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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Was ist denn nun genau verboten?

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(versteckt)Themen Schreiber
#15
08. September 2013, um 12:18:40 Uhr

Alle Spuren beseitigen kenne ich bereits vom Geocachen bzw der gesunde Verstand schreibt das ohnehin vor. Zwar sind unter den Cachern viele viele schwarze Schafe die ihre Zettel einfach rumliegen lassen, grauenvoll.
Ich denke das diejenigen die Ihre Löcher nicht wieder verschließen es spätestens dann tun wenn sie sich bei einem Fremdloch mal das Fußgelenk brechen.

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#16
08. September 2013, um 13:04:06 Uhr

@ EnnoWST

Interessanter Link in deinem Post.
Irgendwie hätte ich mal Lust, mit nem Regionalsender ne Storry über das Sondeln zu machen. Die mal mitnehmen auf nem Acker wo ich ne Erlaubnis vom Besitzer haben. Ich war die letzte Zeit auf nem Acker am suchen wo es mir erlaubt wurde. Ich fand ne Menge Eisenschrott, einige ganz nette Nägel, ne Sackplombe, alte DMark Münzen, nen kaputten Zinnsoldaten und eine Fahradklingel die so ca. 100 Jahre auf dem Buckel haben dürfte. Ja und den üblichen Müll, wie Cola Büchsen, Jägermeister Pullen, BiFi Tüten u.s.w., den ich selbstverständlich entsorgt habe.  Über diesen brauchbaren " Müll " hab ich mich riesig gefreut. Genau so etwas suche ich, und genau darum suche ich. Und wenn ich da nun noch nen schönen Knopf finde den ein Bauer verloren hat weil er zu gut gegessen hat, oder eine alte Reichs Mark aus der Kaiserzeit, dann wäre meine Glück komplett.
Wie ich in nem netten Gespräch mit nem Anwohner erfahren habe würde der Boden an der Stelle vor ca. 30 Jahren in einer Senke, von einer Riesenbaustelle angefahren. Diese Riesenbaustelle war vorher eine Landwirtschaft, und somit interessant für meine Vorhaben. Ja und seit 30 Jahren geht der Bauer mehrmals im Jahr mit seinem Geräten durch den Boden. Darum ist ja die Pingel schon sehr verbeult und der Zinnsoldat kaputt.
Und sollte ich wegen der " Graberei, max Spatentiefe " mal vor den Kadi kommen, wird dieser mir sicher nicht allzu böse sein. Denn mal ganz erhrlich, wo richte ich da einen Schaden an?
Schwarze Schafe gibt es überall, aber es ist nirgendwo die große Masse. Aber leider zieht man sich an denen hoch.

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#17
08. September 2013, um 13:31:12 Uhr

Also,

kurz zusammengefasst:

Du darfst in Deutschland grundsätzlich suchen und graben. Die Forschungsfreiheit ist in Art. 5 GG garantiert.

Je nach Bundesland ist aber die gezielte Grabung bzw. Nachforschung nach Bodendenkmalen (BD) genehmigungspflichtig. Ein Verstoß ist allerdings eine bloße Ordnungswidrigkeit (wie Falschparken) und keine Straftat.

Ein Bodendenkmal ist in allen Bundesländern fast einheitlich geregelt. Es sind Sachen, "an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen"

Also Sachen, die noch nicht bekannte Tatsachen für die Geschicjtswissenschaft offenbaren oder von einer solchen Seötenheit sind, dass sie umbedingt in ein Museum müssen.

Das wird dann der Fall sein, wenn du zB römische Funde im Bereich des Teuto machen WILLST. Wenn Du aber zB rund um Spyer nach rämischen Münzen suchst, werden das keine BD sein. Da liegt so viel rum, dass darurch keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind...
 Willst Du nur Münzen aus den letzten 400 Jahren suchen, brauchst Du keine Genehmigung.

Eine genehmigung brauchst Du auch, wenn Du auf BD suchen willst.

In einem Grabungsschutzgebiet darfst Du garnicht graben. Das wäre in manchen Bundesländern eine Straftat.

Wenn Du also nach "normalem" Kram suchst und dich von BD und GSG fernhältst, viel Spaß

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#18
08. September 2013, um 13:37:49 Uhr

@ nibse  jetzt weis ich genau bescheid vielen dank dafür
super

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Verwarnt
#19
08. September 2013, um 13:40:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Wenn Du aber zB rund um Spyer nach rämischen Münzen suchst, werden das keine BD sein. Da liegt so viel rum, dass darurch keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind...
Willst Du nur Münzen aus den letzten 400 Jahren suchen, brauchst Du keine Genehmigung.

Wer entscheidet dies?
Du? Grinsend
Recht schwammige Argumentation auf die man sich nicht unbedingt verlassen sollte.

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#20
08. September 2013, um 13:43:59 Uhr

ja schwammig is das alles das darf man das nicht da kommt man doch nicht mehr mit oder

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#21
08. September 2013, um 13:56:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Wer entscheidet dies?
Du? Grinsend
Recht schwammige Argumentation auf die man sich nicht unbedingt verlassen sollte.

