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| | Geschrieben von Zitat von Walter Franke Wenn Du ohne NFG suchen gehst und überprüft wirst, wird gegen Dich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden wegen illegaler Nachforschung.
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Das stimmt so nicht, korrekt müsste es heißen:
Wenn du ohne Ausgrabungsgenehmigung nach BD graben oder aus dem Wasser bergen willst, bedarfst du der Genehmigung.
Wenn du ohne Ausgrabungsgenehmigung nach nicht-BD graben oder aus dem Wasser bergen willst, bedarfst du nicht der Genehmigung.
Wenn du ohne Ausgrabungsgenehmigung nach nicht-BD graben oder aus dem Wasser bergen willst und überprüft wirst, wird gegen Dich KEIN Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden wegen illegaler Nachforschung, WEIL du keine illegale Nachforschung betreibst.
Hatte selber schon Kontakt mit den Pappenheimern und es ist nichts passiert, weil ich NICHT nach BD suche. Habe auch gesagt, dass die Dame vom "Denkmalschutz" gern die Polizei rufen könne. Hat sie dann nicht gemacht, weil sie wusste, dass gegen nichts verstoßen wurde. Im Gegenteil, wenn die Person Dich in Ihrer Freizeit antrifft und sagt,
sie komme von der Denkmalschutzbehörde, kannst du Sie wegen Amtsmissbrauch anzeigen. Beruf und Freizeit dürfen nicht vermischt werden, ein Polizist nach Feierabend kann auch nicht Knöllchen verteilen, Streifenwagen fahren etc!
Ich schätze, dass auf 100.000 Einwohner 10 Sondler kommen. Bei ~80Millionen Einwohnern -> 8000, mehr oder weniger aktive Leute! Von denen suchen vielleicht 10%, maximal 1000 mit einer Ausgrabungsgenehmigung. In anderen Bundesländern heißt diese Ausgrabungsgenehmigung auch Nachforschungsgenehmigung (NFG, wird aber für NRW auch gerne NFG genannt).
Wer sowas beantragt, hat:
1. Zuviel Freizeit (Fundbericht schreiben, auch für Reichspfennige...Fahrten ZUM Denkmalamt, Vorstellung, Fundablieferung)
2. Zuviel Geld (Benzin, damit du ZUM Denkmalamt kommst und die tollen Reichspfennige jedesmal vorlegst. Du musst dich da vorstellen, am besten noch einschleimen, damit man aus dem Elfenbeinturm ein paar Brotkrümmel zugeworfen bekommt (Insider!). Damit ist nicht die Untere Denkmalbehörde, sondern die Obere (glaub 4 oder 5 ins ganz NRW(!)) Denkmalbehörde gemeint. Genehmigung PRO Kreis 75€ für 1 bis 2 Jahre)
3. Keine Probleme mit staatlicher Kontrolle (Autokennzeichen wird beim Amt vorgelegt, Suchgenehmigungen der Grundstückseigentümer müssen SCHRIFTLICH vorliegen

, sollte eines Tages auch in NRW ein Schatzregal eingeführt / Detektoren verboten werden, sind schonmal einige Leute auf der schwarzen Liste)
4. Kann lange warten (In der Regel 2 Monate, teilweise wohl länger, bis man die Genehmigung bekommen hat. Auch lustig, wenn man lust aufs Sondeln bekommt, die Äcker brachliegen, und nach zwei Monaten Wartezeit die Genehmigung da ist, die Felder aber schon ausgesäht wurden

)
-> Jedem das Seine! Wenn ich Landwirt wäre, würde ich ausnahmslos jedem Sondler mit Genehmigung das Graben auf meinen Feldern verbieten, weil ich für sowas
a) nicht meine Unterschrift einem WILDFREMDEN hergebe
b) nicht will, dass wenn dort was "sensationelles" gefunden wird, mein Acker brachliegen wird
Ich würd sagen: "Jung, entweder du machst dein Hobby und ich geb dir
mündlich mein OK für meine Felder, die Gammelmünzen, Munition etc. die du findest kannste alle behalten, das Blei nimmste auch mit und setllst keine Fragen mehr! ODER du verschwindest von meinen Feldern und das war es"
Schon selber erlebt

