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 >  Fundforen > Dachboden & Flohmarkt Funde (Moderator: Gratian) > Thema:

 Suche Rat bei heikler Sache

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Avatar  Suche Rat bei heikler Sache  (Gelesen 14270 mal) 0
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#30
14. Januar 2012, um 13:24:04 Uhr

Vorsicht vor den Rechtsanwälten die tun immer so als wären sie dein bester kumpel und
Arbeiten im nachhinein doch gegen dich und kassieren dann ab, dennen würde ich keine
zwei meter weit trauen.

Und sieht man die Behörden wenn die was wollen holen die es sich ohne verluste und rücksicht.
Will aber der kleine was wird er fertig gemacht bis zum geht nicht mehr.

Selbst wenn ich dann als bösewicht hingestellt werde würde ich persönlich einen
finderlohn fordern.

Rollenheini
davon kann sich der Mann dann eine warme Mahlzeit leisten oder wie.

mfG

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#31
14. Januar 2012, um 13:35:04 Uhr

sind wir in der nachkriegszeit oder was?
damals hat man solche sachen verschachert.
vielleicht noch an den meistbietenden.

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#32
14. Januar 2012, um 13:36:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sonne


Will aber der kleine was wird er fertig gemacht bis zum geht nicht mehr.

mfG



Stimmt, mehr geht nicht! Zwinkernd

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(versteckt)
#33
14. Januar 2012, um 13:45:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von rollenheini
sind wir in der nachkriegszeit oder was?
damals hat man solche sachen verschachert.
vielleicht noch an den meistbietenden.

warum nicht andere machen es ja auch so und anders kommt man zu nichts oder glaubste
aus gut dünken schenkt jemand dem Mann eine Mahlzeit, ha ha in was für ner zeit lebst du denn.

mfG

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#34
14. Januar 2012, um 13:47:52 Uhr

ich würde ihm zwei mahlzeiten schenken.
gebt mir seine adresse!!!!

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#35
14. Januar 2012, um 13:53:26 Uhr

wenn ich genug hätte würde ich es dem Mann abkaufen damit er seinen finderlohn hat was aber mit
zwei Mahlzeiten nicht abgetan wär, anschließend das gehört aber nicht zu dem teil hier würde ich
persönlich um meiner Rache den Behörden gegenüber das teil einschmelzen.

mfG

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#36
14. Januar 2012, um 13:53:45 Uhr

Hallo

Also warum nicht so:


Schritt 1)

Brief an die Kommune mit folgendem Inhalt: Ein Bekannter von mir ist EIGENTÜMER einer Bronzetafel. Vorige Woche (NICHT vor 2 Jahren oder dergleichen) fiel im bei einem Spaziergang auf dass es sich um …... zum ….Denkmal in …...strasse handelt. Foto liegt an.

Da mein Bekannter in dergleichen Dingen unbeholfen ist, bat er mich, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen ob die Gemeinde am Kauf der Tafel interessiert ist.

….Beschreibung das Dein Bekannter ein netter Mensch ist der sich gegen eine Kompensation gerne von dem Stück trennen wuerde (das ihm ans Herz gewachsen ist) nur um den Menschen der Heimtatstadt eine Freude zu machen.

Kontaktaddresse, Email drunter und ab die Post.

Schritt 2)

Die Bürokratie arbeitet und produziert irgendwann etwas das einer Antwort gleichkommt:

Alternative A) Nö ist es nicht, kein Interesse, Danke aber nein Danke → nix Gewonnen, nix verloren.
Alternative B) Ja, wir sind am Erwerb interessiert... gefolgt von einer Jeremiade das man aber net viel Zahlen kann → Gesprächstermin ausmachen und anhören was da so rumkommt.
Alternative C) Gemeinde: was fällt Ihnen ein! Wir sind Eigentümer, sofortige Herausgabe usw usw. schreckliche Drohungen hinsichtlich Unterschlagung usw.. Hier muss man sich überlegen ob man das Ding dann halt so rausrückt oder eventuell einen Prozess riskiert (der teurer wird als die Tafel...). So schnell gehts aber nicht zum Amtsgericht einen Schriftwechsel kann man schon noch machen oder einen empörten Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten (BlaBla ICH bin Eigentümer, BlaBla reiner Gutwillen, BlaBla und dann drohen Sie mir mit Prozess?!).  Wenn Rechtsschutz vorhanden und man Zeit und Lust hat kann man natürlich hier einen Rechtsstreit mit hohem Unterhaltungswert führen.
Ich halte es aber für unwahrscheinlich das die Gemeinde hier gleich so allergisch reagiert. Evt. Kommt man hier zusammen indem man sagt: OK, ich seh es ein IHR seid Eigentümer und dann kommt eine Zahlung (ob man das Finderlohn, Anerkennung oder Aufwandsentschädigung nennt ist egal).


Wieder das ist alles nur meine Rechtsauffassung: Aber wenn das so gemacht wird ist und bleibt das eine reine Zivilrechtssache.

Ich würde persönlich stark von „James Bond“ -Methoden mit anonymen Briefen abraten!
Das erzeugt automatisch Unwillen, das ist m.E. Unnötig und wenns ganz boese kommt -wie Sonny schreibt- kann man sich da in einer sonst banalen Sache doch noch ins Strafrecht reiten!
Ausserdem wenn das so ist wie Du schreibst habt Ihr nichts zu verbergen.

