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 Neues Hobby mit Metalldetektor in NRW ohne Genehmigung verboten?

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Avatar  Neues Hobby mit Metalldetektor in NRW ohne Genehmigung verboten?  (Gelesen 884 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
28. Mai 2023, um 17:24:40 Uhr

Guten Tag zusammen, YouTube zeigt uns täglich viele Interessante Informationen über das Sondeln. Ich hörte, ohne Genehmigung verboten. Wo kann man das Anmelden, damit wir kein Ärger mit den Behörden bekommen?

Gruß aus NRW

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(versteckt)
#1
28. Mai 2023, um 18:46:30 Uhr

Das kommt darauf an wo du herkommst, Rheinland oder Westfalen?

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.lwl-archaeologie.de/media/filer_public/38/62/3862b2a7-358d-4308-9370-59d7d446de34/po_sondeng_nrw_a5_rz_online.pdf


« Letzte Änderung: 28. Mai 2023, um 18:51:05 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
28. Mai 2023, um 19:19:26 Uhr

Aus Nordrhein Westfalen. Denke hier braucht man eine behördliche Genehmigung von der Archäologie. Muss erstmal dort intensiv reinlesen.

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(versteckt)
#3
28. Mai 2023, um 19:23:48 Uhr

NRW besteht aus Rheinland und Westfalen. Und je nachdem wo du wohnst, musst du dich an die entsprechenden Stellen wenden, LVR oder LWL.

Schau dir mein oben verlinktes PDF an!

« Letzte Änderung: 28. Mai 2023, um 19:25:24 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#4
30. Mai 2023, um 07:36:14 Uhr

In dem unten verlinkten Thema habe ich im Beitrag Nr. 8 mal zusammengefasst, wie das Prozedere so allgemein abläuft:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/anfangerfragen/frage_zur_nfsg_markierte_flachen-t138468.0.html


Ich zitiere mich mal selbst:
Geschrieben von Zitat von Larsomat
...
Ich bin im Zuständigkeitsbereich des LWL, dem anderen Landschaftsverband in NRW, aber die Vorgehensweise dürfte beim LVR ähnlich sein.
1. Gegenden aussuchen, die man gerne besondeln möchte.
2. Mit den Landwirten sprechen.
3. Bei der oberen Denkmalbehörde und/oder beim zuständigen Archäologen (Kontakt über LVR in Erfahrung bringen) anrufen und die Vorgehensweise besprechen.
4. Antrag stellen und Flächen in Karte markieren und Gebiete benennen, z. B. Feld x und y in Aachen-Eilendorf o. ä.
5. Die obere Denkmalbehörde teilt Dir dann schriftlich mit, dass sie den Antrag erhalten hat.
6. Die obere Denkmalbehörde setzt sich "ins Benehmen" mit dem zuständigen Archi (spricht sich mit ihm ab, ob der Genehmigung Gründe entgegen stehen)
7. Du erhältst nach ca. 2-3 Monaten einen (hoffentlich positiven) Bescheid mit einer Gebührenfestsetzung.
8. Nach Rücksprache mit dem Bauer kann es dann losgehen.

Um Punkt 6 möglichst reibungsfrei abzuarbeiten, frage ich auch oft den zuständigen Archäologen, ob er da Probleme sieht, sonst kann man sich gleich den Antrag sparen und muss sich andere Flächen suchen.

Die Gebühren gelten immer pro Genehmigung und pro Gemeinde. Deshalb macht es zunächst Sinn, sich Felder in nur einer Gemeinde auszusuchen.
...


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