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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Wird immer der Eigentümer gefragt?

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Avatar  Wird immer der Eigentümer gefragt?  (Gelesen 2364 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. März 2013, um 22:04:51 Uhr

Mit Spannung lese ich mich seit gestern abend durch die Fundberichte. Vielfach lese ich da Aussagen wie "Bin morgens mal eben sondeln gegangen" oder "mal eben für ne Stunde auf den Acker".

Fragt Ihr beim Sondeln auf Äckern und Feldern eigentlich wirklich immer den Eigentümer ob ihr sondeln dürft? Vielfach weiß man doch gar nicht, wem das Feld gehört, auf dem man gerade unterwegs ist ...

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#1
20. März 2013, um 22:19:31 Uhr

Wenn jemand fragt, immer ja.

Ich Frage die Eigentümer immer bevor ich deren Grundstück betrete. Bei Felder fahre ich Nachmittags dran vorbei und ein Bauer ist meist vor Ort. Und man will es nicht Glauben, aber sie kennen sich allen unter einander und können einen weiter helfen, wo die anderen doch wohnen ;-)

Manche Sondler gehen auch so auf Feld, weil sie ggf. keinen gefunden haben. Das kann gut gehen, oder auch nicht   Rundumschlag
Hat ein Bauer aber sein Feld bestellt, sollte man doch Abstand von der Suche halten und warten bis nach der Ernte. Wenn der Bauer es dir dennoch erlaubt, ist es ja kein Problem.

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#2
20. März 2013, um 22:30:49 Uhr

Moin,
die Antwort auf diese Frage hängt wohl auch ein wenig von der Region ab.
Hier im Nordosten, wo die Großflächen der ehemaligen LPGen an oftmals westdeutsche Landwirte verkauft und von denen wieder weiterverpachtet wurden, ist es sicher ungleich schwerer, den Eigentümer zu ermitteln und persönlich bei ihm vorstellig zu werden, als unten in Südwestdeutschland, wo der Bauernhof teilweise jahrhundertelang im Familienbesitz ist und gleich an die zugehörigen Felder grenzt und der Hofhund das maßgebliche Hindernis ist.

« Letzte Änderung: 20. März 2013, um 22:31:44 Uhr von (versteckt) »

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#3
20. März 2013, um 22:45:09 Uhr

Stimmt ich hab den Hofhund vergessen!   Schockiert

Die sind vom Bauer abgerichtet! Folgendes beachten:

Mann im Anzug und Krawatte-----Deine Glocken sind weg, Anzug ruiniert
Mann mit Papieren in der Hand----Glocken sind auch weg
Mann in Uniform------------------Uniform hin, aber die Mütze gehört jetzt dem Bauer
Mann mit Kappe auf dem Kopf-----Kappe gehört jetzt dem Hund
Normal gekleidet, oder Arbeitsklamotten-----der Hund beachtet dich nicht.

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#4
20. März 2013, um 22:59:06 Uhr

also ich wurd schon von 2 kötern angefallen und von einem gebissen beim persönlichen nachfragen auf einem hof.... kann passieren, stand ja auch wahrnung vor dem hunde.... aber egal...
wenns geht nachfragen, wenn du ziemlich lokal suchst, ist das zwar am anfang mühsam, aber du wirst dir so connections schaffen und die grauen flecken werden immer kleiner und irgendwann kennste jeden.

ich persönlich gehe auch auf felder bei dennen ich nicht nachgefragt habe, sei es weil der besitzer schwierig ausfindig zu machen ist oder ich ein feld nur antesten will und mir dafür der aufwand zu gross ist... ist ein feld aber fundreich und interessant und ich gehe systematisch und entsprechend oft auf das feld dann ist klar wird kontakt aufgenommen.

Ach und was klar ist auf ein feld das ich nicht angefragt habe, ist sicher abgeerntet und von daher unkritisch.
Ansonsten würd ich mir das nicht erlauben....viele Bauern sehen das auch bei frisch angesääten Äckern nicht kritisch, aber das will ich mir jeweils bestätigen lassen....

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
20. März 2013, um 23:06:00 Uhr

Danke für Eure Antworten. Da ich ursprünglich aus einem kleinen Bauerndorf und auch aus einer Bauersfamilie komme (Mein Onkel hat den Hof nach dem Tod meines Großvaters übernommen), werde ich zuerst mal die "Familienfelder" abgrasen. Aber erst wenn es wieder besseres Wetter gibt, hier gabs heuer 15 cm Neuschnee...

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#6
20. März 2013, um 23:14:06 Uhr

Wenn man nicht weiß wem die Flächen gehören, ein Gang zum Rathaus und im Katasteramt nachgefragt.
Telefonat mit dem Landwirt, ggf.Termin zum persönlichen kennenlernen, sagen worum es geht und dann ist gut.
In den meisten Fällen bekommt man die Erlaubnis, und der Landwirt kann dir auch sagen ob auf den Flächen eingetragene BD vorhanden sind oder nicht.

mfg bokoerki

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
20. März 2013, um 23:17:38 Uhr

Also wäre im Regelfall der folgende Weg richtig:

1.) Bauer fragen, ob man auf dem Land sondeln darf

2.) Bauer fragen, ob er weiß, ob auf dem Stück Land eingetragene BD gibt

alternativ

3.) Bei der Unteren Denkmalbehöre nach dem Flur/Flurstück fragen, ob es da BD gibt

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#8
20. März 2013, um 23:42:25 Uhr

So läuft es im Normalfall wo keine BD sind darfst du dann normalerweise suchen, solltest du dort etwas finden was als bewegliches BD zählt muß es gemeldet werden und je nach Bundesland wird dann entschieden wem es gehört (Schatzregal).

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
20. März 2013, um 23:45:57 Uhr

Ist denn jede Münze von 16-, 17- oder 18xx ein bewegliches Bodendenkmal ?

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#10
20. März 2013, um 23:56:27 Uhr

mach dir da keine sorgen  Smiley
ne schöne silberne aus der von dir angegebenen zeit ist erstmal KEIN BD.
Ganz viel Spaß beim Suchen, und lass Dich bloß nicht verrückt machen, hier sind alle gerade ein bisschen aufgeheizt.

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#11
20. März 2013, um 23:57:54 Uhr

Nicht unbedingt, es muss auch nicht jede römische Münze als solches eingestuft werden, das kommt dan wieder auf die region an. Wenn du jetzt in einem Gebiet, wo klar ist das die Römer dort gelebt haben, nen alten Bronzerömer findest ist das sicherlich nicht unbedingt Archäologisch wertvoll. Findest du sie da wo die Römer nicht so verbreitet waren ist das schon ne andere Geschichte. Und dann kommt es noch darauf an um was für eine Münze es sich handelt, ist sie selten oder weit verbreitet gewesen.

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#12
20. März 2013, um 23:59:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelHX
Ist denn jede Münze von 16-, 17- oder 18xx ein bewegliches Bodendenkmal ?


ja aber bestümmt  ! und wenn du z.B. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 oder auch Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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DORT
  mal irgend ne stinkige 0815-Munz kaufen solltest, musst die angestrebte "Denkmalverlagerung" auf jeden Fall vorher mit dem Denkmalamt abgeklärt haben   Weise

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#13
21. März 2013, um 00:01:09 Uhr

@Übermensch: Man Du bist echt gemein Grinsend

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(versteckt)
#14
21. März 2013, um 00:15:55 Uhr

@Übermensch
Hast bestimmt auch drei Jahre Freispruch auf bewährung wegen besitz von 8 kg Bodendenkmal  Grinsend  Grinsend  Grinsend

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