Wenn Du persönlich-wie Du andeutest- bei den Behörden nicht gut angeschrieben bist, lasst den Schriftwechsel über einen Dritten laufen.

Gruß Namxat


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#37
14. Januar 2012, um 14:00:02 Uhr

namxat

endlich mal was Sinnvolles.

mfG

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#38
14. Januar 2012, um 14:35:07 Uhr

ware ich gemeinde würde ich sicherlich nichts dafür geben, es ist ja von einem Öffendlichen Denkmal. Auch wäre es mir egal ob er das Teil von Timbuktu bis saigon getragen hat.
Wenn die Stadt es im Kriege Zeregt hat um es vor Kriegseinwirkung zu schützen ist es Eigentum der Stadt. Haben Besatzer das teil Zerlegt um es verschwinden zu lassen ist es Eigentum der Stadt.

Vieleicht währe ja ne Parade ihn zuehren angebracht..........  Nono

« Letzte Änderung: 14. Januar 2012, um 14:38:01 Uhr von (versteckt) »

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#39
14. Januar 2012, um 14:35:41 Uhr

Ähhhhh...

Mir fällt gerade noch was ein.. was unangenehmes, dass eventuell hier auch etwas off-topic ist!

Du schilderst die Verhältnisse Deines Bekannten als "sehr Bescheiden". Da gehts sogar um einzelne Mahlzeiten?

Wenn er "hartzt" oder sonstwie Sozialleistungen bezieht, hat er mit grosser Wahrscheinlichkeit nix von Zahlungen. Die werden dann von der nächsten Sozialleistung abgezogen.

Insofern, wenn er Sozialleistungen bezieht evt. mal in einem Sozialrechtsforum anfragen wie das aussieht. Ich weiss das macht jetzt alles nicht einfacher, will hier aber niemand ins Messer rennen lassen.

Gruss

Nam




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#40
14. Januar 2012, um 14:42:14 Uhr

namxat

wenn so was eintritt kann ein mittelsman abhelfen.

mfG

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#41
14. Januar 2012, um 15:47:16 Uhr

Und wenn er schon knapp bei Kasse ist. Warum dann dem Anwalt noch das Geld in den Rachen schmeissen.
Also ich würde mich an die örtliche Presse wenden und die wahre Geschichte erzählen. Dann bleibt der Stadt garnichts anderes übrig als das Teil zurück zu nehmen. Außerdem erfährt die Öffentlichkeit was fürn armer Kerl er ist. Da springen  mit Sicherheit einige Euros bei raus. Von wem auch immer gezahlt. Lächelnd
Gruß Templer

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#42
14. Januar 2012, um 16:26:41 Uhr

Presse einschalten und das Ding gegen Quittung zurückgeben. Cool Als ehrlicher Finder und nicht als Finderlohn Erpresser. Engel
Finderlohn steht dem Finder zu, das ist gesetzlich geregelt. Also Rückgabe ohne Wenn und Aber. Zwinkernd
Kommt der Finderlohn dann nicht automatisch, kann er sich dann einen Anwalt nehmen und den einfordern, mit großer Aussicht auf Erfolg. Rundumschlag
Das ist für mich die eleganteste Lösung, stellt aber nur meine persönliche Meinung dar.
Viele Grüße
Uwe

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#43
14. Januar 2012, um 16:34:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von namxat
Also.....

Disclaimer: dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Rechtsmeinung.

Wenn Du bzw. Dein Bekannter einen Finderlohn forderst gibt er zu das er NICHT der Eigentümer ist!

Bitte Bedenke das!

Ich denke wenn sich die Sache lohnt solltest Du wirklich ein paar Euro in ein Beratungsgespräch investieren. Deinem Freund der wie Du schilderst nicht gerade in Wohlstand schwimmt seinen ein paar Euro gegönnt. Hinsichtlich leerer Stadtkassen mach ich mir keine Gedanken das ist eine Petitesse gegenüber den XYZ-"Beauftragten" die in de Verwaltung rumhirschen. Aber ich denke auch es wird nicht ein "Sechser im Lotto".

Gruss

Namxat



Moin,

ich hatte das nicht so direkt formuliert, sondern eher zwischen den Zeilen bei meinem ersten Posting, aber es geht auch direkter. Es ist NICHT davon auszugehen, dass an der Tafel ein Eigentumsrecht erworben werden konnte, da der bishherige Eigentümer sein Eigentumsrecht an der Tafel nicht aufgegeben hatte - das Teil war nur irgendwie weg gekommen, also in Verlust geraten. Durch diesen Verlust hat sich aber am Eigentum nichts geändert.

Es gibt daher nur einen Finderlohn und eine Emtschädigung für den Ankauf der Tafel. Der Finderlohn steht jeder Person gesetzlich zu, daher verstehe ich Bemerkumngen nicht, die in dieser Sache von Geldgeilheit schreiben, nur weil jemand gerne dem ihm gesetzlich zustehenden Finderlohn haben möchte.

Statt eines Anwaltes geht natürlich auch die öffentliche Übergabe der Tafel an den Bürgermeister unter Einladung der Presse. Damit ist die Übergabe dokumentiert und wenn die Stadt später zickt, dann kan man immer noch zum Anwalt gehen.

Viele Grüße

Walter

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#44
14. Januar 2012, um 17:04:17 Uhr

Was macht ihr das kompliziert?
Wenn ich in der Nähe wohnen würde, dann würd ich sagen gib her das Teil und ich bring es eben dahin wo es hingehört.



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