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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 strafen in baden württemberg

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Avatar  strafen in baden württemberg  (Gelesen 1613 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. März 2012, um 02:46:15 Uhr

Hallo

weis einer von euch welche strafen in baden württemberg beim sondeln  drohen ?
das es eine Ordnungswidrigkeit darstellt ist mir bewust !
aber heist das geldstrafe oder sozialstunden Huch

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(versteckt)
#1
23. März 2012, um 07:43:49 Uhr

Ich kann das bald nimmer sehen Irre, geht Sondeln und gut ist. Bleibt weg von Bd,s und nix passiert
Wir weden doch nicht geziehlt Gejagt wie Terroristen.

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(versteckt)
#2
23. März 2012, um 08:24:24 Uhr

Moin,

schau mal in Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg, ganz am Ende unter Ordnungswidrigkeiten, da stehen auch die Bußgelder dabei. Das sind allerdings die Höchststrafen  Smiley
Die Gerichte interessiert das aber nicht besonders, die verhängen sogenannte Tagessätze, d. h. ein Tagessatz orientiert sich am durchschnittlichen Tageseinkommen des Betroffenen. Im Erstfall liegen die maximalen Bußgelder zwischen 800 und 4000 Euro plus Einziehung des Detektors.

Wichtig für Dich ist, dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch bei Verwaltungsgerichtsverfahren bezahlt, da ein Bußgeldverfahren dort abgehandelt wird, die meisten Versicherungen Verwaltungsverfahren aber ausgeschlossen haben.

Sicher wirst Du wissen wollen, wie oft so etwas vorkommt - keine Ahnung, jedenfalls häufiger als hier bekannt wird, aber im Verhältnis zur Anzahl der Sucher wohl unter einem Prozent. In Hessen z. B. gab es im letzten Jahr sechs Verfahren. Vielleicht kann die die Arbeitsgruppe Raubgrabung beim LKA BW genauere Zahlen nennen.

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#3
27. März 2012, um 11:04:00 Uhr

Oh je, man muss schon aufpassen!

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#4
27. März 2012, um 11:10:22 Uhr

Moin,

das ist ja nur die Ordnungswidrigkeit, es gibt ja auch noch die strafrechtliche Seite wegen Verst. gg. § 246 StGB.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#5
27. März 2012, um 11:52:45 Uhr

Variante eins:

Am besten vor dem Suchen ein paar Bier runterkippen. -> Verminderte Schuldfähigkeit. Von wegen besoffen und so. Ein guter Anwalt holt da alles für dich raus. Klappt sogar bei U-Bahn-Schlägern die andere grundlos zum Krüppel prügeln. Aber vorsicht, in den Augen mancher Archäologen sind zwei vom Acker aufgeklaubte Römermünzen ein größeres Verbrechen, als harmlose Bürger ins Koma zu treten  Belehren

Ansonsten gilt noch Variante zwei:

Möglichst ungeniert Sondeln und Graben gehen (auf Grabhügeln direkt an der Bundesstrasse oder so, und direkt mit der Sonde und Spaten tagsüber auf aktuellen Ausgrabungsflächen auftauchen)  Frech und dann noch versuchen Gegenstände aus Museen zu klauen. Dann bist du garantiert schuldunfähig: krankhaftes Verhalten und so. Dann bekommst du vielleicht noch einen netten Therapieplatz bezahlt. Der Nachweis eines Migrationshintergrundes ist dann auch von Vorteil, gerne auch in der zweiten Generation nachweisbar!


Grüße,
sondelfreund

PS: Dieser Beitrag war ironisch gemeint, und stellt keine Aufforderungen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten dar. Dieser Passus wurde für Kinder, ältere Personen, Demenzkranke und Beamte hinzugefügt. Für alle also, die keine Ironie verstehen.

« Letzte Änderung: 27. März 2012, um 12:06:46 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#6
27. März 2012, um 12:09:37 Uhr

Es würde alles gesägt, was zu sagen war. Für mehr Infos bitte die Suchfunktion nutzen.

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