[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Technik > Ausrüstung (Moderator: Raymond) > Thema:

 Messer Verbot

Gehe zu:  
Avatar  Messer Verbot  (Gelesen 4620 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. Mai 2008, um 20:19:33 Uhr

Hi !!!

Bin in einem anderen Thread auf dieses Thema gestossen - und denke es sollte auch hier aufgeführt sein - schließlich gehts ja um Ausrüstung !!!

Messer Verbot ?
Auch für die Mehrzahl von Presse, Funk und Fernsehen ist der "Nachschlag" beim Waffengesetz vom März 2008 nicht zu durchschauen. Manchmal ist reisserisch sogar von einem "Kampfmesser-Verbot" die Rede. Völlig Falsch ! Es geht ertsmal um die "Einhandmesser mit automatisch feststellbarer Klinge" sowie um ALLE Messer mit "mehr als zwölf Zentimeter Klingenlänge". Der Kauf und der Besitz sind nach wie vor erlaubt. (Klar, man kann ja nicht die grossen Küchenmesser verbieten, obwohl damit statistisch die meisten Messer-Untaten begangen werden.) Verboten ist jedoch das sogenannte "Führen", womit der Gesetzgeber das öffentliche ZUGRIFFSBEREITE Tragen am Körper bezeichnet. Erlaubt ist der Transport des Messers im Rucksack, Handschuhfach, Koffer ... ! Laut dem Initiator, dem Berliner Innensenator Körting, soll die Jugendkrimminalität damit bekämpft werden, und daher ist es, so Körting, unbescholtenen Bürgern erlaubt, diese Messertypen bei (Zitat) "leagal reasons" im Beruf, Sport, Freizeit oder aus heimatpflegerischen Gründen (Hirschhornmesser in der Lederhose) trotzdem zu nutzen, ohne (Zitat!) "in den Focus der Polizei zu gelangen"!
FAZIT : Kein Pfadfinder oder Camper soll kriminalisiert werden - und damit dies nicht doch geschieht raten wir, diese Messer in der Stadt oder in öffentlichen Transpormitteln in den Rucksack zu stecken, und erst während der Wanderung, beim Camping ect ect dann am Körper/der Hosentasche zu tragen !!!

Auszug aus "Lauche&Maas" Ausrüstungs- und Beratungskatalog Mai 08 - Mai 09 Seite 350

Alles klar  Idee

Gruß - Sven


« Letzte Änderung: 14. Mai 2008, um 21:03:08 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
14. Mai 2008, um 20:27:50 Uhr

Hallo Sven,

ich kenne das Gesetz aus der Vergangenheit bereits so dass das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen (Volkfsfest, Disco etc) verboten ist, was ja auch Sinn macht.

Habe mir doch auch erst kürzliche eine neue Machete zugelegt um damit mal einen längeren Suchtrip im Gelände zu unternehmen Smiley

Grüsse,

Christian

« Letzte Änderung: 14. Mai 2008, um 21:02:34 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#2
14. Mai 2008, um 20:32:03 Uhr

Nur weil ein paar Kinder, die nach 2 Bier betrunken durch Partys torkeln meinen, sie können sich gegenseitig abstechen, kommen solche Gesetzte raus. Viel sinnvoller wäre es diese Messer nicht zu verbieten, sondern sie erst ab einem bestimmen Alter freizugeben. <<Meine Meinung!!

Bald werden wir wohl nur noch mit Küchenmesser durch den Wald rennen. Narr


MFG Max Winken

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
14. Mai 2008, um 20:38:39 Uhr

@ Max

Wenn Du den Text genau liest, stellst Du fest, dass Du wenn Du kein betrunkenes Kind bist, und mit dem Teil nicht in der Strassenbahn den Dicken spielst, auf nichts verzichten musst !!!
Also - was regt Dich auf ??

Gruß - Sven

Offline
(versteckt)
#4
14. Mai 2008, um 20:44:22 Uhr

In erster Linie regt es mich auf, dass die Messer schonmal auf 12 cm begrenzt sind, ich meine, sind sie dadurch weniger tödlich?? Ein Fallmesser darf mann überhaupt nicht besitzen, obwohl es auch nur ein Messer ist.


