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 Vorbereitung für eine (erfolgreiche) Suche

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Avatar  Vorbereitung für eine (erfolgreiche) Suche  (Gelesen 2633 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. September 2013, um 03:30:54 Uhr

So ich wollte mal wissen was zu einer guten Vorbereitung alles dazugehört, bis jetzt habe ich folgendes behalten:

-Detektor (logisch  Grinsend)
-Spaten(bevorzugt Klappspaten)
-Pinsel, bürste und einen Lappen (zum grobe Reinigen der Funde)

-(Trink-)Wasser 
-Handschuhe
-Gelände und wetterfeste Kleidung
-Karte, Kompass
-Behälter für die Funde

Und dann noch ein paar Fragen zum rechtlichen:

1.Muss man in NRW eine "Erlaubnis" zum suchen in Wäldern und öffentlichen Wiesen haben ?
2.Reicht es wenn ich z.B. den Bauer frage ob ich auf seinem Acker suchen darf oder brauche ich dafür auch diese     "Erlaubnis"?
3.Muss man jeden Fund melden oder nur die Wertvollen ?

So ich verlasse mich jetzt mal auf euch, enttäuscht mich nicht   Lächelnd

Mfg Maulwurf1212

PS: wenn ich was vergessen habe zu erwähnen oder noch was wichtiges wissen sollte, sagt bescheid   Grinsend

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(versteckt)
#1
06. September 2013, um 08:34:24 Uhr

Guten Morgen,
in NRW brauchst Du eine Genehmigung. Bei uns läuft das so: Vorstellung beim Archäologen, Antrag beim Bauamt, Antrag beim LWL in Olpe.
Du musst den Besitzer des Ackers fragen.
Gruss Marc

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
06. September 2013, um 12:23:32 Uhr

@DerErmittler
Omg wo ist denn hier der nächste Archäologe? Und wieso einen Antrag beim Bauamt ?  Huch 
Muss der nur einmal gestellt werden oder immer wenn ich wo sondeln gehen will ?

Mfg Maulwurf1212

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#3
06. September 2013, um 12:29:37 Uhr

Erst einmal: Gute Vorbereitung! Zwinkernd

Laut Archäologen brauchste ne Genehmigung in NRW und diese gilt nur für Äcker, also sind Wälder und andere ungestörte Flächen TABU! Ob man es so macht oder nicht, ist da so ne Sache...

Gruß
Fabian
PS: Ersatzbatterien und Pinpointer nicht vergessen. Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
06. September 2013, um 12:37:12 Uhr

@Ek 1
Das heist ich muss mir diese Genehmigung holen nur um auf Äckern wühlen zu dürfen ?  Huch
Ja gut für den Anfang soll mir das recht sein aber was ist wenn ich in Wäldern suchen will ?

Stimmt Ersatzbatterien sind immer gut, Pinpointer ist in meinem MD schon drin ^^

Mfg Maulwurf1212

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#5
06. September 2013, um 12:46:09 Uhr

Der Pinpointer im MD nützt dir bei der Suche im Loch gar nichts, Ek1 meint einen extra Pinponter, wie z.B. den Propointer von Garrett.

Gruß Michael

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#6
06. September 2013, um 12:49:33 Uhr

Schau mal hier §13 Denkmalschutzgesetz


 § 13 Ausgrabungen
  • Wer nach Bodendenkmälem graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.
  • Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.
  • Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter Bedingungen erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.


es dreht sich alles um Bodendenkmäler, wenn du Irgendwo sondelst kann es ja sein das du ein Bodendenkmal findest,
ob es jemand irgendwann ohne dich finden würde ist dabei unrelevant.

Und im Wald darfst du garnicht sondeln

Am strand darfst du suchen, aber da wirste in NRW wenige finden  Cool

« Letzte Änderung: 06. September 2013, um 12:55:38 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
06. September 2013, um 13:01:39 Uhr

@MichaelP

thx habe darüber gar nicht nachgedacht  Grinsend

@Uehne

Das gilt auch bei privaten Äckern von bauern ?

Und im Wald nicht sondeln zu dürfen ist wie ein Bauer ohne Traktor...  Grinsend  Grinsend

Rein theoretisch könnte mann sandige Flussufer auch als Strand interpretieren, z.B. beim Rhein

Mfg Maulwurf1212

PS: Brauch ich die Genemigung auch im eigenen Garten?   Grinsend  Grinsend  Grinsend

« Letzte Änderung: 06. September 2013, um 13:03:21 Uhr von (versteckt) »

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#8
06. September 2013, um 14:29:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von maulwurf1212
PS: Brauch ich die Genemigung auch im eigenen Garten?   Grinsend  Grinsend  Grinsend

Rein theoretisch gesehen ja! Schließlich brauchste die auch beim Bauern nur mit dem Unterschied des anderen Besitzers. Zwinkernd Und JA ich meinte einen externen Pinpointer, den ich glaube nicht, dass du deine Löcher so groß machst, dass du die Seitenwände überprüfen kannst.Grinsend

Da wir auch neuerdings ein Schatzregal haben, wird das Ganze ja noch komplizierter zwecks des Besitzes der Funde.

Im Wald liegen die Funde ja noch so wie sie verloren oder in den Boden gepfeffert oder verbuddelt wurden. So wurden ja auch im Harz von der Römerschlacht die Richtungen der Pfeilspitzen ausgewertet und da man diese Erkenntnis braucht, darf man da als Nichtarchäologe nicht buddeln.

Stell dich also beser mal beim Denkmalamt vor und erläutere dein Anliegen und frage nach einer Genehmigung. Zwinkernd

Gruß
Fabian

PS: Kostet 75€ *Wucher*

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#9
06. September 2013, um 15:05:09 Uhr

Ja die Genehmingung brauchst du überall, egal wem der Grund und Boden gehört.
Ja du kannst am Rhein sondeln, dort findest du aber sehr warscheinlich nur Schrott.
Da wir nun auch Schatzregal in NRW haben gehören alle dein Funde eh nicht mehr dir, sondern dem Land.
Vor dem Schatzregal gehörten die Funde (natürlich mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde gesucht) zu 50% dem finder und zu 50% dem Grundbesitzer.
Heisst wenn du nun eine Kiste mit Gold in deinem Garten findest gehört sie nicht mehr dir.

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
06. September 2013, um 18:09:09 Uhr

ist ja mal scheiße   Traurig

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#11
06. September 2013, um 18:47:46 Uhr

Wo kein Kläger, da kein Richter, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 06. September 2013, um 18:53:20 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
06. September 2013, um 20:15:20 Uhr

ne gehe erstmal auf nummer sicher und hole mir die Genehmigung, wobei 75€ schon extrem ist 

Mfg Maulwurf1212

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#13
06. September 2013, um 20:38:55 Uhr

Nur mal so zum ansehen
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html#0327549a280ca800d

völlig ohne Wertung und Kommentar.

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#14
06. September 2013, um 22:37:09 Uhr

Das du die beantragst heisst nicht das du sie bekommst ^^

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