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 Das Bernsteinzimmer und die Wunschvorstellungen

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Avatar  Das Bernsteinzimmer und die Wunschvorstellungen  (Gelesen 9084 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
15. April 2008, um 18:39:16 Uhr

Es ist doch bezeichnend dafür, dass sich alle Protagonisten, die dem Thema huldigen, grundsätzlich nicht sachkundig machen. Ja, es ist so. Warum ausgerechnet soll es keine Hinweise über das Bernsteinzimmer in den Akten geben, wenn es von einem nach dem nächsten Punkte verlagert wurde? In Sachsen ist doch eindeutig nachweisbar, dass das BZ dort namentlich erwähnt wird, als beabsichtigtes Lagergut. Ja warum um des Himmels Willen soll es anderen Ortes nicht der Fall sein?

Für Thüringen kann ich eindeutig feststellen, welches Räumgut, auch nichtthüringisches, in welche Depots zu gelangen hatte. Dazu mußten einfach die zuständigen Archivbestände überprüft werden, einschließlich des Dienstarchives des LDA Thüringen. Diesen Bestand hatte neben Prof. Zießler, ehem. Landeskonservator und ich, kein Mensch vorher in den Händen gehabt. Dr. Wennig, Gauvonservator in Thüringen hatte die Akten genau und vollständig geführt.     

Was bilden sich diese Leute immer ein, wenn sie denken, dass es im III. Reich in Sachen Verwaltung willkürlich zugegangen sein soll? Das ging nicht, nur mit Deutscher Gründlichkeit versehen wurde vorgegangen.

Kulturgut, also Räumgut der Dringlichkeitsstufen I, Kennbuchstabe (o) (klein o in Klammern) mußte ja auch finanziert werden. Es entstanden Kosten für Transport und Lagerei. Ja, so ist es. Meint Ihr etwa, Stauphendahl für Weimar oder Süß für Aue, hätten kostenlos transportiert? Glaube ich kaum. Die Wintershall AG oder die Grafen Arnim als Beispiel dienend, haben auf Grund des Reichsleistungs Gesetzes ihre Pachtgebürnisse vom Reich erhalten und nicht zu wenig.

Nächster Punkt. Wenn aber das BZ nicht als Räumgut, sondern ganz anderen Zwecken diente, wie der Abtarnung von Rüstungsgut, dann taucht es nicht im Schriftverkehr für die Abrechnung mit den Finazbehörden auf. Da findet es seinen Niederschlag in den vernichteten Akten des Rüstungsstabes und des RMfRuK. Dass dazu.

Nun wollen wir den Stellenwert des BZ zur damaligen Zeit einmal betrachten. Nicht Kunst- sondern Kunsthandwerk stellte es dar. Es wurde erst in den 50ern hochstilisiert. So sieht es aus. Welche alten Kunstwissenschaftler ich auch gefragt hatte, immer lautete die Anwort, Kunsthandwerk, zwar in meisterlicher Vollendung, aber eben Kunsthandwerk. 

..und genau an dieser Stelle kommen die Kathegorien ins Spiel. Es ist immer noch nicht klar ob es Kath. I (national bedeutsam/zuerst zu räumen) oder Kath. II besonders wertvoll (ebenfalls sofort zu räumen) oder aber Kath. III. (Kunsthandwerk und sonstiges Räumgut) gefallen ist. Diese Kathegorien widerum bestimmen die Wertigkeit und den Vorrang bei einer beabsichtigten Einlagerung und die Art des Depots.

Das muß man aber grundsätzlich beachten. Natürlich ist es schön, wenn man seiner Phantasie den freien Lauf läßt und fabuliert, bis die Schwarte knackt. Bloß wird man dadurch der Sache nicht gerecht. Wie oft wurde ich schon angefeindet, weil ich die kleinen Phantasten auf den Boden der Realität zurückholen wollte. Ja, es passte nicht in den Kram, dass man doch eigentlich unwissend war, trotzdem man ein oder mehr Bücher dazu gelesen hatte.

Immer wieder stelle ich fest, dass man zwar ofmals ein großes Wissen um lokale Details besitzt, aber alle anderen Aspekte überhaupt nicht beachtet hat, weil unbekannt.

