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 Rechtslage Schatzsuche in NRW

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Avatar  Rechtslage Schatzsuche in NRW  (Gelesen 593 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. Februar 2012, um 19:48:50 Uhr

Hallo zusammen,
wer hat Infos  über die Rechtlage der Schatzsuche in NRW? Gibt es Probleme mit Wald- und Wieseneigentümern? Ich möchte sabald ich meine Grundausstattung zusammen habe mit der Schatzsuche beginnen, jedoch möchte ich mich hierbei korrekt verhalten.

Gruß und schon jetzt vielen Dank für die Infos
Mike

Offline
(versteckt)
#1
23. Februar 2012, um 20:08:13 Uhr

Moin,

für die Nachforschung benötigst Du eine Nachforschungsgenehmigung. Wald kannst Du aber gleich vergessen, dafür werden keine Genehmigungen erteilt, es gibt nur NFG für landwirtschaftliche genutze Flächen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#2
23. Februar 2012, um 20:26:39 Uhr

Hallo Walter,
Wo ist der Unterschied zwischen einer NFG und einer Such und Grabegenehmigung ?

Offline
(versteckt)
#3
24. Februar 2012, um 08:25:21 Uhr

Moin,

wir haben 16 verschiedene DSchG in Deutschland, einige geben dem Kind andere Namen, die meisten nennen es NFG, da gibt es grundsätzlich keine Unterschiede.

Viele Grüße

Walter

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