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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondengehn auf Bodendenkmälern

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Avatar  Sondengehn auf Bodendenkmälern  (Gelesen 1709 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. Mai 2011, um 22:55:16 Uhr

Hallo
Hab mal ne wichtige frage!!

Bei Bayernviewer steht in der legende:
-Benehmen hergestellt = archäologisch ausgegraben und erforscht

-Benehmen nicht hergestellt nachqualifiziert = Hinweise dazu vorhanden, archäologisch durch Grabung noch nicht erschlossen; aber schon wissenschaftlich verwertbares Material dazu vorliegend.

-Benehmen nicht hergestellt nicht nachqualifiziert = Hinweise dazu vorhanden, aber in keiner Art und Weise bis dato recherchiert.

Bei Benehmen hergestellt ist klar das man da nicht suchen darf weil es ein eingetragenes Bodendenkmal ist

Meine frage ist jetzt was mit den anderen beiden Punkten ist??  Darf man da auch nicht suchen?? Falls man doch suchen darf muß man da nur beim besitzer des grundstückes nachfragen oder auch bei dem Denkmalamt??

Mfg Richard

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(versteckt)
#1
06. Juni 2011, um 10:17:31 Uhr

Also ich kenne mich zwar noch nicht so aus, aber meine Logik sagt mir das du an keinem der Orte Suchen darfst...
Und erst recht nicht da wo die Archies noch nicht waren, du könntest denen ja die Fundstelle versauen  Huch

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(versteckt)
#2
06. Juni 2011, um 10:25:21 Uhr

ja ich denke auch das da vom sondeln mit sicherheit abzuraten ist

mfg.zenzi

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#3
06. Juni 2011, um 11:07:28 Uhr

Was ist denn eigentlich wenn man Sondelt ohne zu graben an einem BD?

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#4
22. Oktober 2012, um 23:36:17 Uhr

Hallo zusammen,

was kann einem eigentlich passieren, wenn man auf einem BD erwischt wird? Nicht das ich das vor habe, aber das kann ja leicht passieren, wenn man in der Nähe unterwegs ist.
Bundesland ist übigens Bayern Zwinkernd

Viele Grüße
Nick

« Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, um 23:40:41 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#5
22. Oktober 2012, um 23:56:02 Uhr

Das ist sehr Umfangreich- generell ist es eine Ordnungswiedrigkeit, also Bußgeldbescheid. In welcher höhe?  mhh-  habe noch in keinem Forum was gelesen das jemand sowas bekommen hat ( ich rede vom sondeln auf BD-  es gibt einige urteile wegen verstoß gegen das KWG )

Aber sehe Dir mal die Seite an Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html#0327549a280c97d09


aber genrell ist zu sagen, gerade für Bayern sowas zu lassen, jeder Verstoß kann von den Archis an die Medien getragen werden und im ganze  würden die dann Versuchen auch hier in Bayern das Schatzregal ein zu führen. Und wer die Medien auf seiner Seite hat, bekommt auch am schnellsten ein Gesetz durch. Also Hände weg von BD .

« Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, um 23:57:57 Uhr von (versteckt) »

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#6
23. Oktober 2012, um 00:06:28 Uhr

Polizei Sind alles Bodendenkmäler auch in der Umgebung ist suchen verboten.
der "Bayernviewer Denkmal" ist übrigens juristisch gesehen eine öffentliche Bekanntmachung. Was soviel heisst, dass man sich nicht rausreden kann, wenn man erwischt wird. Man hätte es wissen müssen. Und die Strafe ist in Bayern "Kopf ab"
Gruss, Perico 

bin übrigens kein Anwalt, nur Klugscheisser...

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#7
23. Oktober 2012, um 00:06:47 Uhr

Es ist verboten(!) und kann im Einzelfall verdammt teuer werden.

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#8
23. Oktober 2012, um 00:12:07 Uhr

vielen dank für die schnellen antworten - orientiere mich natürlich am bayern viewer und werde wohl zukünftig einen Ausdruck mitnehmen! leider funktioniert der bayernviewer ja nicht mit dem Handy (flash). Sind dort eigentlich alle öffentlich rechtlichen themen abgebildet? 

viele grüsse nick

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