Fazit: Nur mit Halbwissen versehen wird man der Sache nicht gerecht. Dass habe ich schon hunderte Male gepredigt und werde es immer tun, auch zum Frust einiger kleiner Besserwisser ohne Kenntnisse der Materie.

Bitte jetzt nicht, wie arroganter Ton usw., nein es ist einfach nur eine Feststellung meinerseits und meine persönliche Meinung.

Bekanntlich hat jeder das Recht auf seine eigene Tapete, dazu die Möglichkeit, sich so gut es geht, zu blamieren. 

MfG

Conny

« Letzte Änderung: 02. September 2008, um 21:32:06 Uhr von (versteckt) »

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#1
15. April 2008, um 18:57:30 Uhr

Hallo Conny,

danke für dieses interessante Posting zum BZ. Wie einer meiner alten Professoren immer zu sagen pflegte: Eine gute Theorie ist die Grundlage für eine erfolgreiche Praxis!  Smiley

Grüsse,

Christian

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
15. April 2008, um 19:20:41 Uhr

Hallo Christian,
eine gute Theorie muß im Falle des BZ aber hieb- und stichfest sein. Dazu setzt es allumfassende Kenntnisse voraus. Ansonsten braucht man erst gar nicht anzufangen.

Meist ist es doch so, dass man etwas von dritter Seite gehört hat und diese Information schönt, aufbauscht nach Gutdünken, dazu sich passgerecht zusammenbastelt. Ein wenig lokale Recherche einbauen, wenn es passt und schon ist die Story fertig.

Fragen, wie zum Beispiel eines Transportablaufes, welcher Bekleidung bzw. Bedeckung,  Fachersonal inbegriffen, militärischer Schutz bei Feindannäherung oder Frontnähe, Frontverläufe, Bahn- oder Straßentransporte, Kraftstoffzuteilung, einschließlich Generatorholz, Genehmigungsverfahren durch den NVB oder Anweisungen der Ri-Komm bzw. der Zentralstelle für Räumgut und seine Lagerorte mußten beachtet werden. Das ist aber nur ein Bruchteil dessen, worauf man achten muß. Dazu kommen die wechselnden Kompetenzen und Unterstellungen des Bernsteinzimmers und anderen Räumgutes durch die Befehle, Anordnungen und Weisungen.

Das BZ hat zig Mal die Verwaltung gewechselt. Ja, es ist so, auch darauf hat man zu achten, wenn man die Spuren aufnehmen will und verfolgt.

Einen großen Vorwurf mache ich den Medien, wenn sie ungeprüft solche Geschichten bringen, wie im Falle Deutschneudorf.

Ein wenig Sachkunde hätte ausgereicht, um Hausteins Spinnerei ad absurdum zu führen. Nein, es wurde ein internationales Medinespektakel um nichts.

MfG

Conny

« Letzte Änderung: 16. April 2008, um 10:37:53 Uhr von (versteckt) »

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#3
15. April 2008, um 20:57:56 Uhr

Hallo Conny,

das hast Du Recht. Solange die Medien aber mit einer Räuberpistole ihr Publikum finden, werden sie sie auch publizieren. Die hohe Faszination des BZ sieht man an besagter Berichterstattung. Anderenfalls würde es der Bürgermeister seit nunmehr fast 10 Jahren kontinuierlichen Misserfolgs nicht immer wieder in den Focus öffentlichen Interesses schaffen.

Viele Grüsse,

Christian

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#4
15. April 2008, um 21:11:18 Uhr

Hallo Christian
Das Dumme dabei ist aber das dieser politishe Rohrkrepierer schon einen gewissen Ruhm ,wohlgemerkt international, innehat. Die Welt wird also eingedenk der peinlichen Auftritte des Komödianten den Umgang mit der entschlüßelung der Zusammenhänge nachhaltig beeinflußen. An ihm wird man jeden seriösen Forscher messen ,der nun nicht derart medienpresent ist,und zu dieser Thematik wertvolleres anzubieten hat.
Das macht es nicht gerade leichter.
Abgesehen vom Schaden den die Schatzsuchende und -forschende Welt durch Leute wie ihn nimmt.

Grüße aus Brandenburg!

Samurai

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
15. April 2008, um 21:43:49 Uhr

Da muss ich Samurai Recht geben, man schadet damit ernsthaften Nachforschungen gewaltig.  Ausrasten So meine Sicht der Dinge.

