[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

  Welcher Abstand zu eingetragenen BD ???

Gehe zu:  
Avatar   Welcher Abstand zu eingetragenen BD ???  (Gelesen 1378 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. März 2013, um 12:10:17 Uhr

So hab auch nochmal eine Frage.
Wie ich gelesen habe sollte man beim Sondeln genügend Abstand zu einem eingetragenen BD einhalten.
Meine Frage: Wie groß ist genügend Huch  Reichen 250m Abstand ?? Was meint ihr dazu ?

Offline
(versteckt)
#1
29. März 2013, um 12:17:02 Uhr

Gesetzlich ist da nichts hinterlegt,zumindest nicht in Bayern. Ich persönlich finde 250m völlig ausreichend.

Gruß Michael

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
29. März 2013, um 12:24:39 Uhr

Ich bin mir da eben nicht so sicher weil ja immer geschrieben steht großer Abstand.
Auf einem Feld nimmt der Pflug ja über jahrhunderte die Teile mehr wie 250m mit wenn der durch Grabhügel oder ähnlichen Pfeift.  Huch

Offline
(versteckt)
#3
29. März 2013, um 12:40:01 Uhr

Gute Frage,das beschäftigt mich auch schon einige Zeit. In Brandenburg stehen in der Liste der BD nur Flure und nicht Flurstücke. Das würde bedeuten ich darf nicht mal auf meinem  Hof suchen da das ganze Dorf Flur 3 ist und Flur 3 ein eingetragenes BD ist. Bin ich jetzt ein Verbrecher?
 Ärgerlich  Mist es schneit schon wieder den Ganzen Tag. Na frohe Ostern Nono

Offline
(versteckt)
#4
29. März 2013, um 12:41:49 Uhr

Hi,

250m ist schon ein sehr großer, sicherer Abstand.
Der müßte vllt. garnicht eingehalten werden,aber sicher ist sicher.

Ich nehme auch immer noch einen Ausdruck vom Viewer & Google Earce mit falls mich mal
jemand von der seite anmachen möchte.

Mfg
Coindancer

Offline
(versteckt)
Verwarnt
#5
29. März 2013, um 12:45:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von MatthiasG.
Auf einem Feld nimmt der Pflug ja über jahrhunderte die Teile mehr wie 250m mit wenn der durch Grabhügel oder ähnlichen Pfeift.  Huch
Ist wirklich ein Problem,da auf dem Acker durchaus ein Grabungsschutzgebiet sein kann.
Der Bauer darf rumwursteln aber wenn Du dort sondelst,kann es Ärger geben.
Komische Gesetzeslage,ist aber so.
Kenne selbst ein Gebiet wo sich das GSG bis zu 400 Meter vom eigendlichen Denkmal ausdehnt.

Offline
(versteckt)
#6
29. März 2013, um 13:49:04 Uhr

stellt euch mal die frage selber . vom gesetz her ist es so das in ortschaften nicht schneller als 50 kmh gefahren werden darf . vom GESETZ HER !!!!!  nun die frage an euch selber , wie schnell fahre ich Huch Huch Huch. erlaubt ist 50 !!!  ;-)))  mit 51 kmh brecht ihr das gesetz schon .

Hinzugefügt 29. März 2013, um 13:53:11 Uhr:

na ihr bösen buben , seit alles rasser bestimmt und gesetzesbrecher mit 55kmh schon . und da wird immer über andere gestzte geredet was ich darf und was nicht . oh man ...... machts doch im ganzen leben einfach so wie ihr auch in der ortschaft fahrt und gut ists. der eine wird geblitzt und der andere net . und jetzt  was ist da schlimm ....

« Letzte Änderung: 29. März 2013, um 13:53:11 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#7
29. März 2013, um 14:11:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von sascha
und jetzt  was ist da schlimm
Der Geldbeutel verliert etwas mehr an Fülle.
 Zwinkernd

Geschrieben von Zitat von MatthiasG.
Wie ich gelesen habe sollte man beim Sondeln genügend Abstand zu einem eingetragenen BD einhalten.

Hast du ja sicher nicht in einem Gesetz bzw. Paragraphen gelesen. Dieses Thema gab´s hier auch schon mal oder zwei, drei, drölfzigmal.
Das BD endet da, wo es aufhört.
 Zwinkernd
Die genauen Daten und Messpunkte gibts nur beim Amt. Auf den BV ist kein Verlass. Also selbst etwas Abstand zum roten Kreis einhalten. Das nur zur eigenen Sicherheit, im eigenen Ermessen und das basierend auf den "guten" Ruf/Erscheinungsbild der SG.
Sprich, deutlich mehr als einen Meter weg von bspw. Burgmauer oder Hügelgrab sind wohl schon angebracht.

« Letzte Änderung: 29. März 2013, um 14:11:48 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#8
29. März 2013, um 16:22:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mücke

Hast du ja sicher nicht in einem Gesetz bzw. Paragraphen gelesen. Dieses Thema gab´s hier auch schon mal oder zwei, drei, drölfzigmal.
Das BD endet da, wo es aufhört.
 Zwinkernd
Die genauen Daten und Messpunkte gibts nur beim Amt. Auf den BV ist kein Verlass. Also selbst etwas Abstand zum roten Kreis einhalten. Das nur zur eigenen Sicherheit, im eigenen Ermessen und das basierend auf den "guten" Ruf/Erscheinungsbild der SG.
Sprich, deutlich mehr als einen Meter weg von bspw. Burgmauer oder Hügelgrab sind wohl schon angebracht.


Jepp so isses.
Auch nach zig mal der gleichen Frage (Forensuchfunktion lässt grüßen...) werden die Antworten nicht anders.

Halt stop, manchmal tauchen dann so geistige Ergüsse wie von "sascha" auf. Zum Glück nur manchmal..

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor