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(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. Mai 2011, um 23:08:49 Uhr

Hallo
Ich bin aus bayern und da heißt es ja 50% für den finder und 50% für den besitzer des grundstückes
Da hab ich etz mal ne frage dazu :
Was passiert wenn man das fundstück nicht verkauft??   Kriegt da der besitzer die hälfte von dem preis wo der Gegenstand wert wäre oder kriegt er erst geld wenn man ihn wirklich verkauft ??
Ab welchem wert muß man den fund überhaupt angeben??
Ab welchem wert oder alter muß man es beim denkmalamt melden bzw. abgeben??
Wenn man den fund beim denkmalamt abgeben muß, kriegt man da auch geld als finder der sache??

mfg Richard

Offline
(versteckt)
#1
01. Juni 2011, um 06:38:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Airwolf
Hallo
Ich bin aus bayern und da heißt es ja 50% für den finder und 50% für den besitzer des grundstückes
Da hab ich etz mal ne frage dazu :
Was passiert wenn man das fundstück nicht verkauft??   Kriegt da der besitzer die hälfte von dem preis wo der Gegenstand wert wäre oder kriegt er erst geld wenn man ihn wirklich verkauft ??
Ab welchem wert muß man den fund überhaupt angeben??
Ab welchem wert oder alter muß man es beim denkmalamt melden bzw. abgeben??
Wenn man den fund beim denkmalamt abgeben muß, kriegt man da auch geld als finder der sache??

mfg Richard

Moin Richard,

bei einem Fund musst Du Dich mit dem Grundstückeigentümer einigen. Entweder Du behältst den Fund und zahlst an ihn die Hälfte oder Du gibst ihm den Fund und er zahlt Dir die Hälfte, oder der Fund wird verkauft und jeder bekommt die Hälfte.

Fund angeben? Du meinst ab welchem Wert musst Du den Grundstückeigentümer informieren? Das ist gesetzlich nicht festgelegt, Du kannst Dich aber am Fundparagrafen orientieren und dort sind 10 Euro als Wert festgelegt, im übrigen gelten natürlich die jeweiligen Absprachen zwischen Dir und dem Grundstückeigentümer.

Für die Meldung bei der Denkmalschutzbehörde spielt der Wert eines Fundes keine Rolle, da es hier nur um archäologische Erkenntnisse geht, da ist der wertlose Gammelrömer genauso ztu melden, wie der Silberschafz von Mühldorf.

Die Denkmalschutzbehörde nimmt einen abgegebenen Fund nur vorübergehend zur wissenschaftlichen Auswertung in Besitz, die Eigentumsrechte bleiben davon unberührt. Möchte die Behörde den Fund nach der Auswertung erwerben, dann muss sie mit Euch (Dir und dem Grundstückeigentümer) den Betrag aushandeln.

Viele Grüße

Walter

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