MfG

Conny

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#6
16. April 2008, um 09:34:05 Uhr

Leider betrifft das nicht nur das BZ.... Ich mach in meiner Arbeit fast wöchentlich die leidvolle Erfahrung das je halbseidener das Wissen ist desto vehementer wird es vertreten   Idiot

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
16. April 2008, um 10:42:30 Uhr

.....und diese Halbwissenden werden dann auch noch frech, wenn man sie zurechtweist. Ausrasten

Bloß kenne ich dann nur ein Werkzeug Knüppel und wenn mehrere  Rundumschlag.

MfG

Conny

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#8
26. April 2008, um 15:51:55 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

..und genau an dieser Stelle kommen die Kathegorien ins Spiel. Es ist immer noch nicht klar ob es Kath. I (national bedeutsam/zuerst zu räumen) oder Kath. II besonders wertvoll (ebenfalls sofort zu räumen) oder aber Kath. III. (Kunsthandwerk und sonstiges Räumgut) gefallen ist. Diese Kathegorien widerum bestimmen die Wertigkeit und den Vorrang bei einer beabsichtigten Einlagerung und die Art des Depots.




..
...genau hier habe ich ein wenig Klärungsbedarf:
Wie stehen die einzelnen Kategorien im Kontext zu Güter, welche unter Führervorbehalt standen.
Desweiteren kommt mir auch gleich der Befehl in den Gedanken, dass HiTec mit Kunst- und Kulturtransporte abgetarnt werden sollten!?
Hier stellt sich mir dann folgende Fragen:
1. Sollte nur Papier- und Aktentechnisch der Transport als Kunst- & Kulturtransport abgetarnt werden, oder
2. Waren auch wirklich Teile der abgetarnten Transporte mit Teilen oder komplett Sammlungen speditioniert?
Gab´s da nicht was, das bestimmte Kategrorie von Transportgut geteilt transportiert zu werden um ggf. Redutanz zu schaffen bei evtl. Verlusten durch Feindeinwirkung?
3. Gab es eine definierte Deklaration von Kategorien, welche zur Abtarnung evtl. HiTec-Transporten herangezogen werden sollten/durften?


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(versteckt)
#9
26. April 2008, um 17:45:06 Uhr

Gab´s da nicht was, das bestimmte Kategrorie von Transportgut geteilt transportiert zu werden um ggf. Redutanz zu schaffen bei evtl. Verlusten durch Feindeinwirkung?


Ich meine ab 1944 sollte auf Führerbefehl dezentral eingelagert werden. Habs irgendwo gelesen und müsste es bei Bedarf raussuchen.

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#10
28. April 2008, um 00:20:06 Uhr

Aber zum Führervorbehalt kann ich Dir meiner Meinung nach was erzählen, laße mich aber von conny gerne berichtigen. Conny müßte sehen, das es noch Leute gibt, welche ihre Hausaufgaben machen.

Mal kurz den Googlemann machen, was der Führervorbehalt wirklich ist und was es im Bezug mit dem BZ zu tun hat biggrin














..

















Geschrieben von {author}

Die Aussage, dass das Bernsteinzimmer von deutschen Soldaten gestohlen wurde, ist in keiner Weise haltbar. Es galt zu dem Zeitpunkt der Kunstschutz gemäß Haager Landkriegsordnung (HLO). Solms-Laubach und Poensgen sorgten dafür, dass es demontiert und in den Bereich des rückwärtigen Armeegebietes gebracht wurde. Es diente nur dem Schutz vor Feindeinwirkung, da das Schloss schon Treffer abbekommen hatte. Erst die weiteren Verfügungen stehen den Vorgaben der HLO entgegen. Selbst in Königsberg konnte das Bernsteinzimmer nicht übereignet werden, weil dem der sogenannte Führervorbehalt entgegenstand, der eine endgültige Verwendung auf die Zeit nach dem Kriege festlegte......
........Die materielle Räumung und Sicherstellung erfolgte auf Grund des Führerbefehls vom 24. Januar 1945 beziehungsweise der Anweisung vom 21. Januar 1945. Erst zu dem Zeitpunkt war die Räumung auf Befehl des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Albert Speer, möglich. Kulturgut war Räumgut der Dringlichkeitsstufe I, Kennbuchstabe (o). Alle anders gearteten Aussagen können als spekulativ und weder als halt- noch beweisbar angesehen werden.




