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 Sondergenehmigung für Niedersachsen

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Avatar  Sondergenehmigung für Niedersachsen  (Gelesen 6269 mal) 0
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(versteckt)
#15
17. Oktober 2012, um 19:31:35 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.denkmalpflege.niedersachen.de


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.recht-niedersachsen.de


hier im Forum sind aber auch die gesetzte toll beschrieben.
Du musst immer ein bisschen zwischen den Zeilen lesen und Lücken suchen!
Es wird mehr angst verbreitet als alles andere.

gruss Dr.Cox

Hinzugefügt 17. Oktober 2012, um 19:34:06 Uhr:

Lies Deinen Link mal ganz genau durch und dann weisste was du danach darfst..

NICHTS!!! Down

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2012, um 19:34:06 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

(versteckt)
#16
17. Oktober 2012, um 19:51:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dr.Cox

Lies Deinen Link mal ganz genau durch und dann weisste was du danach darfst..

NICHTS!!! Down

und wenn man sich anstatt die wunderlichen Auslegungen der Amtspropaganda einfach das niedersächsische Gesetz durchliest darf man auf einmal wieder fast alles Zwinkernd

(versteckt)
#17
17. Oktober 2012, um 19:59:08 Uhr

Ich bin der Meinung, dass es der Bauer entscheidet, ob ich sein Feld absuche, und sonst niemand. Das klappt gut und wird weiterhin so gehalten...

Muss aber nicht jeder so machen, wenn er Schiss hat.

Wo bleibt denn EnteAG, verdammt nochmal?

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
17. Oktober 2012, um 20:07:20 Uhr

Nöö, Schiss hab ich noch nie gehabt...   Fechten

Lass mich nicht gerne bevormunden, klappt sogar selten bei meiner wesentlich besseren Hälfte...  Belehren


Ich glaub, jetzt hab ich' s auch kapiert... Inglourious Sondlers   Cool

LG

Ralf

Offline
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#19
17. Oktober 2012, um 20:11:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
und wenn man sich anstatt die wunderlichen Auslegungen der Amtspropaganda einfach das niedersächsische Gesetz durchliest darf man auf einmal wieder fast alles Zwinkernd

ich glaub §5 meinste oder?

(versteckt)
#20
17. Oktober 2012, um 20:18:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Steinmetz
Nöö, Schiss hab ich noch nie gehabt...   Fechten

Lass mich nicht gerne bevormunden, klappt sogar selten bei meiner wesentlich besseren Hälfte...  Belehren


Ich glaub, jetzt hab ich' s auch kapiert... Inglourious Sondlers   Cool


Wichtig: wenn Du angequasselt wirst, was Du sucht: Du suchst weder auf Bodendenkmälern (besser bleiben lassen), noch suchst Du nach Bodendenkmälern. Du suchst überhaupt nicht Bestimmtes, schon gar nichts altes. Du suchst Metall, und freust Dich, wenn Du eine Hundemarke findest. Nothing else...

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
17. Oktober 2012, um 20:38:51 Uhr

@Sondelix: Danke für die Tips! 
 Prost

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#22
17. Oktober 2012, um 21:27:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dr.Cox
ich glaub §5 meinste oder?

eigentlich mein ich hauptsächlich die in § 3 Absatz 2 genannten Gründe zur Rechtfertigung des Denkmalstatus auch von beweglichen und Bodendenkmälern - treffen diese nicht auf das was man sucht, oder mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwarten darf, zu, dann kann dir der Rest vom Denkmalschutzgesetz auch egal sein ........Gesetz ist ja nur für den Umgang mit Denkmälern gedacht und Denkmale sind eben nur Sachen die aufgrund der in § 3 Absatz 2 genannten Gründe erhaltenswert sind  .......das landesweit rumliegende hölzerne, metallene, lederne, textiliöse und Sonstwaszeug aus alter Zeit erfüllt zu weit über 99,99....9 % keinerlei denkmaligen Ansprüche Cool

ansonsten, falls man mal von desinformierten Hobbyaufpassern zugerault wird (solln sich wegen so Initiativen von gewissen Personenkreis stetig vermehren) dann nach Schema Sondelix verfahren

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#23
17. Oktober 2012, um 21:45:11 Uhr

Meine Fresse Jungs...


Das Landesamt macht da gerade ein super Seminar! ich war am 06./07. da. Top! Kostenlos - und viele gute Infos! 

Siech eine Genehmigung zu holen kann nicht schaden. Also denkt mal drüber nach das Hobby zu legalisieren Zwinkernd

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#24
17. Oktober 2012, um 21:47:50 Uhr

an welche stelle wendet man sich für eine gehnemigung ?

(versteckt)
#25
17. Oktober 2012, um 21:56:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von S.t.a.l.k.e.r.
Also denkt mal drüber nach das Hobby zu legalisieren Zwinkernd

das Hobby IST bereits legal und nur weil das Amt alles daran setzt Bevölkerung und ahnungslosen Neusondlern einzureden das es illegal wäre, muss man noch lange nicht an irgendwelchen Kursen von denen teilnehmen um anschließend, anstatt zu sondeln, unbezahlt fürs Märchenamt zu arbeiten

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(versteckt)
#26
17. Oktober 2012, um 22:07:25 Uhr



Würde mich sehr über einen Austausch freuen! Es gibt hier doch Niedersachsen, oder {alt} ..?
{alt}

Hier ! meiner einer is aus NDS


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#27
17. Oktober 2012, um 22:43:05 Uhr

hi,

das ist dann ja auch das wenn du Registriert bist, und über
Recht und Gezetz bescheit weißt dich rauszureden schwer
wird wenn du da erwischt wirst  wo du eine Genehmigung
brauchst. Ist alles so eine Sache. Die Münze hat immer zwei
Seiten.

gruß,               Copper Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#28
18. Oktober 2012, um 07:45:05 Uhr

Hey Digger!

Kommst aus'm Raum Salzgitter? Dann sind wir ja dichte bei..!

LG

Steinmetz

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(versteckt)
#29
18. Oktober 2012, um 10:20:06 Uhr

Lach könn wir ja bald nen Stammtisch gründen wa:D Anbeten Amen

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