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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Niedersachsen: Sondeln auf Wiese mit Genehmigung des Besitzers erlaubt?

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Avatar  Niedersachsen: Sondeln auf Wiese mit Genehmigung des Besitzers erlaubt?  (Gelesen 10593 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. April 2016, um 14:17:44 Uhr

Moin aus Hannover!

Seit längerer Zeit gehe ich vor allem an Stränden auf Euronensuche und habe nun, nach dem Fund eines Rentenpfennigs in meinem Garten, Lust bekommen, auch an anderen Orten hier in Niedersachsen zu suchen.
Da ich wenig Lust auf behördlichen Stress habe, sollte das ganze auf soweit wie möglich legaler Basis laufen.

Dazu haben sich mir einige Fragen gestellt, die ich zur Sicherheit hier stellen möchte. (Im Forum habe ich an vielen Stellen hilfreiche Impulse bekommen, möchte aber dennoch selbst ein Anliegen formulieren.)

1. Darf ich mit Erlaubnis des Bauern legal auf seinem in Niedersachsen liegenden Acker suchen?
1.1 Reicht eine mündliche Erlaubnis oder sollte man sich da was Schriftliches holen?

2. Ich habe angeboten bekommen, dass ich auf einer Wiese suchen dürfe. Ist das, selbst wenn der Eigentümer sein OK gibt, legal? Ich weiß, dass bei uns in Niedersachsen mindestens im Wald nicht gesucht werden darf.

Falls genau diese Fragen in einem Thread, der von mir übersehen wurde, beantwortet wurden, bin ich auch über Verlinkungen dankbar.


Viele Grüße

John


Offline
(versteckt)
#1
11. April 2016, um 11:53:52 Uhr

Moin John,

Denkmalschutz ist öffentliches Recht, ob Dir jemand erlaubt auf seinem Grund zu suchen ist Privatrecht. Ein Privatmensch kann DIr keine Erlaubnis erteilen für öffentliches Recht. Öffentliches Recht gibt Dir keine Befugnis auf Privatbesitz zu suchen.

Was heißt das? Du ahnst es schon - Du brauchst vom Landesamt die Genehmigung nach Bodendenkmälern zu forschen und vom Privatmensch die Erlaubnis dies auf seinem Grund tun zu dürfen. Bei Eigentum der Stadt, des Kreises, des Landes oder des Bundes z. B. Domänengelände benötigst Du eine Erlaubnis der jeweiligen Verwaltung, wie Kreisverwaltung, Forstamt, Domänenverwaltung.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#2
11. April 2016, um 14:43:56 Uhr

Mach die NFG und alles ist scheeeeee...



Gruß SpAß´13

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
11. April 2016, um 16:10:49 Uhr

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Verstehe ich es richtig, dass dann auch die beliebte Ackersuche mit Besitzererlaubnis eigentlich nicht legal ist?

Von der NFG habe ich nun an verschiedenen Stellen dazu Kontroverses gelesen...Wäre meine Suche auf der Wiese/ Acker mit der NFG und Einverständniserklärung des Bauern denn legal?


Grüße

Unfug


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(versteckt)
#4
11. April 2016, um 16:13:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von John
Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Wäre meine Suche auf der Wiese/ Acker mit der NFG und Einverständniserklärung des Bauern denn legal?


Grüße

Unfug


Jup.


Michel

Offline
(versteckt)
#5
11. April 2016, um 16:24:52 Uhr

Ja mit der NFG hast du die Berechtigung mittels eines Metalldetektors auf Acker und Landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Flächen im Umbruch beispielsweise durch Bebauung zu suchen...
Ohne eine NFG hast du in Niedersachsen eigentlich nicht die Erlaubnis mit Hilfe eines Metalldetektors nach Bodenschätzen zu suchen... Und da heißt es so : Du kannst immer mal auf was des Altertums stoßen oder anders du weißt doch selber nicht was du an gräbst und somit kannst du nicht gewährleisten das du jemals nach Artefakten Suchst weil früher oder Später wirst du auf ein Bodendenkmal stoßen... Und wenn es nur eine einzelne Münze des Mittelalters ist... Ich hoffe du verstehst die Sachlage... Ansonsten must du damit rechnen das du irgendwann der Unterschlagung angeklagt wirst welches eine Hausdurchsuchung zur folge hat mit der Beschlagnahmung von deinem Equipment und so weiter... Anbei auch die Strandsuche ist nicht legal...! Auch da gilt die Pflicht sich mit den örtlichen Behörden auseinander zu setzen... Und ach wenn wundert's du bräuchtest eine NFG

