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 Nachforschungsgenehmigung

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#15
23. Mai 2019, um 04:51:24 Uhr

Moin,
da ich gestern wegen einer NFG in Koblenz war, kann ich deine Aussage bestätigen.
Antrag wird bei der GDKE (Speyer, Trier, Mainz oder Koblenz) gestellt. Dieser wird von dem jeweiligen zuständigen Mitarbeiter, in Koblenz ist es Dr. Henrich, dann befürwortet (oder auch nicht) und dann weiter an die Verbandsgemeinde in der du suchen möchtest, weitergeleitet. Wie weit der Kreis damit involviert ist, kann ich nicht sagen.
Jedenfalls bekommste von der Verbandsgemeinde eine schriftliche Suchgenemigung (NFG). Die ist das immer bis zum drauf folgenden Jahr Februar gültig und muss/kann im Rahmen der Fundübergabe (jeder Fund muss dokumentiert werden, sprich exakter Fundort mit Koordinaten) im Dezember, neu beantragt werden.
Zudem muss du 2x im Jahr ein Museum und 1x einen Vortrag, zwecks Weiterbildung besuchen  Belehren

Und solltest du zu einem ersten Gespräch bei Dr. Henrich eingeladen sein..... erwähne am besten nicht das Internet Köpfen

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#16
01. August 2019, um 13:42:09 Uhr

Mir wurde aus Koblenz mitgeteilt, dass keine Termine vor Februar / März 2021 frei sind. Das wären dann 1,5 Jahre. Schockiert
Dann kann ich meinen Detektor schonmal in den Keller packen ..

« Letzte Änderung: 01. August 2019, um 13:43:15 Uhr von (versteckt) »

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#17
02. August 2019, um 18:47:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Hi!

Auch wenn ich dir eine schnellere Bearbeitung gewünscht hätte, so ist doch meine grundsätzliche Meinung dazu:

Für die sondengängerfreundlichste NFG im gesamten Bundesgebiet (kostenlos, enge Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern, Einbindung in amtliche Projekte möglich, Genehmigung für alle Geländearten, auch für BD und nach Absprache u.U. GSG, Rückgabe von 99%+ aller Funde) lohnt es, sich in der Schlange hinten anzustellen.

LG
Elgonzo

Winken

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#18
25. September 2022, um 12:12:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Benutzername1
Mir wurde aus Koblenz mitgeteilt, dass keine Termine vor Februar / März 2021 frei sind. Das wären dann 1,5 Jahre. Schockiert
Dann kann ich meinen Detektor schonmal in den Keller packen ..
[/font][/size]


Mittlerweile sind nicht 1,5 sondern 3 Jahre vergangen und ich habe folgendes Schreiben erhalten:


"..
Zur weiteren Bearbeitung fehlen evtl. uns noch Angabenbzgl. Ihrer Adresse, Motivation und/oder Suchgebiet. 
 Teilen Sie uns bitte diese Angaben bis zum30.09.2022 mit. Ohne diese Angaben können wir Ihr Anliegen leider nicht weiterbearbeiten und können Sie im Verfahren für 2023 nicht berücksichtigen.Weitere Informationen zum Verfahren werden ab etwa Mitte September auf unserer Homepage veröffentlicht

.."


Hoffentlich darf ich dann nach 4 Jahren in 2023 endlich den Staub von meinem Detektor pusten.

Kann mir jemand von denjenigen, die in RLP bereits eine NFG erhalten haben, ein paar Tipps geben bzgl. Formulierung der Motivation ? Muss ich mir hier ein konkretes Projekt ausdenken oder ist ein allgemeines geschichtliches und archäologisches Interesse  schon ausreichend ?


Wie streng wird das mit dem Wohnsitz gehandhabt ? Ich habe im beantragten Suchgebiet das Haus von meinem Vater geerbt, nutze es aber nicht als ständigen Wohnsitz. Außerdem lebt dort noch meine Mutter. Habe ich jetzt umsonst gewartet oder ist man diesbzgl. nicht so streng ?

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#19
25. September 2022, um 12:22:02 Uhr

Helfe dir gerne. Melde mich morgen dazu per PN.

LG

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#20
27. September 2022, um 06:42:13 Uhr

Vielen Dank für deine PM (ich konnte dir aufgrund von Profileinschränkungen leider nicht direkt antworten)
Dann werde ich mich mal dranmachen, die Frist läuft ja nur noch diese Woche.
Ich bin mal gespannt was sie zum Thema Wohnsitz sagen und melde mich ob es geklappt hat.

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#21
27. September 2022, um 06:56:08 Uhr

Du hast keine Profileinschränkungen, vielleicht ist das Postfach von Elgonzo voll.

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#22
06. Oktober 2022, um 10:49:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Du hast keine Profileinschränkungen, vielleicht ist das Postfach von Elgonzo voll.

Sieht so aus, wobei die folgende Rückmeldung unschlüssig ist (wurde gesendet, aber dann wieder doch nicht..)

Hinzugefügt 06. Oktober 2022, um 10:54:53 Uhr:

Update:


Ich habe jetzt als Rückmeldung ein allgemeines Anschreiben erhalten mit der Bitte um Verständnis in Bezug auf große die Bewerberzahl, usw..

Auch enthalten ein Link der nichts gutes erahnen lässt:


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Im Zuge der Umsetzung des Umstrukturierungsverfahrens können für das Jahr 2023 landesweit insgesamt 40 Neubewerber aufgenommen werden, die sich wie folgt auf die Außenstellen verteilen:


Landesarchäologie-Koblenz: 5
Landesarchäologie-Mainz: 10
Landesarchäologie-Speyer: 10
Landesarchäologie-Trier: 5
Erdgeschichte: 10

Bei der immer wieder erwähnten großen Anzahl von Bewerbern und 5 zu vergebenden Plätzen kann ich mir meine Chancen schon ausrechnen. Ich hoffe das wenigstens die lange Wartezeit (Antrag 2019 gestellt) berücksichtigt wird.


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« Letzte Änderung: 06. Oktober 2022, um 10:54:53 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#23
06. Oktober 2022, um 13:05:30 Uhr

Da schüttelt es den Hund mitsamt der Hütte.
Ewig warten und dann ein nichts sagendes Anschreiben. 

Ich hoffe dass deine Geduld belohnt wird und drücke dir die Daumen dass es endlich mit NFG klappt.

viele Grüße
Kalle

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