Hallo Halifax,
solche Fragen und deren Beantwortung führen in fast allen Sondlerforen regelmäßig zu kontroversen Diskussionen.
Daher nur kurz:
- Für Niedersachsen gilt das niedersächsische Denkmalschutzgesetz. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttp://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+ND+Inhaltsverzeichnis&psml=bsvorisprod.psml&max=true
- Hier wichtig § 12: (1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
- Die Genehmigung gibt es meines Wissens erst nach Absolvierung eines kostenlosen Kurses in Hannover. Aber da werden die die Niedersachsen hier im Forum weiterhelfen können.
- Jedes Grundstück hat einen Besitzer! Auch sogenannte öffentliche! Das können auch Kommunen, Länder, der Bund, Kirchen, Institutionen oder sonstwas sein.
Schöne Grüße
Oetti1