Moin,
schau mal in Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg, ganz am Ende unter Ordnungswidrigkeiten, da stehen auch die Bußgelder dabei. Das sind allerdings die Höchststrafen

Die Gerichte interessiert das aber nicht besonders, die verhängen sogenannte Tagessätze, d. h. ein Tagessatz orientiert sich am durchschnittlichen Tageseinkommen des Betroffenen. Im Erstfall liegen die maximalen Bußgelder zwischen 800 und 4000 Euro plus Einziehung des Detektors.
Wichtig für Dich ist, dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch bei Verwaltungsgerichtsverfahren bezahlt, da ein Bußgeldverfahren dort abgehandelt wird, die meisten Versicherungen Verwaltungsverfahren aber ausgeschlossen haben.
Sicher wirst Du wissen wollen, wie oft so etwas vorkommt - keine Ahnung, jedenfalls häufiger als hier bekannt wird, aber im Verhältnis zur Anzahl der Sucher wohl unter einem Prozent. In Hessen z. B. gab es im letzten Jahr sechs Verfahren. Vielleicht kann die die Arbeitsgruppe Raubgrabung beim LKA BW genauere Zahlen nennen.