Ich kann nur von mir aus sagen eine NFG hat nur Vorteile... Der Weg da hin ist nicht gerade schwer und die Zusammenarbeit mit den Behörden ist eigentlich auch nicht so übel... In deinem Fall wirst du wohl deine Funde dem Denkmalamt in Hannover direkt zustellen und der Herr Haßmann und die anderen sind wirklich korrekt so wie ich gehört und auch selber erlebt habe...


Gruß SpAß´13

Offline
(versteckt)
#6
11. April 2016, um 18:29:54 Uhr

Ich habe meine NFG (Nds.) auch erst seit kurzem (März 16). Die Zusammenarbeit mit den Behörden war bis dato ganz in Ordnung, bis auf das Magnetfischen, da gibt es noch so einige Probleme zu klären, bzw. Behörden anhängig.

Wie mein Vorredner schon erläuterte darfst Du in Niedersachsen nur auf Äcker suchen, die Dir von Deinem zuständigen Archäologen zugewiesen wird (Du kannst auch Wünsche äussern). reine Wiesen, Wälder und Privatgrundstücke (Wohnhaus), Parks usw. sind von der Suche ausgeschlossen. In meinem Suchgebiet zB. gibt es Wiesen (Weiden) und Wälder, auf der Karte, die Bestandteil der NFG ist, sind diese Flächen als gesperrt markiert. Die NFG ist auch zeitlich begrenzt, in meinem Fall zB. 1 Jahr.

Auch musst Du die Funde akribisch dokumentieren, d.h. mit GPS Koordinaten, Fotos und Fundberichte.

Gruß

Pat

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
11. April 2016, um 18:55:57 Uhr

@ patrizier65

Interessant, dazu ganz frische Infos zu bekommen. An der Dokumentation der Funde solls nicht scheitern. Gleich mal ein paar Detailfragen:

- Wie hast du denn Kontakt zu "denen" aufgenommen?
- Auch weiß ich aktuell ja gar nicht, welcher Acker mir vom Bauern eventuell erlaubt wird...wie weiträumig ist diese NFG?
- Muss man eine Prüfung o.ä. machen?
- Habe ich als purer Hobbysucher evt. Schwieirgkeiten, eine Genehmigung zu bekommen?

viele Grüße

John



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(versteckt)
#8
11. April 2016, um 20:40:58 Uhr

Ersteinmal: Wir sind alles Hobbysucher, die einen haben Ihr Hobby allerdings schon Jahrzehnte gefrönt, andere interessieren sich erst jetzt dafür. Eine NFG ist lediglich eine behördliche Genehmigung, das Du in einem festen vorher bestimmten Gebiet mit dem Metalldetektor auf Ackerflächen bis zu einer Tiefe von ca 30-40 cm nach metallischen Gegenständen suchen darfst, Du bist nicht angestellt bei der Denkmalschutzbehörde, sondern bist so etwas wie ein ehrenamtlicher (ohne irgendwelche Bezahlung) freier Sondengänger der hobbymäßig seinen zuständigen Archäologen hoffentlich mit interessanten Fundstücken das Leben und seinem Job versüßt. Bei mir in der NFG steht z.B. das ich kein Eigentumsrechte an den Fundstücken habe. Im Klartext, alles was ich finde gehört dem Amt.

