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 >  Fundforen > Sonstige Objekte > Buntmetall (Moderator: Raymond) > Thema:

 Totenkopf

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Avatar  Totenkopf  (Gelesen 3222 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. November 2009, um 12:08:53 Uhr

Hallo zusammen,

dieser Totenkopf fand sich gestern abend. Gemessen an den jeweils breitesten Stellen betragen die Abmessungen 2 x 2,4 cm. Hinten ist noch ein Befestigungssplint zu sehen, der andere ist leider abgebrochen.
Irgendwelche Punzen oder Herstellermarken sind keine zu sehen. Material ist Aluminium.

Obs militärisch ist oder einfach nur ein netter Artikel aus dem Gothic shop... dazu hätte ich gern die Meinung der Spezialisten  Smiley

Ach ja.. und er hat scheinbar eins auf die Nase bekommen  Grinsend da fehlt ein Stück.



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tk.JPG
tk02.JPG
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(versteckt)
#1
20. November 2009, um 14:03:46 Uhr

Ist m.E. für Schirmmützen der SS. Werden in gutem Zustand mit 50-80Euro gehandelt.
Gruß
Tom

« Letzte Änderung: 20. November 2009, um 14:05:33 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
20. November 2009, um 14:08:05 Uhr

@von Walde
Danke dir schon mal  Winken ist das dann eine ältere Version ? Ich hab schon mal nen SS Adler und Totenkopf zusammen gefunden, der sieht aber ganz anders aus. Die einzige Übereinstimmung ist die Befestigung mittels den Splinten.

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#3
20. November 2009, um 14:23:33 Uhr

Auf den Schirmmützen wurde der Totenkopf extra angebracht. Was die Befestigung betrifft, bin jetzt doch ein wenig am Zweifeln. Bei deinem Fund geht sie von oben nach unten. Ich kenn sie von den Seiten.
Schau mal den Link.
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http://www.mundomilitaria.de/shop_48_Uniformeffekten3ReichIIWK.htm


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(versteckt)Themen Schreiber
#4
20. November 2009, um 14:37:04 Uhr

@von Walde
oh ja, das kommt meinem Fund ja schon seeehr nahe, ich werd mal in der Richtung weiter suchen, danke dir  Winken

Hier mal der Link zu meinem ersten gefundenen Totenkopf, der ist von der Machart ganz anders, hat RZM etc Stempelungen und,,,, auch hier die Splinte links und rechts. Allerdings vermeine ich mich ganz dunkel daran zu erinnern das die Effekten auf den runden Mützen ( so wie die der SA ) Splinte von unten nach oben hatten...

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#5
06. Dezember 2009, um 11:17:12 Uhr

Der Todenkopf mit den gekreuzten Gebeinen , unmittelbar hinter dem Schädel, wurde ursprünglich von den 1. und 2. Preußischen Leibhusaren getragen.
Diese Art wurde von Regimentsstab und den 1., 2., 4., 5., und 11. Schwadronen des Kavallerie-Regiments getragen.
Mehr konnte ich darüber leider nicht finden.

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#6
06. Dezember 2009, um 13:22:35 Uhr

Die Fa. F.Linden stellte diese Totenköpfe zwischen 1935 und 1945 her, wie du siehst fehlt nicht die Nase sondern nur ein kleiner Steg zwischen Nase und Augen.

Gruß Cyper


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Totenkopf 2.jpg
Totenkopf.jpg
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#7
06. Dezember 2009, um 13:32:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sherlok
. und 2. Preußischen Leibhusaren
Der Todenkopf mit den gekreuzten Gebeinen , unmittelbar hinter dem Schädel, wurde ursprünglich von den 1. und 2. Preußischen Leibhusaren getragen.

Aber eher nicht aus Alu... Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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#8
06. Dezember 2009, um 18:56:24 Uhr

@mr simpson

das is der totenkopf von den panzerfahrern

so einen hab ich auch!


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405px-Bundesarchiv_Bild_101I-246-0743-20,_Frankreich,_Porträt_Panzersoldat.jpg
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DSC02937.jpg
dhamuq.jpg
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#9
06. Dezember 2009, um 19:11:24 Uhr

Hoi, Mr. Simpson,  solltest an der Fundstelle weiter runter buddeln, vielleicht findest du noch nen Tiger. Grinsend

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#10
06. Dezember 2009, um 21:08:35 Uhr

Hallo leute habe auch so einen gefunden am wochenende,sie hat aber 2 nadeln hinten.Gehört es auch zu ss?


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img042.jpg
img043.jpg
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(versteckt)
#11
06. Dezember 2009, um 21:19:47 Uhr

Ich will ja jetzt nicht der Spielverderber sein, aber Ihr wisst schon, dass dieser Totenkopf unter § 86a StGB fällt, genauso wie z.B. Hakenkreuz und SS-Runen?

Siehe Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/pb_rechtsextremismus/broschuere_2_0811_symbole_und_zeichen/broschuere_0810_RE_Kennzeichen_12.11.08.pdf
(Seite 43, 3.10).

Es soll auch mal einen Sondengänger gegeben haben, der sich einen ausgebuddelten SS-Totenkopf an seine Baseballmütze montiert hatte, bei einer Feier so gesehen wurde, eine Anzeige bekam und saftig blechen musste.

Sagt also am Ende nicht, ich hätte Euch nicht gewarnt! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter


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#12
06. Dezember 2009, um 21:54:55 Uhr

Ich schmeis meinen  jetzt in den mül wenn das so gewaltherchent wird.

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#13
06. Dezember 2009, um 21:56:02 Uhr

Ich danke für den Link Günter , der vielen sehr Hilfreich ist. Super

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(versteckt)
#14
06. Dezember 2009, um 22:01:35 Uhr

Und damit auch jeder lesen kann um was es hier geht:













..

















Geschrieben von {author}

§ 86 Strafgesetzbuch (StGB) - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

§ 86 StGB stellt Personen, die Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verbreiten, unter Strafe. Die Vorschrift lautet:

(1)Wer Propagandamittel
1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3)Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4)Istdie Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.




..


Gruß
Michael


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