@ Lochauer
... das mit der österr.-Klinge hast du richtig erkannt.

Ich hab da zu oberflächlich hingeschaut, sollte man
nicht machen.
Erbklinge ist auch richtig. In den Adjustierungsvorschriften war das grundsätzlich erlaubt, aber erst ab FW
Dienstgrad aufwärts. Es musste sich in jedem Fall um eine erbeutete Waffe aus einem früheren Krieg handeln.
die dann von dem Vater o. Grossvater jeweils auf den Sohn o. Enkel vererbt werden konnte, wenn dieser eine
entsprechende Dienstzeit und Dienstgrad vorweisen konnte. Wie gesagt, ab FW Dienstgrad aufwärts.
In der Regel wurden die Waffen aber in ihrem ursprüngliche Zustand belassen und so weitergetragen. Der
Vorschrift entsprechend aber nur "ausser Dienst" in Uniform.
Hab mal ein Foto angehängt. Das zeigt einen preuss. Kürassier aus dem 7. Kürrassier-Regt. um 1915 der
einen franz. Beutesäbel aus dem 70er Krieg trägt. Hing über meinen Schreibtisch in den 80er Jahren.
Nun mal zum Art.-Säbel M1859, das Gefäss ist sehr ähnlich zum Chevauleger-Säbl M 1826. Jedoch fehlt dem
Art.-Säbel das leicht nach innen gebogene Terzseitige Stichblatt.
Ich bin leider nicht mehr im Besitz weiterführender Literatur zum Thema bay.-Blankwaffen. Meine Bibliothek
ist zum grösseren Teil aufgelöst. Mein Gedächtnis und das was das Netz anzubieten hat, mehr kann ich
leider dazu auch nicht mehr beitragen. Vielleicht in "Gerd Meiers" sollte dazu noch was zu finden sein.
Gefäss-Fotos zum Vergleich : Art.-Säbel M 1859 und Chev.-Säbel M 1826
Grüsse

Hinzugefügt 15. Februar 2021, um 11:27:45 Uhr: | | Geschrieben von Zitat von berni gebogene Terzseitige Stichblatt.
|
| | |
...sorry. muss natürlich "Quartseitig" heissen. Von den alten Chev.-Säbel Gefässen wurden später auch diese Parier-
lappen entfernt und dann möglicherweise wiederum als Art.-Säbel M 1859 weiterverwendet.

Die Bayern waren ja sehr sparsam was Militärequipment betraf.