MFG Max Winken

Offline
(versteckt)
#5
15. Mai 2008, um 07:42:35 Uhr

@ Max


Generelles Verbot ab dem 1. April 2003. Der bloße Umgang (also insbesondere bereits der Erwerb oder der bloße Besitz) mit unter anderem folgenden Waffen ist ab 1. April 2003 verboten:

Fallmesser

Waffenrechtliche Beurteilung:

Bei dem Gegenstand handelt es sich um einen tragbaren Gegenstand, der ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen seiner Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b WaffG).

Desweiteren handelt es sich um einen Gegenstand nach Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.4.3, einem sogenannten Faltmesser, da es zweigeteilte, schwenkbare Griffe besitzt.

Es ist ein verbotener Gegenstand gemäß Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.4.3 WaffG. Jeglicher Umgang mit solchen Messern ist verboten.

Nach § 1 Abs. 3 WaffG hat Umgang mit einem solchen Gegenstand, wer diesen erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Das Bundeskriminalamt kann gemäß § 40 Abs. 4 WaffG auf Antrag allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen. Diese sind in der Regel jedoch nicht zu erwarten.

Jeglicher Umgang ist ein Vergehen gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG.


schau mal unten rechts, das sieht aus wie Dein Messer  Schockiert

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen


der Feldbegeher  Suchen

« Letzte Änderung: 15. Mai 2008, um 07:44:45 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#6
15. Mai 2008, um 09:49:25 Uhr

Das ist es auch!! Schockiert An der Seite, siehst du den Hebel der bei mir fehlt, zum Feststellen.


MFG Max Winken

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
15. Mai 2008, um 13:44:16 Uhr

Hi Feldbegeher !!!

Das ist eine ausgezeichnete Ergänzung - danke dafür !!!

Ich denke, das können wir jetzt einfach mal so stehen lassen !!!

Gruß - Sven

Offline
(versteckt)
#8
19. Mai 2008, um 08:47:22 Uhr

Heute zu tage brauche die jugend immer ofter schraubensieher, da sie nicht verboten sind, und schmerzhaft, schmuttzige wunden gibt !!

Offline
(versteckt)
#9
19. Mai 2008, um 08:58:25 Uhr

@ Ray

der Beitrag war so flüssig - der war schon überflüssig  Idiot

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
20. Mai 2008, um 21:48:01 Uhr

Sehr geistreich war er nicht, das stimmt - aber man muß sagen : wo er Recht hat, hat er Recht !!!   Lächelnd

Gruß - Sven

Offline
(versteckt)
#11
20. Mai 2008, um 21:54:19 Uhr

 Schockiert wo lebt Ihr denn - im Ghetto  Fechten

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#12
20. Mai 2008, um 22:02:13 Uhr

Bei Ray weiß ich es nicht !!! Ich lebe nicht im Ghetto - bei uns ist es sehr friedlich - aber was man so aus der Presse mitbekommt - da sind Schraubenzieher ja noch richtig harmlos  Idiot

Gecko

Offline
(versteckt)
#13
01. Oktober 2008, um 21:52:41 Uhr

Warum muss man z.B. ein zweischneidiges Siefelmesser abgeben? Damit kann man nicht mal einen Grillstock fürs Würstchen schnitzen. Und wenn ich jemanden Umbringen will, dann kauf  ich mir lieber eine Axt im Baumarkt.
Resultat: Unsere Gesetzgeber sind so weltfremd und praktisch so unerfahren, dass es besser (oder schlechter) gar nicht mehr geht. Von denen hat noch keiner einen Ast abgeschnitten um sich ein Würstchen übern Feuer zu grillen.
mfg.
Toltec

« Letzte Änderung: 01. Oktober 2008, um 22:23:32 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#14
01. Oktober 2008, um 22:11:23 Uhr

Hi !!!

Laut Statistik werden die meisten Verbrechen, die Stich- oder Schnittverletzungen mit sich bringen, mit Küchenmessern verübt !!!!
Also Vorsicht, wenn Ihr das nächste Mal ins Haushaltswarengeschäft geht, um einen Messerblock für die Küche zu kaufen  Grinsend

Gruß - Sven

P.s.: Gesetzt ist, was weiter oben bereits beschrieben steht - und wie gummiartig die Auslegung von Gesetzten bei uns ist, das weiss ja wohl jeder !!!

Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor