Einschüssige Vorderladerwaffen welche vor dem 01.01.1871 patentiert wurden, sind in der BRD, wie hier bereits richtig geschrieben wurde, frei ab 18 Jahren. Mehrschüssige Vorderladerwaffen, wie z.B. Doppelläufige VL oder Vorderlader-Trommelrevolver sind wiederum nur mit WBK (Waffenbesitzkarte) erlaubt. Das Schwarzpulver bekommt man allerdings nur mit einem Munitionserwerbschein (MES) oder mit einem Sprengstoffschein nach bestandener Sachkundeprüfung etc.
Nicht auf jedem Schießstand ist ein Beschuss mit VL Waffen möglich, vor allem wegen der starken Rauchentwicklung beim schießen mit VL Waffen. Nach 2-3 Schuss würde in einem Kellerschießstand niemand mehr die Hand vor Augen sehen und man wäre zudem dem Erstickungstod nahe. Da gibt es bestimmte Kriterien die der Schießstand erfüllen muss (Rauchabzug, usw.). Vorher halt genau informieren ob dies dort möglich ist.
Eine schöne Alternative stellen beim Thema Vorderlader hier noch die "Sharps Hinterlader" mit wiederladbaren Messing-Kartuschen für Schwarzpulver dar. Diese sind ebenfalls noch frei ab 18 Jahren. Vorteil bei diesen Waffen ist, dass man vorgeladene Hülsen verwenden kann. Somit ist eine raschere, erneute Schussabgabe möglich, als dies z.B. bei klassischen VL Waffen möglich ist. Ich besitze unter anderem selbst einen solchen Sharps Hinterlader. Ist ne feine Sache

Hier ist mal eine solche Waffe: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttp://www.egun.de/market/item.php?id=3347980
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß,
Gani