Nein, nicht ich. Aber, wenn ich auf einem Acker suchen will, der im Bereich römischer Besiedlung liegt die bekannt ist, aber kein Bd ist, bringen die von mit gesuchten münzen der wissenschaft nichts. wenn dann doch ein bd dabei ist, muss ich es abgeben. fertig. es geht nur um den vorsatz.

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#22
08. September 2013, um 14:03:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Wer entscheidet dies?
Du? Grinsend
Wer denn sonst. Die Deutungshoheit für Bodendenkmäler ist gesetzlich nicht festgelegt. Wenn man einen guten Draht zum Denkmalamt hat, ist das auch überhaupt kein Problem.

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#23
08. September 2013, um 14:11:32 Uhr

Meine Forschung muss sich auf BD beziehen, damit ich eine Genehmigung brauche.

Sowas kann man eigendlich gut einschätzen. Der 500.000 Follie ist der Wissenschaft egal, wenn schon alles über die Fläche bekannt ist.

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#24
08. September 2013, um 14:16:01 Uhr

@Enno:
Walter Franke (recht bekannter Sondler) hat es mal so umschrieben:
"Wir suchen auf Flächen, die uns nicht gehören, nach Sachen, die uns nicht gehören."

Natürlich gibt es da rechtliche Dinge zu beachten.

Fang damit an: Lies dir das Denkmalschutzgesetz deines Bundeslandes durch. Wohlgemerkt: deines Bundeslandes! Denn in Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz!
Und dann schau mal hier im Forum unter "Rund ums Sondengehen/Rechtliches".

Und dann kannst du konkret noch einmal hier nachfragen.

Schöne Grüße
Oetti1

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#25
08. September 2013, um 14:37:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von APo
Ich glaube Du hast das schon richtig erkannt. Es ist ein schönes aber auch etwas kritisches Hobby. Aber ich vermute wenn Du deinen gesunden Menschenverstand nutzt, wird sich der Ärger sehr sehr in Grenzen halten.
Wo hab ich schon überall rum gestromert wo ich streng genommen so rein gar nichts zu suchen habe. In Steinbrüchen, auf Achat Acker in Idar Oberstein, auf alten Halden und sogar bei Sondierungen wegen Kampfmittel. Begegnet bin ich dabei Gleichgesinnten, Spaziergängern, Beschäftigten, Besitzern und sogar der Polizei. Die Male wo ich gerügt wurde und den Ort der Begierde verlassen mußte oder erst gar nicht betreten durfte, sind verschwindent gering. Aber ich habe mich auch immer halbwegs vernünftig verhalten, und glaubhaft von meinen Vorhaben berichtet. Und dann kann man so etwas meiner Meinung nach machen ohne gleich mit einem Bein im Knast zu stehen.
Lies Dir das mal durch. Ist nur eine Meinung, aber so ähnlich sehe ich das auch.
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html

Aber entscheiden muß das jeder für sich.
No Risk no Fun,Briefmarken sammeln.  Zwinkernd


Ist das auch auf dem neusten Stand?  Da hat sich doch sicherlich etwas getan.

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(versteckt)
#26
08. September 2013, um 14:57:27 Uhr

Das passt. 

" auf Flächen konzentrieren, wo sie bei jeder halbwegs normalen Interpretation der Gesetze keine brauchen, eben außerhalb eingetragener Bodendenkmäler." 

trifft den Nagel auf den Kopf!!!!

Man darf halt nicht zu devot sein und für jeden Furz nach einer Genehmigung fragen. das fällt den meisten Deutschen zwar schwer, man muss aber auch auf seine Rechten bestehen und nicht immer nur danach fragen, was man alles nicht darf.

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(versteckt)
#27
08. September 2013, um 15:06:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Das passt.

" auf Flächen konzentrieren, wo sie bei jeder halbwegs normalen Interpretation der Gesetze keine brauchen, eben außerhalb eingetragener Bodendenkmäler."

trifft den Nagel auf den Kopf!!!!

Man darf halt nicht zu devot sein und für jeden Furz nach einer Genehmigung fragen. das fällt den meisten Deutschen zwar schwer, man muss aber auch auf seine Rechten bestehen und nicht immer nur danach fragen, was man alles nicht darf.

Sehr schoen forumierlt, BRAVO!!! Ich stimme dir voll und ganz zu.

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(versteckt)Themen Schreiber
#28
08. September 2013, um 17:13:53 Uhr

@nibse: vielen dank, wertvolle Information

@APo: da gibt es auch eine Diskussionsrunde in dem Museum, man könnte ja teilnehmen. Ich wäre für sowas viel zu unerfahren, ein erfahrener Sondler bei soeiner Runde wäre zu genial.

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(versteckt)
#29
08. September 2013, um 17:25:18 Uhr

Hallo,

ich halte diese Auslegung für ein bischen naiv. Grundsätzlich halte ich nicht die Ordnungswidrigkeit des Suchens ohne Genehmigung für problematisch sondern die daraus resultierende Konsequenz das einem daraufhin gleich eine Fundunterschlagung (zumindest bei allen Schatzregalländern) anheim gestellt wird - das dürfte der abolut unangenehmere Part sein.

Gruß

Ide

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