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Geschrieben von {author}

Hitler hatte im Juni 1938 erstmals den "Führervorbehalt" formuliert, der ihm die Erstentscheidung über geraubte Kunstwerke, zunächst in Österreich und Tschechien, bald in ganz Europa sicherte. Mit Wirkung vom 21. Juni 1939 ernannte er Dr. Hans Posse, Direktor der Dresdener Gemäldegalerie, zum Sonderbeauftragten für das von ihm in Linz geplante "Führermuseum". Federführend bei der Umsetzung des Führervorbehalts waren Reichsminister Hans Heinrich Lammers, Chef der Reichskanzlei, und Reichsleiter Martin Bormann, ab Mai 1941 Leiter der Parteikanzlei und ab 1943 Sekretär Hitlers.




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Die Täter, die Opfer und die Kunst - Rückblick auf den nationalsozialistischen Raubzug














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Geschrieben von {author}

An der Spitze des "Sonderauftrages Linz" steht natürlich Hitler selbst; ihm allein auch obliegt das Erstverfügungsrecht über allen beschlagnahmten Besitz. Dieses Recht wird als "der Führervorbehalt" formuliert. Hans Posse wird bis zum seinem Tod 1942 dieses Recht für Hitler wahrnehmen.

Das Verbindungsglied zwischen Hitler und Posse stellt Hitlers Sekretär Martin Bormann dar. Die Briefe Posses an Hitler (über noch zu erwerbende oder jüngst erworbene Objekte für Linz) gehen ausschliesslich über den Schreibtisch Bormanns. Auf einem Grossteil dieser Korrespondenz findet sich die Notiz "dem Führer vorgelegt".

Neben Posse als Leiter arbeiten für den "Sonderauftrag Linz": Dr. Friedrich Wolfhardt, der für den Erwerb von Büchern und Handschriften zuständig ist, Dr. Fritz Dworschak, der für den Aufbau einer Münzsammlung verantwortlich ist, Dr. Leopold Ruprecht als Sachverständiger für Waffen und Rüstungen, Dr. Hanssen, dem die administrativen Aufgaben zugeteilt sind und Dr. Helmut von Hummel, der der persönliche Referent Bormanns ist. Darüberhinaus ist in München noch der Architekt Hans Reger für die Katalogisierung verantwortlich. Als Assistent Posses arbeitet Dr. Oertel. 1941 wird Dr. Gottfried Reimer als Referent eingestellt.

Die finanziellen Angelegenheiten werden über den Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, abgewickelt. Die erste Zuweisung für Linz im Jahr 1939 beträgt 10 Millionen Reichsmark. In den darauffolgenden Jahren werden sich die Ausgaben für die "Führersammlung" kontinuierlich steigern.




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Geschrieben von {author}

....Nachdem wir Zeitpunkt und Täter des Raubes aus dem Katharinen-Palais kennen, gilt es die Person oder Dienststelle zu ermitteln, die über die Verwendung dieser geraubten Kunstgüter zu entscheiden hatte. In zahlreichen Veröffentlichungen über das Bernsteinzimmer ist die Sache so dargestellt worden, als hätte der Oberbefehlshaber der 18. Armee, Generaloberst von Küchler, die von Graf Solms demontierten und geraubten Kunstwerke Nazigauleiter Koch zum Geschenk gemacht. Natürlich haben die Kunsträuber viele der entführten Gegenstände zur persönlichen Bereicherung und als Geschenke für andere Nazis beiseite gebracht, wofür es ausreichend schriftliche Beweise gibt. Dabei handelte es sich jedoch fast immer um Dinge von geringem Wert, und vor allem um solche, die nicht in die Kategorien des so genannten Führervorbehaltes fielen. Dafür, dass dass das Bernsteinzimmer unter den so genannten Führervorbehalt gefallen ist, muss die Einmaligkeit dieses Kunstwerkes genannt werden.




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Auch Henry bringt hier mal was zur Sprache, was zum Nachdenken geben sollte.

