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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Saarland: Ohne NFG auf Acker (mit Sucherlaubnis vom Bauern) legitim?

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Avatar  Saarland: Ohne NFG auf Acker (mit Sucherlaubnis vom Bauern) legitim?  (Gelesen 5029 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
15. September 2023, um 14:06:09 Uhr

Für mich als Einsteiger schwierig einzustufen...
Nach allem, was ich hier bis jetzt so lesen konnte, kommt man ja als Normalsterblicher im Saarland wohl eher nicht an eine NFG ran, also fällt die offizielle Suche nach älterem Zeugs ja demnach flach.
Allerdings scheint das Sondeln an sich wohl nicht verboten zu sein, solange man nicht auf und nach Bodendenkmälern sucht und sich nicht in "verbotenen Zonen" bewegt (Wald, Friedhof, Naturschutzgebiet...) - zumindest habe ich das so heraus gelesen.

Da wären dann also noch die Äcker...
Mal angenommen, ich rede mit dem Bauern (Besitzer) und der sagt mir jetzt, dass er z.B. beim Pflügen seinen Schlüsselbund verloren hat und er erlaubt mir (schriftlich), mit dem Detektor seinen Acker nach dem verlorenen Gegenstand abzusuchen... bin ich dann rechtlich aus dem Schneider, falls mich jemand anschwärzen will oder Jäger/Förster/Polizei darüber zu kommt?

Und wie sieht das auf anderen Privatgrundstücken aus (Gärten, Wiesen, usw...)?
Natürlich immer vorausgesetzt, man hat das Einverständnis des Besitzers und/oder Pächters und das Areal an sich fällt nicht in den "roten Bereich".

Ich hoffe, ihr könnt da ein bisschen Licht ins Anfängerdunkel bringen. Smiley
Danke für jede Info!

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#1
15. September 2023, um 14:20:04 Uhr

Gibts im Saarland auch sowas wie im BayermAtlas wo du wegen den Bodendenkmäler nachsehen kannst ? Wenn nicht hättest du ja schon das erste Problem.


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(versteckt)Themen Schreiber
#2
15. September 2023, um 17:46:08 Uhr

Es gibt auf jeden Fall ein Gesamt-Denkmalverzeichnis und darin sind auch einige Bodendenkmäler enthalten - ob das komplett ist, kann ich nicht sagen. Aber ich denke mal schon.

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#3
19. September 2023, um 07:18:05 Uhr

Servus, ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Nachdem ich gestern auf dieser Website war Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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hab ich dort mit Hr. Adler telefoniert.

Auch wenn das Gespräch sehr nett war, war die Haltung deutlich heraus zu lesen. Die Bodenschätze sollten am besten im Boden bleiben. Ziemlich ernüchternd...

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
19. September 2023, um 08:17:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von PeedyX88
...die Haltung deutlich heraus zu lesen. Die Bodenschätze sollten am besten im Boden bleiben...


Nun, du sprichst von einer "Haltung" und es wird der Konjunktiv benutzt... wenn man das auf die Goldwaage legt, ist das nicht mehr als eine "Empfehlung".
Hat sich H. Adler denn irgendwie konkret geäußert, dass sowas unbedingt zu unterbleiben hat?
Hast du ihn mal auf das "verlorener Schlüsselbund Szenario" angesprochen? Zwinkernd

Echt schade, dass sich die Denkmalpfleger so anstellen... ok, zum einen kann ich die Vorbehalte aufgrund der richtig üblen "Raubgräberei" verstehen (also die Nacht-und-Nebel-Aktionen auf offiziellen Grabungsorten), aber andererseits würde doch vermutlich eine Unmenge an interessanten Funden und Fundorten auftauchen, wenn man sich den Sondengängern gegenüber etwas öffnen würde und eine konstruktive Zusammenarbeit anstreben würde.

Ich glaube tatsächlich, dass es dem größten Teil der Metallsucher nicht darum geht, sich persönlich an den Funden zu bereichern, sondern dass der Spaß und Nervenkitzel beim Suchen die Hauptantriebsfeder ist.
Wenn man dabei dann auch noch eine entsprechende Anerkennung von amtswegen bekömmen würde, wäre das doch das Tüpfelchen auf dem "i"...