Um eine NFG zu erhalten, solltest Du Dich zuerst mit Deinem zuständigen Archäologen zu einem ersten Gespräch treffen. Je nach dem in welcher Stadt oder Landkreis zu wohnst, gibt es da einen bestimmten Ansprechpartner. Ruf mal bei Deiner zuständigen untere Denkamlschutzbehörde an, die können Dir da weiterhelfen. Nach dem Gespräch meldet Dich Dein Archi Dich dann beim Theoriekurs in Hannover an, dieser findet unregelmäßig paar mal im Jahr statt. Es wird sicher ein Samstag und Sonntag sein und dauert je ca. 6 Stunden, keine Prüfung. Danach kommt der Praxiskurs (ein Samstag irgendwo in Niedersachsen), in dem Dir die Grundlagen des Sondelns, Fundsicherung und Dokumentation nahegebracht werden. Dabei wird richtig gesondelt (Equipment muss mitgebracht werden, wetterfeste Kleidung und Gummistiefel von Vorteil), die Funde werden einbehalten. Wenn Du dann alles hinter Dich gebracht hast, fängt die eigentliche Arbeit erst an. Du solltest Dir schon ein Suchgebiet ausspähen, ansonsten bekommst Du vom Archi ein Suchgebiet zugewiesen (Dies hat auch Vorteile, denn in der Regel bekommst Du so für ihm interessante fundverdächtige Gebiete).

Hast Du ein Suchgebiet definiert oder vom Archi genannt bekommen beantragst Du die NFG (Nachforschungsgenehmigung) bei Deiner zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde. Wenn dann alles soweit geklappt hat, solltest Du die NFG innerhalb weniger Tage zugesandt bekommen (bei mir innerhalb von 3 Tage).

Jetzt hast Du die NFG. Jetzt kommt noch ein schwieriger Teil. Du brauchst, um auf Deinen Äckern suchen zu dürfen, noch die Erlaubnis der Eigentümer und evtl. der Pächter der Grundstücke. Eine mündliche Erlaubnis ist in der Regel völlig ausreichend, allerdings wäre eine schriftliche Genehmigung besser, das ist aber nur im Extremfall (bei wertvollen Funden) von Bedeutung um eventuelle Streitigkeiten um den Fund im Vorfeld zu vermeiden.

Meine Erfahrung mit meinen Landwirten ist bis jetzt sehr positiv, bisher haben mir einige bereits die Erlaubnis erteillt, einige sträuben sich noch aber ich leiste eine menge Aufklärungsarbeit. Leider kenne ich in dem Dorf niemanden, so muss ich mir das Vertrauen erst erarbeiten. Auch habe ich festgestellt, das die Landwirte sich sehr über Fundberichte (Fotos der Ackerfunde auf Ihrem Grunstück) freuen. Da ich über Jahre in dem Dorf unterwegs sein werde, habe ich ein Infoschreiben für die Einwohner verfasst und sie über meine Tätigkeiten auf den Äckern informiert. Dies ist sehr positiv aufgenommen worden. Auch denke ich an eine Informationsveranstaltung zum Ende meiner Tätigkeit, in der ich meine gemachten Funde präsentiere und die Ergebnisse der archäologischen Auswertung vorstelle.  

Noch Fragen ?

Gruß

Pat

Hinzugefügt 11. April 2016, um 20:42:15 Uhr:

Wo kommst eigentlich her ? Hannover, ok


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Qualifizierungskurs Sondengänger Praxis ohne Namen.jpg
Qualifizierungskurs Sondengänger Theorie ohne Namen.jpg
Suchgenehmigung Seite 1 ohne Namen.jpg
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« Letzte Änderung: 11. April 2016, um 21:12:50 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
11. April 2016, um 21:28:50 Uhr

Danke Pat, für deine ausführliche Berichterstattung und die Bilder!

Das klingt alles in allem dann doch nach nicht wenig Egagement, das für ein ersthaftes Unterfangen nötig ist. Ob ich die Zeit aufbringen kann, um dem Aufwand (in Suchzeit umgerechnet) gerecht zu werden, weiß ich gerade nicht...Zumal ich auch "nur" ein ACE 250 zur Verfügung habe. Würdest du mir eine gewisse „Vorbildung" empfehlen, bevor ich mit jemandem von der Behörde spreche?


Ich komme übrigens aus dem Norden von Hannover (Wedemark) und habe wirklich überhaupt keine Ahnung, ob sich das Begehen eines Ackers hier lohnen könnte.


Viele Grüße

John

Offline
(versteckt)
#10
11. April 2016, um 23:23:33 Uhr

Hi,

was heisst schon lohnen ? Ich bin seit drei Wochen fast täglich in meinem Suchgebiet unterwegs und hab gerade mal 3 Münzen, Knöpfe und einiges an undefinierbaren gefunden, abgesehen von den Metallschrott.

leider sind jetzt alle Felder bestellt, sodass ich eine Zwangspause machen muss, Magnetfischen steht noch auf dem Programm, allerdings erst nach den Laich- und Brutzeiten.

