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(versteckt)
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20. April 2013, um 15:24:57 Uhr
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@Wühler: Was soll an meiner Aussage falsch sein?
1. Das abgebildete Gewehr hat offenbar eine Perkussionszündung. 2. Es ist einläufig. 3. Es ist eine Einzelladerwaffe. 4. Augenscheinlich ist es ein Modell von vor 1871 (ohne Gewähr)
Daraus folgt: Erlaubnisfreier Besitz nach WaffG: "1.7 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;"
Woran siehst du, dass es sich um einen Kipplauf handelt? Und wäre das überhaupt von Relevanz, solange 1.7. ("Perkussion, vor 1871, einläufig) gilt?
Ein Werdergewehr hat auch keine Perkussionszündung, sondern einen Schlagbolzen. Hier vergleichst du Äpfel mit Birnen.
Grüße, sondelfreund
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