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#5
19. September 2023, um 09:15:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von El
Ich glaube tatsächlich, dass es dem größten Teil der Metallsucher nicht darum geht, sich persönlich an den Funden zu bereichern, sondern dass der Spaß und Nervenkitzel beim Suchen die Hauptantriebsfeder ist.

Ich glaube da täuscht du dich. Als ich vor ca. 15 Jahren mit dem Sondeln anfing, erst in einem anderen Forum und 2011 dann hier, waren die Sondler bis auf ganz wenige Ausnahmen überall sehr geschichtsinteressiert. Da wurde sich richtig mit den Funden auseinandergesetzt. Die ganzen Spezis die wir hier haben und hatten wie Walker, Cyper, Buddler usw. kommen aus dieser Zeit, es gibt natürlich auch weiterhin geschichtsinteressierte die sich mit Fundbestimmung auseinandersetzen, das hat aber stark nachgelassen, einige sind hier Gott sei Dank im Forum.
Heutzutage ist bei FB und Gott sei Dank seltener hier die erste Frage. Was hab ich gefunden und was ist es Wert. 
Sowas verdirbt den richtigen Sondlern natürlich den Spaß.

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#6
19. September 2023, um 09:31:01 Uhr

Also die Rechtslage beschreibt es relativ deutlich.

An den Orten an den ich gerne suchen würde ist es leider verboten, eine allgemeine Genehmigung wird mir hier niemand erteilen und wird auch nicht erteilt. Das gestaltet das ganze schwierig.

Du kannst dich dort aber auf eine "Liste" setzen lassen. Laut Hr. Adler findet einmal im Jahr ein "Treffen" statt, an dem Sondler dann gezielt suchen dürfen.

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 09:34:06 Uhr von (versteckt) »

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#7
19. September 2023, um 09:52:47 Uhr

Hallo @El Shamasso,
wenn du dir das Denkmalschutzgesetz ansiehst erkennst du, dass du eine Nachforschungsgenehmigung für die gezielte Suche nach (beweglichen) Bodendenkmälern benötigst. Wenn du einfach deinem Hobby nachgehen willst zum Zeitvertreib, dann reicht eine Genehmigung des Bauern immer aus. Das Denkmalverzeichnis kannst du vergessen, unsere Behörde gibt in der Regel kein Komplettverzeichnis aus, wahrscheinlich wegen den bösen Sondlern (obwohl das eine der auferlegten Pflichten der Denkmalschutzbehörde an die Öffentlichkeit ist, Bereitstellung aller denkmalgeschützten Bereiche/Bodendenkmäler in schriftlicher und kartierter Form). Der Herr Adler ist ein Hardliner; schon die Erwähnung des Begriffs Metalldetektor führt zu einer Abwertung deiner Person auf Kniehöhe...
Im Übrigen gibt es kein Gesetz, was Waldsuche verbietet. Wenn du dir das Waldschutzgesetz vornimmst, wird mit keiner Silbe ein Metalldetektorverbot erwähnt. Das sind solche Äußerungen, die seit etlichen Jahren ungeprüft von Sondler zu Sondler durch die Foren geistern.
Also, wenn du nur nach neuzeitlichem Zeugs ohne Relevanz bzgl. Denkmalschutz suchen willst, kann dir die Denkmalschutzbehörde gar keine Genehmigung ausstellen...das liegt überhaupt nicht in deren Aufgabengebiet. Frag den Bauern bzw. Landeigner um Erlaubnis, so hast du immer den Rücken frei wenn dich jemand anspricht.
Solltest du doch einmal ein altes Artefakt finden, das ein geschichtliches Interesse für den Denkmalschutz darstellen könnte, dann bist du nach Gesetzeslage in der Pflicht dieses beim Amt zu melden bzw. abzugeben (Schatzregal). Ob darunter eine Römermünze fällt, die in offensichtlichem Römergebiet gefunden wird und somit ja wirklich so gut wie keine neuen Informationen mehr liefert, vermag ich nicht zu sagen und ist auch nirgends definiert.
Ich würde die Sache locker angehen und mir die Erlaubnis für Flächen einholen, dann bist du in der Regel safe, außer du läufst auf einer bekannten "heißen" Fläche.

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#8
19. September 2023, um 11:13:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Digitangel
Wenn du einfach deinem Hobby nachgehen willst zum Zeitvertreib, dann reicht eine Genehmigung des Bauern immer aus.