Auch wenn die Chance auf ein "sensationelles BD" nahe 0 liegt, wollen die Landwirte einfach in Ruhe gelassen werden. In der Regel muss man nichtmal fragen, um auf den Feldern suchen zu gehen. Selbst wenn der Bauer auf dem gleichen Feld pflügt und man dort sucht, winkt man sich mal und gut ist.
Ehrlich gesagt ist das sensationell, was man sich hier doch für einen Kopf macht um solche doch belanglosen Sachen.
Die Deutschen sind einfach viel zu obrigkeitshörig ("Ohje, ich bin bei gelb über die Ampel gefahren. Hoffentlich hat das keiner gesehen, was denkt der hinter mir jetzt von mir?" "Auf der Autobahn sind 100 erlaubt, ob es wohl auffallen würde, wenn ich 105 fahre?"), für alles möchte der Staat eine Genehmigung haben und jeden kontrollieren. Aber der deutsche Michel nickt alles brav ab, damit er auch brav mit 67 in Rente gehen kann und dann am besten auch mit 70 schon von uns geht, um die Staatskasse zu schonen

PS: Die Gerichte legen die Gesetze nicht so drastisch aus, wie die Behörden. Zum Glück sind Judikative und Exekutive nach dem dritten Reich getrennt und damit weisungsunabhängig. Und genau
das ist der Grund, dass wenn man mal tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit bekommt, z.B. wegen Veränderns eines eingetragenen BD, mit dem Gang zum Gericht
droht, das Bußgeld fallengelassen wird.
Die Behörden
wollen kein Urteil von einer neutralen Stelle wie eines Gerichts, wo es dann heißt,
ein paar 10cm tiefe Löcher auf eingetragenen BD im Wald / auf dem Acker berühren nicht das Denkmalschutzgesetz.
Mit so einem Urteil (und es wäre sogar sehr wahrscheinlich, dass solch eines in NRW gesprochen wird(!)) würden dann alle Sondengänger endlich mit Rechtssicherheit suchen können, und sich keiner mehr für eine Ausgrabungsgenehmigung bemühen.
DAS ist die Wahrheit, und mann kann sie nicht oft genug aussprechen! Und wenn man mal tatsächlich einmal im Leben den Tonkrug mit Silbermünzen findet, meldet man das natürlich, denn genau DARAUF zielt das Denkmalschutzgesetz ab. Auf solche Funde! Nicht auf die Schnalle im Wald von 1820, nicht auf den Silbergroschen Preußen im Acker X von 1842. Das sind keine Bodendenkmäler! Sie wären es erst, wenn sie in die Liste für Denkmäler (genauer: Liste der beweglichen Bodendenkmäler) eingetragen werden.(Und wenn man solche Sachen eintragen würde, hätten die deutschen Denkmalbehörden Millionen von Denkmälern eingetragen)
Aus diesem Grund braucht man auch keine Ausgrabungsgenehmigung, weil man in der Regel auf DIESE Sachen trifft und nicht wöchentlich auf Silber- und Goldschätze, die tatsächlich Denkmäler wären.
Aus diesem Grund gräbt ein durchschnittlicher Sondler nicht nach BD, (sondern sucht nach Euros etc.)weil man in seinem ganzen Leben vielleicht 3 oder 4 Bodendenkmäler, die eingetragen werden, entdecken wirdUm es praxisnah zu formulieren: Für 30 Jahre Ackersuche mit einer Ausgrabungsgenehmigung (man will also gezielt nach BD graben) findet man im besten Fall einmal eine Sache, die tatsächlich als Denkmal eingetragen wird. Effektiv bräuchte man also nur für diesen einen Tag solch eine Genehmigung. Für die anderen 29 Jahre und 364 Tage
keine, da man letztlich nichts denkmalwürdiges zutage fördert und deswegen auch nicht gezielt nach Bodendenkmälern graben will!
Und für diesen einen Fall gibt es für uns, die ohne Ausgrabungsgenehmigung suchen, den:
§ 15 DSchG NW
Entdeckung von Bodendenkmälern
(1) Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeinde hat unverzüglich den Landschaftsverband zu benachrichtigen. Dieser unterrichtet die Obere Denkmalbehörde.
Wer also zufällig neben der Eurosuche, der verlorenen Eheringsuche, der Meteoritensuche etc. tatsächlich ein Bodendenkmal (also eines, das letztlich auch
eingetragen wird in die Denkmalliste) auf dem Acker findet,
an diesem einen Tag in 30 Jahren Ackersuche, für den gibt es diesen sog. "Zufallsfundparagraphen" wie oben erläutert. Dieser Fund MUSS gemeldet werden (unverzüglich heißt: paar Tage)
und mit diesem einmaligen Melden seid ihr eure Pflichten gegenüber dem Denkmalschutzgesetz für eine Periode von 30 Jahren nachgekommen.Alles auch ausführlicher unter: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Vielen Dank für Ihr Interesse

PS: Die WALDSUCHE ist auch erlaubt - etwaige Tonkrüge mit Silbermünzen müssen aber gemeldet werden
