei jeder Suche Bodendenkmäler/Kulturgüter gefunden werden können und deshalb ist eine Genehmigung erforderlich ist. Also auch bei der Meteoritensuche.
Da muss ich dir leiden widersprechen. Im Urteil geht es eindeutig um die Suche nach sogenanntem Militaria. Und diese Funde können unter gewissen Umständen Kulturdenkmale sein. Die Suche nach Meteoriten, Schmuck oder sonstigen Metallgegenständen sind vom Urteil unberührt.
Gut Fund
j Smiley t t

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#53
04. Mai 2012, um 15:41:48 Uhr

Entschuldige Jochim ! das mit Kosel hab ich tatsächlich überlesen - dachte es wär das Kasernenurteil  Irre
steht alles in deinem ExtraUrteilsthread ? werd ich mir noch mal genauergeben ..........und deine Aussagen dann anschließend weiter "torpedieren"  Frech

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#54
04. Mai 2012, um 15:45:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Da muss ich dir leiden widersprechen. Im Urteil geht es eindeutig um die Suche nach sogenanntem Militaria. Und diese Funde können unter gewissen Umständen Kulturdenkmale sein. Die Suche nach Meteoriten, Schmuck oder sonstigen Metallgegenständen sind vom Urteil unberührt.
Gut Fund
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Dann lese Dir den Abschnitt 4 noch mal richtig durch. (sonstige Gegenstände!!)


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Kopie von Absatz_4.JPG
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#55
04. Mai 2012, um 16:02:03 Uhr

@Insurgent
Das ist ja der Witz an diesem Urteil. Ich halte auch das "Finden von militärischen (und sonstigen) Gegenständen, die Kulturdenkmale sind, für ernstlich möglich" (Zitat), wenn ich auf einem Waldweg spazieren gehe. Diesen Satz kann man einfach nicht ernst nehmen.
Gut Fund
j Smiley t t

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#56
20. Mai 2012, um 19:22:23 Uhr

Hallo Jürgen,

wo kann man die Genehmigung beantragen ? Und gilt die dann nur für den Landkreis oder ganz Niedersachsen ?

MfG Rescuediver

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#57
21. Mai 2012, um 07:54:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rescuediver
Hallo Jürgen,

wo kann man die Genehmigung beantragen ? Und gilt die dann nur für den Landkreis oder ganz Niedersachsen ?

MfG Rescuediver


In der Regel ist die Genehmigung auf den Landkreis und ggf. angrenzende Gebiete beschränkt. (Nach meiner Meinung Fläche genug.)
Bzgl. der Genehmigung sollte man sich an eine örtliche Gruppe wenden. (Sondengänger, Heimatverein etc.). Auch der zuständige Kreisarchäologe kann helfen. (Ist dieser allerdings ein Sondengängerhasser, dann hilft er nicht.)
Ansonsten Anfrage bei: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat Archäologie, Landesarchäologe und Referatsleiter
Dr. Henning Haßmann
henning.hassmann@nld.niedersachsen.de

Viel Glück!

Jürgen

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#58
26. Juni 2012, um 05:11:02 Uhr

Das Sondeln ist in Deutschland nicht verboten! Auch im Wald nicht! Hast du kein Grabungswerkzeug dabei, wird auch ein Förster keinen Ärger machen. Laufe beim Sondeln wenn du etwas ausbuddeln willst im Wald zu zweit. Einer Sondelt und die zweite Person folgt im Abstand von 100 Metern mit einem Grabungswerkzeug. Werdet ihr vom Förster angesprochen, kennt ihr euch nicht!


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#59
26. Juni 2012, um 07:32:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Thomas33
Das Sondeln ist in Deutschland nicht verboten! Auch im Wald nicht! Hast du kein Grabungswerkzeug dabei, wird auch ein Förster keinen Ärger machen. Laufe beim Sondeln wenn du etwas ausbuddeln willst im Wald zu zweit. Einer Sondelt und die zweite Person folgt im Abstand von 100 Metern mit einem Grabungswerkzeug. Werdet ihr vom Förster angesprochen, kennt ihr euch nicht!



Und natürlich noch eine dritte Person, die wiederum in 100m Abstand hinterher läuft und die Fundstücke "einsteckt".

Nicht vergessen dabei -> ihr kennt euch alle nicht  Grinsend

P.S : solltet ihr noch eine 4.te Person kennen................................

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