Hier sind wir wohl immer wieder bei der Auslegungssache. Kein Sondler wird sich nur an dem "piepen" erfreuen. Und ein "gezieltes" suchen wie hier, Zitat: Die Suche nach Bodendenkmälern bzw. archäologischen Artefakten im Gelände oder in Gewässern mittels Metalldetektoren oder anderen technischen Hilfsmitteln wie Magneten im Saarland genehmigungspflichtig. Auch auf privat Gelände!! Wobei es andererseits auch heisst, einschliesslich WW2. Wer glaubt mir denn dass ich nur "aktuelles" Zeugs suche.

In einem harten Fall zieht der Sondler wohl den kürzeren.

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 11:16:14 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
19. September 2023, um 11:13:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
...die erste Frage. Was hab ich gefunden und was ist es Wert. ...


Hmnja... mag sein. Schade auch. Aber eigentlich sollte mich das nicht wirklich wundern, wenn man sich mal umsieht, wie viele Leute heutzutage generell so drauf sind... immer nur Ellenbogen raus und hauptsache "ich".

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#10
19. September 2023, um 11:24:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Digitangel
Im Übrigen gibt es kein Gesetz, was Waldsuche verbietet. Wenn du dir das Waldschutzgesetz vornimmst, wird mit keiner Silbe ein Metalldetektorverbot erwähnt. Das sind solche Äußerungen, die seit etlichen Jahren ungeprüft von Sondler zu Sondler durch die Foren geistern.


Hmm diese Info findet man auch in vielen Internetseiten Grübeln
Der Herr Adler war auch nicht sehr begeistert, als ich den Wald erwähnte. Aber eine Rechtsgrundlage nannte er mir auch nicht... hehe!

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 11:29:00 Uhr von (versteckt) »

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#11
19. September 2023, um 11:38:59 Uhr

@peedy
Das ist keine Auslegungssache. Wenn du nicht explizit auf die Suche nach entsprechenden Artefakten gehst, also einfach Neuzeitmünzen, Knöpfe, etc... erwartest, wer kann dir jetzt was vorwerfen ?
hast du dich ernsthaft schon mal mit den Gesetzestexten befasst ?
Fakt ist: es gibt kein generelles Verbot von Detektoren oder die Verwendung dieser.
Das Gleiche zum Thema Wald: Hast du dir das Waldschutzgesetz schon einmal selbständig durchgelesen ? Nicht alles aufschnappen und hinnehmen von Anderen, einfach mal selbst informieren und nachdenken.
Wenn du einen Archäologen darauf ansprichst oder fragst, wird er dich immer davon abhalten (Thema gestörter/ungestörter Boden). Das liegt aber in der Natur der Sache und hat sehr wenig mit Gesetzessprechung zu tun.
Hier gilt wie immer die altbekannte Regel: Wer viel nachfragt wird viele Antworten bekommen....ob sie dir passen oder nicht.

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 11:40:10 Uhr von (versteckt) »

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#12
19. September 2023, um 11:47:38 Uhr

Ich bin gerade dabei mir die notwendigen Informationen, also Gesetze zu besorgen. Die Oberflächliche Informationen im Internet können einen schon etwas verwirren und verunsichern.

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#13
19. September 2023, um 12:07:03 Uhr

Wenn Sondler eine NFG beantragen wird ihnen eingebläut das die Waldsuche verboten ist, da gehts dann für die Archis nur um den "ungestörten Boden" In Bayern ist die Waldsuche erlaubt. 
Die NFGler bekommen auch so gut wie keine Genehmigung für den Wald, ich glaub unser Walter Franke hat eine, das hat aber andere Gründe glaube ich.
Der Digitangel hat auch recht wenn er sagt, das in keinem Waldgesetz ein Verbot ausgesprochen wird.

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#14
19. September 2023, um 12:46:53 Uhr

Ich habe in meiner Schulzeit beim ortsansässigen Rücke-Unternehmen gejobbt und der gestörte Boden in der Pflugtiefe auf dem Acker ist teilweise nichts im Verhältnis zum aufgewühlten Waldboden durch den der Harvester samt Rückezug durchgezogen ist. Jedes Wildschwein wühlt doch den Boden mehr auf als ein Sondler...

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 12:58:33 Uhr von (versteckt) »

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