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 >  Fundforen > Dachboden & Flohmarkt Funde (Moderator: Gratian) > Thema:

 heute am flohmarkt 10,4,11

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Avatar  heute am flohmarkt 10,4,11  (Gelesen 5457 mal) 0
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#15
30. Juni 2011, um 22:27:26 Uhr

@ Kloppe 
Das hat auch keiner behauptet, hab nur die andere Variante des Deko dargelegt.
Er muss des Gewehr mal zerlegen dann sieht er ob 6 kalibergroße Bohrungen unten im Lauf sind,wenn die drin sind dann isses auch kein Alt-Deko aber als Deko umgebaut und somit muss er sich auch keine Gedanken machen.
Der orig. Verschluss (fällt unters Waffengesetz, net unters KWKG) war ja net dabei, in dem von dem Bild, da is ja nix mehr drin, kein Schlagbolzen, keine Verrieglungswarzen zu sehen, kein Auszieher, kein Ausstoßerstift, nix, also muss auch nix abgeschliffen werden. So en "Verschluss" wie im Bild kriegste bei ner gr. int. Militaria- Waffenbörse und beim Ausgang stehen da Zivilbeamte und kontrollieren jeden und alles was man gekauft hat.

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#16
01. Juli 2011, um 10:46:30 Uhr

Kriegswaffenkontrollgesetz ist beim M98 bzw. K98 wohl eh nicht greifend, denn diese Waffe gab es auch zur zivilen Nutzung, sprich als Jagdbüchse, mit exakt dem selben Verschluß-System. Die Waffe hatte im Prinzip nur einen anderen Schaft. Die Systemhülse und der Verschluss waren aber exakt gleich. Unters KWKG fallen im übrigen auch eigentlich nur Vollautomaten. (Siehe Kriegswaffenliste)

Der noch intakte Verschluss, sowie der Lauf einer Waffe, gehören zu den wesentlichen Bestandteilen einer Schusswaffe, und sind somit erlaubnispflichtig.

Ausnahme: "Alt-Deko" vor ca. 1980 (ohne BKA Stempelung) und "Salut-Waffen" (ehemals scharfe Waffen, umgebaut zum einzellader für Platzpatronen). Hierbei darf der Verschluss unverändert bleiben und muss bzw. musste, nicht überarbeitet werden. Allerdings darf man einen "Salut-Verschluss" niemals einzeln verkaufen, da er dann wieder unters Waffengesetz fällt. Deshalb findet man Salut oder Altdeko-Verschlüsse auch nie einzeln bei egun oder anderen Auktionshäusern. Es ist schlicht und einfach verboten, denn der einzelne Verkauf und/oder Erwerb eines solchen Waffenteiles, ist EWB pflichtig und fällt somit wieder unters Waffengesetz. Er ist nur legal, wenn er sich in der betreffenden Alt-Dekowaffe oder Salutwaffe befindet.

Der 98K von Nibbler ist wie mir scheint ein Alt-Deko Gewehr......somit Waffengesetztechnisch kein Problem. Zwinkernd

Gruß,

Gani


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#17
01. Juli 2011, um 12:32:17 Uhr

kwkg greift eh nicht da vor 1945 hergestellt.

Mir ist es ja im grunde egal will aber zu bedenken geben das das mit sicherheit keine durch autorisierte Personen durchgeführte änderung ist und Probleme machen könnte. Will nicht meckern, klugscheissen oder sonstws will es nur mal gesagt haben da es manchen nicht bewusst ist.

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#18
01. Juli 2011, um 13:02:07 Uhr

Das hat auch sicher niemand so verstanden Kloppe.

Ich finde es gut dass man Leute, die vielleicht nicht sonderlich viel Ahnung von dieser Materie haben, darauf hinweist, dass es evtl. Probleme geben könnte mit den Behörden. Was man mit diesen Infos dann anfängt, bleibt dann jedem selbst überlassen.

Aber ich denke wie gesagt nicht, dass es bei dieser Waffe hier Probleme geben könnte, denn selbst im Zweifelsfall.....wer will hier beweisen dass es sich nicht um Altdeko handelt. Das ist unmöglich bei diesem Waffentyp. Eine BKA Raute haben solche Waffen nicht, da es in der Zeit, als man noch auf Altdeko umbaute, nicht zwingend nötig war. Daher fällt diese Waffe unter den Altbestand solcher Waffenumbauten. Hier kann einem niemand was.