Dr. Rohde schreibt in einem Bericht, "das Bernsteinzimmer sei von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten (Direktor Dr. Gall) den Kunstsammlungen der Stadt Königsberg zur weiteren Betreuung übergeben worden". Der Direktor der Staatlichen Schlösser und Gärten, Dr. phil. Ernst Gall, hat sich angeblich bis zu seinem Tode 1958 in der BRD nicht zum Schicksal des Bernsteinzimmers geäussert! Warum nicht? Das sollte zu Denken geben. Wenn es einfach nur verbrannt wäre - hätte er es doch sagen können.

Hier ist was auf englisch:
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Nimmt man jetzt den Füherbefehl genau, müßte es eigentlich ein Dokument geben, in dessen steht, wie Posse entschied. In welchen Archivalien könnte man diesen "Zettel" finden?

Den Zettel wird es aber in keinem Archiv geben. Es gibt einfach keinen Befehl, in dem steht, daß das Kulturgut z.B. aus Leningrad in den Besitz der oder der Institution übergegengen ist. Aber, es gibt Befehle, dass eine Reglung bezüglich der Kunstwerke erst nach Ende des Krieges zu treffen ist. Deshalb ist es auch meistens Quatsch mit sog. "Raubsammlungen". Das Bernsteinzimmer wurde nach der Demontage erst einmal der Staatlischen Verwaltung Schlösser und Gärten zur Betreuung übergeben. Es war keine Eigentumsübertrageung, zumindest bis dato nicht bekannt. Das gesamte Kulturgut vom Feind stand unter dem Führervorbehalt, also einer Reglung die besagte, dass nach dem Ende des Krieges erst die Entscheidung herbeigeführt wird. Die sog. Raubsammlungen sind eigentlich nix weiter wie kleinere Kunstsammlungen. Man müßte erst einmal nachweisen, das die privaten Kunstsammlungen unrechtmäßig erstellt wurden - ala Koch. Bei Koch seinem Zeug war es im Vergleich zu dem ganzen sichergestellten Kunst- und Kulturgut nur wertlose Sachen.

Jetzt wird bestimmt wieder jemand mit der "Haager Landkriegsordnung" kommen. Aber:

1. haben aber die Russen diese nicht unterschrieben

2. Die Rückverlagerung war Sicherstellung und nicht Eigentumsübertragung.

Conny darf jetzt, wenn gewollt, was ergänzen oder mich berichtigen - kommt kein Post, so sehe ich dies als volle Zustimmung zu meinem geschriebenem.

Ich kann aber hiermit nicht ausschließen:

1. ... daß zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Person (Klopfer, Bormann, Co) oder, ich sage mal dazu, Interessengruppe "XY" widerrechtlich über das weitere Schicksal des BZ verfügte, bzw. es für die Durchführung bestimmter div. Nachkriegsinteressen mißbraucht oder

2. ...es in Königsberg wirklich vernichtet wurde und anderen Transporten nur als Tarnung übergestülpt wurde.

Punkt 2. fällt meiner Meinung nach aber aus, da bis dato keine eindeutigen Beweise, Reste oder Rückstände einer Vernichtung des BZ im Königsberger Schloß durch Grabungen vorgefunden wurden. Über den Wahrheitsgehalt der Zeitzeugenaussage vom geschmolzenem BZ im Keller und verkohlten Holzstücken dürft in der Zwischenzeit dem interessiertem Leser klar sein, daß es so aus physikalischen und chemischen Gründen so nicht gewesen sein kann.

Bleibt die Aussage Rohde´s: "...alles ist hin" - vielleicht ein Indiez dafür, das BZ ist wirklich vernichtet wurde und eine Bernsteinzimmer-Verlagerung wurde nur als Tarnung einem, wie soll ich sagen, bestimmten Transport übergestülpt. Fakt ist, es gab komische Verlagerungen.


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(versteckt)Themen Schreiber
#11
28. April 2008, um 11:07:01 Uhr

Es ist immer schön zu lesen, wenn sich eigene, vor Jahren getätigten Aussagen bei Wikipedia finden. Ausrasten Möchte sogar behaupten wörtlich zitiert.

