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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Strandsuche Mecklenburg VP

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Avatar  Strandsuche Mecklenburg VP  (Gelesen 1556 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. Oktober 2015, um 06:18:08 Uhr

Hi Leute...

Kurze Frage.

Gibts für Mecklenburg - Vorpommern ne Strandsuchgenehmigung oder kommt man da i.d.R. eher nicht dran?

Cheers
Pheryllt

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#1
06. Oktober 2015, um 06:50:15 Uhr

Ganz kurz und schmerzlos, Nein!

Siehe hier :

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http://www.kulturwerte-mv.de/cms2/LAKD1_prod/LAKD1/de/Landesarchaeologie/Haeufige_Fragen/Strandsuche_in_Mecklenburg-Vorpommern/index.jsp


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#2
06. Oktober 2015, um 07:49:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von idefixel
Ganz kurz und schmerzlos, Nein!

Siehe hier :

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http://www.kulturwerte-mv.de/cms2/LAKD1_prod/LAKD1/de/Landesarchaeologie/Haeufige_Fragen/Strandsuche_in_Mecklenburg-Vorpommern/index.jsp



Mit anderen Worten: du brauchst keine Genehmigung, wenn du aber ein Bodendenkmal findest (was am Strand sehr unwahrscheinlich ist), musst du es sofort melden. Und keine Sorge wegen dem BGB, du würdest ja auch keinen gefundenen 50-Euro-Schein melden ;-)

Viele Grüße
Jacza

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#3
06. Oktober 2015, um 08:15:31 Uhr

Nach meiner Auslegung leider ebenfalls nein.

Es wird schwierig nachzuweisen sein, das man nicht nach Bodendenkmalen sucht. Und es werden regelmäßig auch Bodendenkmale an Stränden entdeckt.

Ob der 50 Euro Schein gemeldet würde, steht nicht zur Diskussion. Formell ist das eindeutig geregelt. Egal wie, der Owi sind Tür und Tore geöffnet. Muss jeder selbst entscheiden ob, er sich damit den Urlaub versauen möchte. Falscher Tag, falsche Zeit und schon wirds lustig. Und davon ganz abgesehen, würde ich mich im Urlaub um meine Familienmitglieder kümmern. Ich glaube nicht das es besonders nett ist wenn der Papa den ganzen Urlaub am Strand hockt und Frau und Kinder sich allein beschäftigen müssen. Nur meine Meinung :-)

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#4
06. Oktober 2015, um 08:37:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von idefixel
Und es werden regelmäßig auch Bodendenkmale an Stränden entdeckt.

Kann ich bestätigen.
Nur ein Beispiel:
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http://www.detektorforum.de/smf/unbekannte_funde_ufos/von_was_kann_das_sein-t41617.0.html;msg379744#msg379744


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(versteckt)Themen Schreiber
#5
06. Oktober 2015, um 09:36:43 Uhr

Danke Leute....

Und nein es wird kein Urlaub es wird ne reine Männersondeltour ;-)

Egal in SH is genug Strand ;-)

Cheers
Pheryllt

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#6
06. Oktober 2015, um 16:46:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von idefixel
Es wird schwierig nachzuweisen sein, das man nicht nach Bodendenkmalen sucht.

Ist aber auch schwierig nachzuweisen, dass man nach Bodendenkmalen sucht. Huch, hab hier heute beim Baden Schmuck verloren, den muss ich natürlich wiederfinden Smiley

Viele Grüße
Jacza

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#7
06. Oktober 2015, um 17:26:06 Uhr

solange die Benutzung eines Metalldetektors nicht verboten ist, so wie in Schleswig-Holstein, sehe ich das locker nach Euros oder DM Münzen zu suchen. Weil die Formulierungen so schwammig waren, hat SH sein Gesetz überarbeitet und gleich noch ins Strafrecht geschoben. Allerdings sind die Rechte dritter zu beachten Besitzer, Pächter......

Gut Fund
 

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#8
06. Oktober 2015, um 17:34:32 Uhr

Legt es aus wie ihr wollt, aber nicht hinterher heulen.... Es muss dir niemand nachweisen das du nach Bodendenkmalen suchst - der Verdacht reicht ( und der ist allein durch den MD gegeben) und schon schauen sie dir mal in die Taschen oder Schubladen. Und wenn dann noch etwas drin ist ...

Mehr werde ich dazu nun aber wirklich nicht sagen.

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#9
06. Oktober 2015, um 19:40:32 Uhr

Ach, nicht so eng sehen, wenn das Sondeln in MV verboten wär würde man das klipp und klar sagen. Und was man in den Taschen hat ist dann eben Altmetall, dass man der Umwelt zuliebe mit aufgelesen hat. Wenn das Ordnungsamt die ganzen Büchsen und Kronkorken in deiner Tasche sieht, wird man auch nicht weiter nachfragen, da kommen dann eher irgendwelche spöttischen Kommentare, ob man schon das Nazigold gefunden hat oder so ähnlich.

Viele Grüße
Jacza

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#10
06. Oktober 2015, um 20:17:42 Uhr

Zitat: DSchGM-V  Fassung 6 Januar 1998.

§ 12
Nachforschungen

Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.

                                             Das Ziel ist Euro und DM Münzen zu entdecken!

§ 14
Grabungsschutzgebiete

(1) Die untere Denkmalschutzbehörde kann im Benehmen mit der zuständigen Gemeinde bestimmte Grundstücke, die voraussichtlich Bodendenkmale enthalten, durch Eintragung in die Denkmalliste zu Grabungsschutzgebieten erklären.

(2) In der Mitteilung an den Eigentümer und die Gemeinde gemäß § 5 Abs. 1 sind die Maßnahmen zu bezeichnen, die einer Genehmigung bedürfen. Die Genehmigung erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.


Hier sollte der Sondengänger sich vorher informieren, ob in seinem Bereich wo er Suchen möchte Grabungsschutzgebiete vorhanden sind.

Gut Fund



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