In dem unten verlinkten Thema habe ich im Beitrag Nr. 8 mal zusammengefasst, wie das Prozedere so allgemein abläuft:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogenhttp://www.detektorforum.de/smf/anfangerfragen/frage_zur_nfsg_markierte_flachen-t138468.0.html
Ich zitiere mich mal selbst:
| | Geschrieben von Zitat von Larsomat ... Ich bin im Zuständigkeitsbereich des LWL, dem anderen Landschaftsverband in NRW, aber die Vorgehensweise dürfte beim LVR ähnlich sein. 1. Gegenden aussuchen, die man gerne besondeln möchte. 2. Mit den Landwirten sprechen. 3. Bei der oberen Denkmalbehörde und/oder beim zuständigen Archäologen (Kontakt über LVR in Erfahrung bringen) anrufen und die Vorgehensweise besprechen. 4. Antrag stellen und Flächen in Karte markieren und Gebiete benennen, z. B. Feld x und y in Aachen-Eilendorf o. ä. 5. Die obere Denkmalbehörde teilt Dir dann schriftlich mit, dass sie den Antrag erhalten hat. 6. Die obere Denkmalbehörde setzt sich "ins Benehmen" mit dem zuständigen Archi (spricht sich mit ihm ab, ob der Genehmigung Gründe entgegen stehen) 7. Du erhältst nach ca. 2-3 Monaten einen (hoffentlich positiven) Bescheid mit einer Gebührenfestsetzung. 8. Nach Rücksprache mit dem Bauer kann es dann losgehen.
Um Punkt 6 möglichst reibungsfrei abzuarbeiten, frage ich auch oft den zuständigen Archäologen, ob er da Probleme sieht, sonst kann man sich gleich den Antrag sparen und muss sich andere Flächen suchen.
Die Gebühren gelten immer pro Genehmigung und pro Gemeinde. Deshalb macht es zunächst Sinn, sich Felder in nur einer Gemeinde auszusuchen. ...
|
| | |