Nein, eine "Vorbildung" brauchst Du nicht wirklich. Du fängst ja erst mit den Hobby an, wo soll die den auch herkommen. Sondeln heisst, learning by doing. Es werden ja vom Archi keine Vorgaben aufgegeben, nach dem Motto, finde gefälligst was. Du kannst ja auch um ein kleines Suchgebiet aussuchen, was in Deinen zeitlichen Rahmen passt, bedenke Äcker werden bestellt und da ist das Begehen meistens tabu. Du musst Dein Gebiet auch nicht in den NFG Zeitfenster schaffen, kannst sie auch verlängern. Wichtig ist der Kontakt zum Archi, ab und an einige Funde präsentieren, dann ist alles gut und der Ace reicht als Anfänger sicher aus.

Was Dein Einsatz für die Sache betrifft, liegt es bei Dir wie wichtig Dir Dein Hobby ist. Ich bin Rentner und habe viel Zeit und Lust endlich legal meinen Hobby nach zu gehen. Deshalb investiere ich auch viel Zeit darauf, es so gut wie möglich zu machen.

Also keine Sorge, die NFG braucht sowieso einiges an Zeit, bis man da einen Termin bekommt, ich hatte bloss Glück, das es bei mir so schnell ging.

Hier im Forum findest Du eigentlich alles, um ein gewisses theoretisches Grundwissen zu erlangen und die Fundberichte sind auch jedesmal sehr spannend, was die Kollegen so alles unter die Sonde bekommen haben.

Gruß

Pat

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(versteckt)
#11
12. April 2016, um 05:55:04 Uhr

Moin John,

auch wenn das jetzt erst einmal komisch klingen mag, aber die Funde sind mir schon seit vielen Jahren egal, Spaß macht die Aufarbeitung der Geschichte hinter den Funden. Wir haben in Wiesbaden einen Geschichtsforschungsverein gegründet und haben ein paar Projekte, die wir gemeinsam verfolgen.

So erforschen wir  z. B. eine Funk-Sendezentrale der Wehrmacht. Da suchen wir nicht nur nach den Funden, sondern wir haben alle Fundamente und Baureste vermessen und in eine Katasterkarte übertragen. So konnten wir den Aufbau der Stellung erfassen. Die Funde dienten zur Bestimmung. Ein Stecker konnte einen Klappenschrank zugeordnet werden, Geschirrscherben markierten den Ort der Küche bzw. des Aufenthaltsraumes. Wir haben uns Luftbilder der Alliierten besorgt, in einer Chronik fand sich ein Foto eines Blockhauses, dass nach dem Krieg in der Stellung abgebaut wurde und in einem der umliegenden Orte als Notunterkunft wieder aufgebaut wurde.

Kennst Du schon mein neues Buch? Schatzsucher, Sondengänger und Hobbyarchäologen ist der Titel.

Du kannst es im Buchhandel oder auch bei mir bestellen.

Wir arbeiten immer mit dem örtlichen Heimatverein zusammen und überlassen diesem alle Funde. Es ist ja schließlich unsere Geschichte und nicht meine.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#12
13. April 2016, um 07:04:17 Uhr

Moin Walter und Pat,
 
mit mehr Zeit könnte ich mir gut vorstellen, so akribisch vorzugehen. Für mich als Anfänger steht noch der Fund im Mittelpunkt und weniger die historische Aufarbeitung. Was natürlich nicht bedeutet, dass ich historische Fundstücke einbehalten will!  Aber mit dieser "Fund-Motivation" sollte ich wohl vermutlich erstmal beim Badestrand bleiben und anderen mit mehr Erfahrung, Engagement und Zeit den Acker überlassen. Aber prinzipiell klingen eure Projekte echt spannend!

Vielen Dank euch für eure bereitwillige Auskunft und Geduld  Smiley


Grüße

John





Offline
(versteckt)
#13
13. April 2016, um 08:50:09 Uhr

Im Moment geht Niedersachsen sehr hart gegen illegale Sondler vor.
Hier in der Nähe gab es mehrere Polizeieinsätze (die Grünen sind zumindest hier in der Gegend auch informiert und kontrollieren) und mind. eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung usw..