MfG

Conny

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
28. April 2008, um 11:25:32 Uhr

Hallo Bobo,
ganz so, wie Du es beschreibst, ist es nicht gewesen. Der überwiegende Teil wurde geraubt, ohne wenn und aber. Sonderprojekt Linz hat fast alles gekauft. Der ERR hat geklaut was dass Zeug hält. Führervorbehalt hin oder her. Der Kunstschutz der Wehrmacht hat gesichert, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, wo er die Sachen an andere Verwaltungsdienststellen abgeben mußte. Dann kommt Goebbels noch mit diesem komischen Befehl dazu, alles Kulturgut auf die Rechtmäßigkeit der Veräußerungen ins Ausland zu überprüfen, was irgendwann einmal in grauer Vorzeit andere Besitzer gefunden hatte. Bezieht sich auf alle von Deutschen besetzten Länder.

Die einzige bisher gefundene Ausnahme für mich ist das BZ. Hier kann man an Hand aller Fakten, Aussagen und Dokumente eindeutig eine kommissarische Verwaltung ablesen, obwohl der ERR (hier greift jetzt der Führerbefehl für die Sicherstellung durch ERR, sowie Führervorbehalt) durch Dr.Wunder von der A.Gr. >Ingermanland<(Ukraine) das BZ karteimäßig erfasst hat. Er hat aber nicht darüber verfügt. Das Verfügungsrecht ging eindeutig durch die Städt. Kunstsammlungen Kbg. und die übergeordnete Schlösserverwaltung, also das Land Preußen aus.

MfG

Conny

« Letzte Änderung: 07. Juli 2008, um 20:58:46 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#13
28. Juni 2008, um 04:04:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Conny
Die einzige bisher gefundene Ausnahme für mich ist das BZ. Hier kann man an Hand aller Fakten, Aussagen und Dokumente eindeutig eine kommissarische Verwaltung ablesen, obwohl der ERR (hier greift jetzt der Führerbefehl für die Sicherstellung durch ERR, sowie Führervorbehalt) durch Dr.Wunder von der A.Gr. >Ingermanland<(Ukraine) das BZ karteimäßig erfasst hat. Er hat aber nicht darüber verfügt. Das Verfügungsrecht ging eindeutig durch die Städt. Kunstsammlungen Kbg. und die übergeordnete Schlösserverwaltung, also das Land Preußen aus.
....wenn ich das richtig verstehe, hätte somit ja Dr. Gall oder Dr. Rohde über evtl. Verlagerung verfügen können. Oder liege ich da wieder falsch? Rohde betonte ausdrücklich doch - und darauf drängte er ja auch, bekam aber keine Antwort mehr - das BZ dürfte nicht ohne Zustimmung höherer Stelle verlagert werden.
Im Falle X - also der Befehlshaber nicht mehr erreichbar sei, keine Kommunikationsmöglichkeit mehr gegeben ist oder es kommt keine Antwort auf evtl. Anfragen - könnten die Schirmherren ihren Pflichbewußtsein gegenüber der Kunst oder dem Reich nachgekommen sein und das BZ eigenwillig in Sicherheit gebracht, bzw. bringen lassen unter Berücksichtigung geltender Verlagerungsverordnungen und Gegebenheiten!?!?

Oder habe ich jetzt Dein Posting falsch verstanden!? Normalerweise propagierst Du doch immer, eine Verlagerung hätte nur durch A.H. direkt oder seinen verlängertem Arm hätte angeordnet werden können? Folglich Bohrmann, Klopfer, etc.



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(versteckt)
#14
28. Juni 2008, um 09:59:57 Uhr

Ein Hallo an die BZ-Fachgemeinde !
Beim Lesen Eurer Beiträge sowie der diversen Meldungen in den Medien drängt sich mir
regelmäßig die Frage auf was eigentlich im Falle der Wiederentdeckung geschehen soll ?
Soll ich mir das etwa so vorstellen wie: " Tausche BZ gegen Schliemann-Gold" und ein
paar andere geklaute Kulturgüter !??
Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ausgerechnet die Deutschen das
Völkerrecht ohne den kollektiven Aufschrei der ganzen Welt so mit Füssen treten können !
Damit kommen wohl nur Andere durch.
Oder geht es einzig um den Ruhm der Entdeckung ?
Auch wenn es naiv klingen mag ich könnte mir auch ein Bild vorstellen das irgendwo auf
der Welt in diesem Moment jemand an einem 150000 $ Schreibtisch sitzt an einer Havanna
zieht er lehnt sich zurück und sein Blick fällt auf eine kostbare Wandvertäfelung !!!!
Mit nachdenklichen Grüßen Marco   Und ja, DoofZwinkernd

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