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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 SO viele Fragen :-)

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#60
19. Mai 2012, um 14:05:24 Uhr

@ MrsMetal, wo kein Kläger da kein Richter
Leider wohnen nicht alle in so einer kulanten Umgebung.
Der Anfänger sollte schon wissen wie es Rechtlich aussieht mit seinem Hobby.
Der Kläger vom OVG war auch der Auffassung Militaria seien keine KDs. Die Ausrede" Ich suche nur nach Militaria " hat zum zweiten mal vor Gericht nicht standgehalten, geisterte jahrelang es sei ja erlaubt durch die Foren.
Rechtlich steht der Sondler auf sehr wackeligen Füßen.
Also beim  Suchen nicht erwischwn lassen.

G:S
 

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#61
19. Mai 2012, um 14:29:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Der Kläger vom OVG war auch der Auffassung Militaria seien keine KDs.


Also eigentlich war der Kläger ,in dem es in dem besagten Urteil ging, aber schon ernstlich der Ansicht dass Militaria KD sein können und er damit zumindest fahrlässig nach KD sucht Zwinkernd
warum er dieser Ansicht (obwohl total unrealistisch anzunehmen auf MilitariaKD zu stoßen) war ? keine Ahnung  Sonnig

Aber Sterni hat glaub ich insofern recht ,dass es hier in D auch Regionen gibt in ders Volk und dessen Aufpasser durch gewisse Verunglimpfungsaktionen in Ausnahmefällen recht  "sensibel“" beim Anblick von SG reagieren und zu vorschnellen Vorverurteilungen neigen – besser Ausdruck vom entsprechenden DschG dabeihaben um belegen zu können ,dass man aus offiziell und gesetzlich festgelegter Denkmalschutzsicht nichts Unrechtes tut ,wenn man einfach nur auf dem Acker nach Metall sucht Zwinkernd


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#62
20. Mai 2012, um 08:56:11 Uhr

@ Sondengängerübermensch
du solltest das Urteil mal richtig lesen !
da steht bei 3. Die vom Kläger in erster Linie vertretene Auffassung, dass sog. Militaria keine Kulturdenkmale seien.........
bei 2. steht Militaria mittels technischer Suchgeräte und mittels Grabung........

Der Kläger wurde gewogen, er wurde vermessen und er wurde für nicht gut befunden ! und das schon zweimal.

G.S 

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#63
20. Mai 2012, um 09:42:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Leider wohnen nicht alle in so einer kulanten Umgebung.
Ich finde es gut, dass die Meisten nicht solche Nachbarn wie dich haben Zwinkernd
Gut Fund
j Smiley t t


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#64
20. Mai 2012, um 10:18:16 Uhr

Ich lasse wenigsten Neulinge nicht ins offene Messer laufen durch an den Haaren herbeigezogenen Schutzbehauptungen. Der Anfänger soll schon wissen das er ein Bußgeld bekommen könnte, da die Rechtliche Seite ehe zum Nachteil des Sondlers ausgelegt wird.
Ich selber habe keine NFG und wohne in einer Gegend mit recht vielen "Heimatpflegern". Auch ich muß mit Bußgeld rechnen. Ärgerlich
Mir wäre eine ähnliche Regelung wie in England lieber.

G.S

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#65
20. Mai 2012, um 12:35:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch

Also eigentlich war der Kläger ,in dem es in dem besagten Urteil ging, aber schon ernstlich der Ansicht dass Militaria KD sein können und er damit zumindest fahrlässig nach KD sucht Zwinkernd
warum er dieser Ansicht (obwohl total unrealistisch anzunehmen auf MilitariaKD zu stoßen) war ? keine Ahnung  Sonnig

Aber Sterni hat glaub ich insofern recht ,dass es hier in D auch Regionen gibt in ders Volk und dessen Aufpasser durch gewisse Verunglimpfungsaktionen in Ausnahmefällen recht  "sensibel“" beim Anblick von SG reagieren und zu vorschnellen Vorverurteilungen neigen – besser Ausdruck vom entsprechenden DschG dabeihaben um belegen zu können ,dass man aus offiziell und gesetzlich festgelegter Denkmalschutzsicht nichts Unrechtes tut ,wenn man einfach nur auf dem Acker nach Metall sucht Zwinkernd



jott hat das erste Urteil gepostet, da steht es noch genauer drin

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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/das_urteil_davor-t40530.0.html;msg368043#msg368043


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#66
20. Mai 2012, um 21:56:27 Uhr

Hi zusammen,
vorgestern habe ich zu diesem Thema einen Beitrag gefunden, der erheblich fundierter als ich es kann die Lage beschreibt.
Es handelt sich um den Beitrag von

ERNTE AG vom 18. Oktober 2011, 19:11:44 - "Was muß man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?"


Ein Bezug zum neuesten Urteil ist allerdings noch nicht dabei- vielleicht kommt der noch von ERNTE AG (oder hat er bereits etwas dazu geschrieben?)

Gruß an alle

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#67
21. Mai 2012, um 04:44:33 Uhr

Hallo huluk, die Beiträge von Ernte AG sind nur seine Meinung wie die Rechtslage zum Sondengehen ist.
Das vom OVG bestätigte Urteil ist die Messlatte. Beim erwischt werden muß du mit einem Bußgeld rechnen, genauso wie der Kläger das Vergnügen schon mehrfach hatte.
Das hier ist ein Forum wo jeder seine Meinung äußern kann. Möchtest du für dich aber eine Rechtssicherheit haben, so solltest du dich bei deiner Gemeinde oder Kreis informieren.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Ernte AG wird kaum dein Bußgeld zahlen.

G.S 

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#68
21. Mai 2012, um 07:50:43 Uhr

Moin Huluk,

der SG der vor dem OVG geklagt hat, hat sich vorGericht argumentativ auf Aussagen von ErnteAG berufen, aber wie das Urteil zeigt, hatte der Richter eine andere Sicht auf die Dinge - wobei ich nicht schreibe, dass die Sicht des Richter richtig ist, ganz im Gegenteil, aber das ist nun mal jetzt ein OVG-Urteil und es wird teuer werden, dass durch einen anderen SG zu kippen.

Die meisten werden ein Bußgeld bezahlen ohne dagegen vorzugehen.

Viele Grüße

Walter

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#69
21. Mai 2012, um 10:26:31 Uhr

Hallo,
letztlich kommt es natürlich darauf an, wie in der Praxis damit umgegangen wird. Ich bin neu und muß mich darauf verlassen, was erfahrenere Sucher schreiben. Dabei ist mir klar, daß es unterschiedliche Sichtweisen gibt und jeder seine eigene Sicht hat.

Mich würde interessieren, ob in NRW bereits Bußgelder für das Suchen mit einem Metalldetektor ausgesprochen wurden. Fundunterschlagung ist ein anderes Thema.

In Bayern scheint der Umgang mit Sondlern ja deutlich lockerer zu sein. Hier darf überall gesucht werden, außer auf Bodendenkmälern und in einem gewissen Abstand davon- und zwar ganz offiziell (Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege). Ich würde mir für NRW eine vergleichbare Lösung wünschen. Ob so weit wie in Bayern gegangen wird ist nicht so wichtig. Hauptsache es gibt Rechtssicherheit
Gruß an alle

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#70
21. Mai 2012, um 10:40:01 Uhr

Hallo Leute,
vielleicht sollte man sich mal erkundigen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt sich gegen das Finden eines BD zu versichern. Weise
Viele Grüße
Uwe

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#71
21. Mai 2012, um 11:28:09 Uhr

leg dir eine rechtsschutzversicherung zu...ist sicher kein fehler

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#72
21. Mai 2012, um 11:41:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nimmermehr
leg dir eine rechtsschutzversicherung zu...ist sicher kein fehler


Moin,

das ist nicht nur kein Fehler, sondern sollte für Leute, die Dinge suchen, die ihnen nicht gehören auf Grundstücken, die ihnen auch nicht gehören, eine Selbstverständlichkeit sein, aber ACHTUNG, es gibt nur wenige Rechtsschutzversicherungen, die auch Verwaltungsrecht mit versichern. Alles was mit Suche zu tun hat ist Verwaltungsrecht, nur was mit den Funden zu tun hat ist Zivilrecht.

Viele Grüße

Walter

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#73
21. Mai 2012, um 12:00:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nimmermehr
leg dir eine rechtsschutzversicherung zu...ist sicher kein fehler



Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt mir bestenfalls einen Anwalt. Ich kann Anwälte vor Gericht nicht brauchen!!! Ich habe sehr gute Erfahrungen darin, mich selbst vor Gericht zu vertreten. Seit dem ich das mache, klappt es auch mit den Urteilen. Grinsend
Viele Grüße
Uwe

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#74
21. Mai 2012, um 14:36:55 Uhr

Hallo zusammen,
sorry, aber da bin ich ganz anderer Meinung. Ich würde nie ohne Anwalt vo Greicht ziehen. Unabhängig davon, daß ein Anwalt die unterschiedlichsten Rechtsauslegungen kennt (oder kennen sollte) ist es in unserem Land auch wichtig, wer was sagt.
So habe ich mich z.B. monatelang mit einer Telekommunikationsfirma gestritten- bis hin zu Schreiben von einem Inkassobüro. Schließlich bin ich zur Verbraucherberatung gegangen und es reichte ein Anruf der Dame vom Verbraucherschutz um die Sache in meinem Sinne innerhalb von 10 Minuten zu klären. Dabei hat diese Dame exakt das gesagt was ich monatelang ohne Erfolg geschrieben habe. Selbstverständlich wurden mir sofort alle mir entstandenen Kosten erstatte.
Wenn du ohne Anwalt klargekommen bist, so ist das prima und hoffentlich klappt das auch weiter so. Ich kann aber nur jedem dringend raten, sich bei einem Rechtsstreit einen Anwalt zu nehmen, schon um die Nerven zu schonen.

Aber meine Frage war eine andere: Ist jemandem bekannt, ob es NRW für das Suchen (ggf verbunden mit Graben)bereits Bußgelder verhängt wurden?

Gruß an alle

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