Rechtlich ist es sehr einfach: Sondeln ist ne Ordnungswidrigkeit ohne NFG. Gibt also nur 'ne Geldbuße. Dürfte beim ersten Mal nicht so hoch sein. Sobald du aber irgendetwas (!) mitnimmst und nicht meldest, wird es eine Straftat (Unterschlagung) und das kann teuer und sehr unangenehm werden. Wenn Du z.B. Beamter bist, kann Dich das den Job kosten, Straftaten sind da absolut tabu.

Für die NFG: Erstmal zum zuständigen Bezirksarchäologen, Gespräch führen, dann Kurs machen (Wartezeit je nach Lage im NLD), zuletzt NFG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Dauert ein bisschen, ist es aber wert.

« Letzte Änderung: 13. April 2016, um 08:51:41 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#14
13. April 2016, um 11:48:34 Uhr

Wie mein Vorredner schon schreibt, sondeln ist eine OW, Fundsücke eingehalten eine Unterschlagung. Du darfst in Niedersachsen NIRGENDWO ohne NFG sondeln, weder am Badestrand noch an der Nordseeküste oder selbst Deinen Garten hinterm Haus. Wirst Du erwischt kann es zu empfindlichen Geld- oder Haftstrafen, das sollte Dir bewusst sein, wenn Du Deinen Detektor einpackst und losziehst. Auch wenn Du am Badesee nur nach Euronen suchen willst und keine Denkmäler bergen willst brauchst dafür zwei Genehmigungen: NFG und Erlaubnis Eigentümer des Sees. Du siehst, alles nicht ganz einfach, aber dieses Hobby hat immer was mit Verantwortung zu tun und umsichtiges Handeln und es geht nicht mehr und nicht weniger um unser aller Erbe, unser Kulturgut. Wenn Du unbedingt sondeln willst ohne NFG kannst Du das nur noch in Bayern, allerdings ohne Genehmigung vom Eigentümer geht da auch nichts, ausser Du riskierst von einem bayrischen Urgestein mit der Mistgabel vom Acker gejagt zu werden Zwinkernd 

Dir muss unbedingt bewusst sein, das Sondeln kein Hobby ist wie Briefmarkensammeln oder Kanninchen züchten. Diese Hobby kann durchaus auch gefährlich werden, wenn Du z. B. Kriegshinterlassenschaften ausbuddelst und die Granate dann voller Stolz zuhause in die Vitrine stellst. Deshalb ist es wichtig, gerade was das Sondeln betrifft, das Du gut informiert bist und weisst was Du tust oder im Fall der Fälle zu tun ist.

Die Lehrgänge in Honnover (Theorie) sind sehr interessant und nur zu empfehlen. Der Praxiskurs ist auch für Anfänger geeignet und man bekommt dort vor allem Basiswissen. Die eigentliche Praxis kommt dann auf dem Acker, mit jeden Fund ein Stückchen mehr. Und es gibt ja unser Forum Detektorforum 
, in dem viele Profis ihre Erfahrungen gerne teilen.

Also, wenn Du wirklich Interesse an den Hobby Sondeln hast, wage den Schritt zu Deinem Archäologen.

So, ich hab gerade bei der unteren Denkmalschutzbehörde in Wedemark angerufen und mich nach dem dortigen Prozedere erkundigt. Ich hatte eine nette Frau am Hörer die mir mitteilte, das bereits jemand in der Sache Sondeln bei Ihnen angerufen hat, aber leider noch nicht weiter reagiert hat. Ich erläutere Dir jetzt die Vorgehensweise, wie Du zu Deiner NFG in Wedemark kommst:

Du musst per Mail einen Antrag stellen, anbei schicke ich Dir einen Mustertext den Du mit Deinen Namen und den entsprechenden Daten übernimmst und dann an folgende E-Adresse schickst :

ute.delabursi@wedemrk.de

Daraufhin erhälst Du eine Einladung zu einem Kennenlerngespräch bei der zuständigen Archäologin, von da geht es seinen Weg bis zur NFG. Es liegt nun an Dir aktiv zu werden.

Gruß und viel Erfolg

Pat


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Mustertext NFG openofficedokument.doc

« Letzte Änderung: 13. April 2016, um 11:57:49 Uhr von (versteckt) »

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