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 >  Fundforen > Waffen und Ausrüstung vor WKI > Blankwaffen > Thema:

 Mein krassester Fund Teil 2

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Avatar  Mein krassester Fund Teil 2  (Gelesen 6544 mal) 0
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#45
24. April 2012, um 12:06:56 Uhr

Es gibt sicher auch Leute die mehr auf Bodenfunde stehen als auf neuwertige Objekte.

Siehe Bild 4. Da hast die die Klinge doch auch wieder zum glänzen gebracht. Aber ich würde das Stück nicht verkaufen so lange du ein paar Freunde und Verwandte hast die du damit beeintrucken kannst.

Sachen aus der SS Zeit kommen merkwürdigerweise immer am besten an.
ICH habe auf Facebook ein paar Bilder meiner Funde geladen und es wird fucking nochmal nur das kommentiert wo ein HK drauf ist  Idiot

« Letzte Änderung: 24. April 2012, um 12:16:51 Uhr von (versteckt) »

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#46
25. April 2012, um 18:09:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
@MRCHAOS:Du brauchst dich nicht zu entschuldigen;wir sind hier ein Geschichtsforum und nicht die Antifa! Zwinkernd.

Das eine schliesst das andere nicht unbedingt aus...  Grinsend Frech Küssen

Weis eigentlich Jemand, wie es wohl um das Dreiländereck steht betreffen Chancen NS Abzeichen und co. zu finden?

gruzz nef!



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#47
25. April 2012, um 21:03:17 Uhr

dort solltest du eigentlich recht gute chancen haben fündig zu werden
lg

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#48
25. April 2012, um 21:10:05 Uhr

darf ich fragen was ihr mit dreiländereck meint? bei uns hier in der gegend meint man die gegend um Basel....wovon hier wohl eher nicht die rede ist....

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#49
25. April 2012, um 21:20:27 Uhr

Gibts doch bloß 6 Stück von... Teufel

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#50
25. April 2012, um 21:52:14 Uhr

Erstmal Glückwunsch zu dem hervorragenden Fund  Applaus

Zu dem Thema mit den Nazi-Symbolen möchte ich einfach mal das passende Gesetz, aus dem StGB der Bundesrebublik Deutschland zitieren: § 86.

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

§ 86a.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien und Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


Ich denke (3) Absatz 1 trifft auf dieses Forum zu  Belehren obwohl man vielleicht noch juristisch klären sollte, ob eine Gürtelschnalle ein Propagandamittel darstellt und eine Vorrichtung für einen Gürtel, um diesen zu befestigen.  Cool
Zu § 86a (1) und (2): Kenne niemanden der jemals vor Gericht gezogen wurde, weil er einen Dolch, Gürtelschnalle, sonstwas Zuhause liegen hat oder in Auktionen anbietet.

Gruß Wiborg

« Letzte Änderung: 25. April 2012, um 21:57:46 Uhr von (versteckt) »

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#51
25. April 2012, um 21:54:59 Uhr

 Schockiert Super Fund,mein erster Blick auf die Bilder haben mich auch ein bischen Stutzig gemacht,aber wirklich feststellen ob oder nicht wird hier nicht geklärt werden können.
Das Thema mit dem HK und Runen :Smiley,ja ist halt so werden wir nicht ändern können,es gehört halt zu den Regeln dieses Forum´s was aktzeptiert werden sollte,klarerweise löst dieses Thema immerwieder hitzige Diskusionen aus.
Ich hoffe für den Finder das der Dolch ein orig. ist,was eigentlich mit den Beifunden der Fall sein muss!
Gratuliere dem Finder Applaus
lg schwingi


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#52
25. April 2012, um 22:46:01 Uhr

Nee, jaa doch... War schon die Ecke rund um Basel gemeint Zwinkernd
Na dann werd  ich dort wohl in den Ferien noch mal bisl rumtollen gehen!
Ich war schon mal 2Tage in der Umgebung Lörrach unterwegs aber da kam genau Nichts aus der besagten Zeit zum Vorschein und an der Stelle an der ich mir total sicher war, dass es alte Schützengräben sein müssten, kam ein Überrest eines kleinen Reliquienschreines hervor den ich mal abgeben möchte da die Restaurierung für mich zu knifflig ist(die Frage für mich lautet nur Wo? ohne dass es Ärger gibt) Traurig.
Und etwas weiter Richtung Mulhouse kamen paar schweizer Münzen und nen Franc von '44 ans Tageslicht wenns mir recht ist... :Smiley Huch

Gruzz Nef!

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#53
03. Mai 2012, um 22:45:26 Uhr

Hi,

Glückwunsch. Guter Fund.

Gruß

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#54
03. Mai 2012, um 23:13:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von hoernla78
Ich möchte mich dafür entschuldigen dass ich vergessen habe alles notwendige abzudecken. Das war keine Absicht aus vermeindlichen "Verherrlichungsgründen" sondern ich habs einfach vergessen. Die Hakenkreuze hab ich ja abgedeckt - ich denke da komme ich den
Kritikern ja wenigsten etwas entgegen.

Gruß und gut Fund.





Ich sag's ja nur ungerne, aber die Abbildung des wunderschönen Keltenkreuzes in deinem Avatar ist in der Bundesrepublik Absurdistan...ähm... Deutschland ebenfalls seit geraumer Zeit verboten.  Schockiert

Nachzulesen hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://duckhome.de/tb/archives/4021-BGH-Entscheidung-Generelles-Verbot-des-Keltenkreuz.html


Mit gutmenschenverachtenden Grüßen

Christian

« Letzte Änderung: 03. Mai 2012, um 23:14:59 Uhr von (versteckt) »

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#55
04. Mai 2012, um 02:04:29 Uhr

Was ich mich gerade frage..; Ist am Ende das entscheidende die Serverlocation, die Page-Endung ".de" oder der jeweilige Wohnort des Users? Huch

gruzz nef!

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