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« Letzte Änderung: 02. September 2008, um 21:32:06 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 16. April 2008, um 10:37:53 Uhr von (versteckt) »
..und genau an dieser Stelle kommen die Kathegorien ins Spiel. Es ist immer noch nicht klar ob es Kath. I (national bedeutsam/zuerst zu räumen) oder Kath. II besonders wertvoll (ebenfalls sofort zu räumen) oder aber Kath. III. (Kunsthandwerk und sonstiges Räumgut) gefallen ist. Diese Kathegorien widerum bestimmen die Wertigkeit und den Vorrang bei einer beabsichtigten Einlagerung und die Art des Depots.
Die Aussage, dass das Bernsteinzimmer von deutschen Soldaten gestohlen wurde, ist in keiner Weise haltbar. Es galt zu dem Zeitpunkt der Kunstschutz gemäß Haager Landkriegsordnung (HLO). Solms-Laubach und Poensgen sorgten dafür, dass es demontiert und in den Bereich des rückwärtigen Armeegebietes gebracht wurde. Es diente nur dem Schutz vor Feindeinwirkung, da das Schloss schon Treffer abbekommen hatte. Erst die weiteren Verfügungen stehen den Vorgaben der HLO entgegen. Selbst in Königsberg konnte das Bernsteinzimmer nicht übereignet werden, weil dem der sogenannte Führervorbehalt entgegenstand, der eine endgültige Verwendung auf die Zeit nach dem Kriege festlegte..............Die materielle Räumung und Sicherstellung erfolgte auf Grund des Führerbefehls vom 24. Januar 1945 beziehungsweise der Anweisung vom 21. Januar 1945. Erst zu dem Zeitpunkt war die Räumung auf Befehl des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Albert Speer, möglich. Kulturgut war Räumgut der Dringlichkeitsstufe I, Kennbuchstabe (o). Alle anders gearteten Aussagen können als spekulativ und weder als halt- noch beweisbar angesehen werden.
Hitler hatte im Juni 1938 erstmals den "Führervorbehalt" formuliert, der ihm die Erstentscheidung über geraubte Kunstwerke, zunächst in Österreich und Tschechien, bald in ganz Europa sicherte. Mit Wirkung vom 21. Juni 1939 ernannte er Dr. Hans Posse, Direktor der Dresdener Gemäldegalerie, zum Sonderbeauftragten für das von ihm in Linz geplante "Führermuseum". Federführend bei der Umsetzung des Führervorbehalts waren Reichsminister Hans Heinrich Lammers, Chef der Reichskanzlei, und Reichsleiter Martin Bormann, ab Mai 1941 Leiter der Parteikanzlei und ab 1943 Sekretär Hitlers.
An der Spitze des "Sonderauftrages Linz" steht natürlich Hitler selbst; ihm allein auch obliegt das Erstverfügungsrecht über allen beschlagnahmten Besitz. Dieses Recht wird als "der Führervorbehalt" formuliert. Hans Posse wird bis zum seinem Tod 1942 dieses Recht für Hitler wahrnehmen.Das Verbindungsglied zwischen Hitler und Posse stellt Hitlers Sekretär Martin Bormann dar. Die Briefe Posses an Hitler (über noch zu erwerbende oder jüngst erworbene Objekte für Linz) gehen ausschliesslich über den Schreibtisch Bormanns. Auf einem Grossteil dieser Korrespondenz findet sich die Notiz "dem Führer vorgelegt".Neben Posse als Leiter arbeiten für den "Sonderauftrag Linz": Dr. Friedrich Wolfhardt, der für den Erwerb von Büchern und Handschriften zuständig ist, Dr. Fritz Dworschak, der für den Aufbau einer Münzsammlung verantwortlich ist, Dr. Leopold Ruprecht als Sachverständiger für Waffen und Rüstungen, Dr. Hanssen, dem die administrativen Aufgaben zugeteilt sind und Dr. Helmut von Hummel, der der persönliche Referent Bormanns ist. Darüberhinaus ist in München noch der Architekt Hans Reger für die Katalogisierung verantwortlich. Als Assistent Posses arbeitet Dr. Oertel. 1941 wird Dr. Gottfried Reimer als Referent eingestellt.Die finanziellen Angelegenheiten werden über den Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, abgewickelt. Die erste Zuweisung für Linz im Jahr 1939 beträgt 10 Millionen Reichsmark. In den darauffolgenden Jahren werden sich die Ausgaben für die "Führersammlung" kontinuierlich steigern.
....Nachdem wir Zeitpunkt und Täter des Raubes aus dem Katharinen-Palais kennen, gilt es die Person oder Dienststelle zu ermitteln, die über die Verwendung dieser geraubten Kunstgüter zu entscheiden hatte. In zahlreichen Veröffentlichungen über das Bernsteinzimmer ist die Sache so dargestellt worden, als hätte der Oberbefehlshaber der 18. Armee, Generaloberst von Küchler, die von Graf Solms demontierten und geraubten Kunstwerke Nazigauleiter Koch zum Geschenk gemacht. Natürlich haben die Kunsträuber viele der entführten Gegenstände zur persönlichen Bereicherung und als Geschenke für andere Nazis beiseite gebracht, wofür es ausreichend schriftliche Beweise gibt. Dabei handelte es sich jedoch fast immer um Dinge von geringem Wert, und vor allem um solche, die nicht in die Kategorien des so genannten Führervorbehaltes fielen. Dafür, dass dass das Bernsteinzimmer unter den so genannten Führervorbehalt gefallen ist, muss die Einmaligkeit dieses Kunstwerkes genannt werden.
« Letzte Änderung: 07. Juli 2008, um 20:58:46 Uhr von (versteckt) »