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 Sondeln im Bayern????

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Avatar  Sondeln im Bayern????  (Gelesen 4721 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. Oktober 2009, um 22:32:28 Uhr

Hallo Zusammen, wie ich schon bereits in den Neuvorstellungen erwähnt habe komme ich aus dem landkreis Schweinfurt (liegt im Bayern).
Nun wolte ich mal nachfragen wie da so die Gesetzeslage ist.Wo und wie darf ich dem Hobby nachgehen. Suchen Smiley
Äcker?
Parks?
Badesee?
Waldwege?
Wälder?


Weist da jemand was? Sind vielleicht ein paar Bayer oder sogar Schweinfurter unter euch?
Danke vorab und schöne Grüsse.
Paul.

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(versteckt)
#1
17. Oktober 2009, um 22:55:39 Uhr

Servus Paul

Ich komme aus Gemünden am Main , also ich kann zu Dir Spucken  Narr

Suchen darfst Du , aber vorher sollte man den Eigentümer fragen!
Bodendenkmäler sind Tapu , hier kannst Du nachschaun:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmal.bayern.de/


Waldsuche ist auch Tapu , ist Staatswald!

Wir in Bayern haben nicht so Strenge Gesetze wie andere Bundesländer doch ist das Hobby auch nicht ganz ohne!
Ich z.B. melde seit 2 Monaten meine Funde beim LDA in Bamberg.
Ein Forummitglied wurde im Sommer vom LDA angeschrieben die Funde abzugeben und mit dem Hobby aufzuhören , ansonsten kommt es zur Geldstrafe!
Es kommt immer mal vor , das Leute aus den Foren geschnapt werden , denn keiner weis wer mitliest!
Aber mach Dir mal keine Sorgen in Bayern , nicht vergessen vorher den Eigentümer zu fragen!

Gruß Sherlok

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
17. Oktober 2009, um 23:29:53 Uhr

Hallo Sherlok,
Also auf dem Acker den Bauer fragen.
Welder und Waldwege sind tabu.

Und wenn ich am Bagersee oder im Park nach paar Euros oder einem verlorenen Ring suchen will?Huch
Wenn frage ich da?

MfG   Paul.

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#3
17. Oktober 2009, um 23:37:46 Uhr

Sherlok hat ja schon alles beantwortet.Da es in Bayern kein Schatzregal gibt,ist das sondeln grundsätzlich erlaubt.Vorausgesetzt Du hast die Erlaubnis des Grundstückeigentümers,kannst Du überall suchen,auch in Wäldern(gibt auch Privatwald) u.s.w.Ausgenommen sind natürlich Bodendenkmäler.Gesetzlich gehört das Gefundene dann zur Hälfte dem Finder und zur anderen Hälfte dem Grundstückseigentümer.

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#4
18. Oktober 2009, um 14:29:48 Uhr


Geschrieben von Zitat von Sherlok


Waldsuche ist auch Tapu , ist Staatswald!


Man hat Staat und Gemeinde Wälder.
Wenn du ein Genehmigung hast von stadt oder Gemeinde ist es auch kein problem zu suchen.die Genehmigung zu bekommen kann problematisch sein.

Gruß Jeff..

« Letzte Änderung: 20. Oktober 2009, um 15:04:54 Uhr von (versteckt) »

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#5
20. Oktober 2009, um 13:52:50 Uhr

Hallo,

eines wird leider immer wieder vergessen. Auch wenn bei uns in Bayern die Auflagen lang nicht so eng sind wie in anderen Bundesländern ist JEDER Sucher gemäß §8 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet seine Funde auf der zuständigen Stelle mittels einer vorgegebenen Fundmeldung zu melden !!!

Auch wenn der Fund von einem Acker der kein BD ist stammt und die Genehmigung des Besitzers vorliegt !!!

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#6
20. Oktober 2009, um 14:42:47 Uhr

Hi,
aber welche Funde zählen dazu, ab Mittelalter oder generell alles melden?

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#7
20. Oktober 2009, um 15:01:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mr.Simpson
Hallo,

eines wird leider immer wieder vergessen. Auch wenn bei uns in Bayern die Auflagen lang nicht so eng sind wie in anderen Bundesländern ist JEDER Sucher gemäß §8 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet seine Funde auf der zuständigen Stelle mittels einer vorgegebenen Fundmeldung zu melden !!!

Auch wenn der Fund von einem Acker der kein BD ist stammt und die Genehmigung des Besitzers vorliegt !!!

Da beisst sich dann die Katze in den Schwanz,oder so ähnlich.Habe es mehrmals versucht,auch über den für Dich Zuständigen.Kontaktiert und niemehr was von ihm oder anderen gehört.Ausser den tollen Zeitungsbericht,den er mitverfasst hatte.Man wird ja schlichtweg gehindert sich an die Gesetze zu halten.Nach 2 Jahren hat man,besser gesagt ich, dann auch keine Lust mehr.Ausser Drohungen und Beschimpfungen kam halt nichts rüber.Könnte ich noch jede Menge andere Beispiele von Meldewilligen Sondlern aufzählen,denen es genauso erging.

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#8
20. Oktober 2009, um 15:19:58 Uhr

Ein Bekannter von mir muß Fundmeldung machen bis 1850 , da ich das zu hoch fand , da müßte ich ja jeden Tag melden habe ich mit Herrn Ullrich ausgemacht bis 17. Jhdt
Natürlich melde ich auch Funde , die das 17.Jhdt überschreiten , kommt auf den Fund an , aber Pfennige aus dem 18.Jhdt melde ich z.B. nicht!
Was Simpson schrieb , gebe ich Recht ,das  was man findet sollte man melden!
Und den Fund auch den Bauern zeigen , wegen der 50% Regelung!
50% der Finder 50% dem Eigentümer.
Und keine Angst von den Archis , das sind auch nur Menschen so wie wir.

Gruß Sherlok

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#9
15. Mai 2011, um 16:01:36 Uhr

was passiert wenn man dabei zufällig über kampfmittel stolpert? wo meldet man das in Mittelfranken hin (ausser Polizei)

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