Anders sähe der Fall aus, wenn es sich um eine Waffe handeln würde, welche, sagen wir mal im Jahre 2000 gebaut wurde, und die man quasi nach den "damals gültigen" Bestimmungen für Altdeko, auf Altdeko umgebaut hat. Das kann logischer Weise nicht sein, da man es nicht mehr darf....also würde es schwer fallen, hier den Behörden glaubhaft zu machen, dass diese Waffe aus Altbesitz oder Altbestand stammt.  Zwinkernd

Aber bei der vorliegenden Waffe sehe ich da keinerlei Probleme.

Gruß,

Gani

PS: Bei alten Luftgewehren ist es ja auch ganz ähnlich. Heute beträgt die Leistungsobergrenze 7,5 Joule Energie. Das war allerdings nicht immer so. Ältere Luftdruckwaffen aus den 60er und 70er Jahren weisen oft 16 oder sogar 22 Joule auf. Diese wären, würde man sie heute als "Neuwaffe" kaufen, erlaubnispflichtig. Allerdings gilt das nicht für Altbesitz bzw. ältere Waffen die vor 1970 gebaut wurden. Diese dürfen auch weiterhin ohne WBK besessen werden. Das schießen damit, ist allerdings nicht erlaubt Zwinkernd



« Letzte Änderung: 01. Juli 2011, um 13:05:23 Uhr von (versteckt) »

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#19
01. Juli 2011, um 13:05:08 Uhr

bei luftgewehren nicht zu vergessen das man DDR gewehre bis baujahr 90 ohne entsprechende Stempel haben darf

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#20
01. Juli 2011, um 13:08:42 Uhr

Ja ein schönes altes Haenel zum Beispiel  Cool

Aber ein einschüssiger Vorderlader hat auch seinen Reiz  :Smiley

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#21
01. Juli 2011, um 15:14:26 Uhr

Hallo hab da mal eine Frage wie sieht es denn mit Vorderladerwaffen aus sind diese auch genehmigungspflichtig ? Oder kann man solche einfach erwerben ?

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#22
01. Juli 2011, um 16:59:13 Uhr

Vorderlader sind ab 18 frei.  Zwinkernd

Gruß
Hannibal

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#23
01. Juli 2011, um 17:42:54 Uhr

Achso na dann mal danke für die schnelle Antwort ;-)

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#24
01. Juli 2011, um 17:57:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hannibal
Vorderlader sind ab 18 frei.  Zwinkernd

Kannst eventuell mal was zum Schießen mit Vorderladerwaffen zwecks Genehmigungen sagen?

Gruß

Zeitzer Smiley

« Letzte Änderung: 01. Juli 2011, um 17:59:42 Uhr von (versteckt) »

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#25
01. Juli 2011, um 18:44:03 Uhr

HI Zeitzer,
soviel ich weiß braucht man dafür noch einen Schwarzpulverschein für das Schießpulver.
Ansonsten kannst damit am schießstand schießen. Is ganz lustig hab schon ein paar mal gemacht.

Gruß
Hannibal

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#26
01. Juli 2011, um 18:51:24 Uhr

das würde mich auch mal interesieren , aber ich denke mal zum Schießen braucht man ja SChwarzpulver und das denke ich mal bekommt man ohne Genehmigung nicht oder ?

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#27
01. Juli 2011, um 18:52:42 Uhr

Hab ich doch grad geschrieben.  Smiley

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#28
01. Juli 2011, um 18:53:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hannibal
soviel ich weiß braucht man dafür noch einen Schwarzpulverschein für das Schießpulver.
Ansonsten kannst damit am schießstand schießen. Is ganz lustig hab schon ein paar mal gemacht.

Selber hab ich keine Flinte. Ein Schießplatz ist ganz in der Nähe und ich glaub die haben auch Vorderlader. Muß mal nachfragen ob die mich mit einem M 1777 oder so schießen lassen würden... Küsschen
Danke.

Gruß

Zeitzer

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#29
01. Juli 2011, um 18:53:55 Uhr

Ups sry ist voll bei mir was schiefgegangen war keine absicht  Grinsend

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