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 Sondeln - ohne Erlaubniss

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Avatar  Sondeln - ohne Erlaubniss  (Gelesen 1130 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. März 2023, um 21:10:04 Uhr

Da in meiner Gegend viele Lost Places sind würde ich gerne dahin gehen um zu suchen. Ich wiess nich ob ich in diesem Thema zu sensibel bin, aber geht ihr da einfach trotzdem hin, auch wenn ihr den Besitzer nicht kennt bzw. nicht um Erlaubnis gefragt habt? Kann man da nicht Probleme bekommen? Vom Besitzer, Forstdienst oder der Polizei?

Ps. Öffentliche Lizenz habe ich

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(versteckt)
#1
13. März 2023, um 21:33:04 Uhr

Wenn deine Lost Places gleichzeitig Bodendenkmäler oder Baudenkmäler sind kann es natürlich schon Ärger geben. Wenn du auf Grundstücke gehst die mit Zaun gesichert sind natürlich auch.

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(versteckt)
#2
13. März 2023, um 21:49:38 Uhr

Was ist eine "Öffentliche Lizenz"?

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
14. März 2023, um 10:53:05 Uhr

Lizenz vom Amt für Denkmalschutz. Auf staatlicher Ebene bin ich also in Ordnung solange ich nicht auf Bodendenkmälern rumlaufe.

Hinzugefügt 14. März 2023, um 10:54:39 Uhr:

Und wenn es sich nicht um Bodendenkmäler handelt, z.B. die Ruine eins altes Bauernhauses?

« Letzte Änderung: 14. März 2023, um 10:54:39 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#4
14. März 2023, um 11:13:31 Uhr

Also zunächst darfst Du offiziell da suchen, wo es deine "Lizenz" erlaubt (Voraussetzung, der Besitzer der Fläche weiß Bescheid). Es steht ja immer in dem Bescheid drin, den du erhalten hast, auf welchen Flächen du suchen darfst.
In welchem Bundesland spielt sich das denn ab? Normalerweise enthalten solche Genehmigungen der Denkmalbehörden nur Ackerflächen und Baustellenaushub.
Alles andere muss man sich strenggenommen extra genehmigen lassen, was zumindest in NRW wohl durchaus nach Absprache möglich ist.

Grundsätzlich gehört ja jeder Grund irgendjemanden. "Niemandsland" gibt es nicht.
Sogenannte "Lost places" sind ja meistens irgendwie eingezäunt oder abgesperrt. Und jedes Grundstück hat einen Eigentümer. Du begehst also wahrscheinlich sowas wie Hausfriedensbruch, wenn Du da "einbrichst" und ohne Erlaubnis suchst.

Ich würde daran denken, dass das Denkmalamt deine Genehmigung widerrufen kann, falls die das mitbekommen sollten.

Wie du das handhabst, musst du letzlich selbst wissen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.

Ergänzung:
Ich habe jetzt erst geschnallt, dass du nicht aus Deutschland kommst. Bist du aus Österreich oder Italien? Wie das da gehandhabt wird, weiß ich nicht.

« Letzte Änderung: 14. März 2023, um 11:15:31 Uhr von (versteckt) »

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#5
14. März 2023, um 11:17:19 Uhr

Na da gibts dann richtig Ärger. Solche Stellen sind auch meist schon abgesondelt. Gab ja Zeiten da war das noch nicht verboten. Wird ja schon seit mindestens 40 Jahren gesondelt.

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
14. März 2023, um 12:04:23 Uhr

Warum soll es da Ärger geben, kein Bodendenkmal, kein Denkmalschutz= kein Ärger

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(versteckt)
#7
14. März 2023, um 13:46:54 Uhr

Da hast du natürlich recht, ich hab das falsch gelesen.

« Letzte Änderung: 14. März 2023, um 13:50:43 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#8
14. März 2023, um 15:43:26 Uhr

Wenn Du eine Lizenz vom Amt hast, müsstest du
ja Wissen was erlaubt ist und was nicht. Hast sicher auch was unterschreiben dürfen. Falls du irgendwo Sondelst wo man eigentlich nicht sollte und du erwischt wirst. Ist es vermutlich besser, wenn du gar keine Lizenz hast.

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