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 Aller Anfang ist schwer

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Avatar  Aller Anfang ist schwer  (Gelesen 1549 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. Juli 2015, um 19:56:17 Uhr

Hallo,
hab jetzt Kontakt zum LVR:

Laura Albrecht M. A.
LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Außenstelle Xanten
Augustusring 3
46509 Xanten
Tel.: 02801-7762914
Fax: 02801-7762933
Laura.Albrecht@lvr.de
 
Scheinen ganz nett zu sein.....

* Antrag für Sondengänger liegt mir vor
* Flächen Huch??
(wie macht man das?Huch, bevor ich ja eine Fläche einreiche benötige ich ja eine Genehmigung vom Besitzer!!!)


Das bekomme ich noch hin:

(Zur Antragstellung bedarf es weiterhin einer Karte in dreifacher Ausfertigung als Ausdruck, auf der Sie die Flächen markieren, die Sie begehen möchten. Gegenstand der Genehmigung sind exakt (parzellenscharf) die angegebenen Flächen.
Die Karte ist maximal im Maßstab 1:5000 anzufertigen, bei größerem Flächenbedarf erstellen Sie mehrere Karten. Der Maßstab muss aber unbedingt eingehalten werden.
Der Karte muss die Liegenschaftskarte zugrunde liegen, damit die einzelnen Flurstücke parzellenschaft erkennbar sind. Ergibt die Prüfung vermutete bzw. eingetragene Bodendenkmäler sowie Areale mit Forschungsinteresse des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, werden die betreffenden Bereiche aus dem Antrag auf Genehmigung nach § 13 DSchG NW ausgeklammert. )  


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http://www.tim-online.nrw.de


Wie soll ich Flächen benennen, benötige ja dann erst mal die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer (Bauer)
Name, Anschrift,?HuchHuchHuchHuch?  hab ich doch alles nicht!!!!

Wie macht man das am besten?Huch?? Traurig Traurig


Danke
Gruß Klaus

« Letzte Änderung: 11. Juli 2015, um 20:00:18 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
11. Juli 2015, um 20:15:03 Uhr

Hi Klaus,

du brauchst noch garnicht die Erlaubnis der Grundstückseigentümer einholen, das machst du alles , wenn du die Genehmigung in der Hand hälst.
Du wählst dir erstmal einige Äcker aus, auf denen du sondeln gehen möchtest. Nachher wird entschieden ob du auf der jeweiligen Fläche auch sondeln darfst.
Die Äcker können auch ruhig Bodendenkmäler sein und ich glaube nicht mehr als 10 Hektar sollten es nicht sein und am besten auch nicht einzeln verstreut die Äcker.

Die Flächen kannst du bei Tim Online markieren.
Einfach rechts bei Tim Online Zeichnen und dann Fläche/Punkte zeichnen und mit Rot/etc. die betreffende Ackerfläche umranden.
Wichtig ist auch , dass man erkennen kann wo sich der Acker befindet. Das heisst es sollten Straßennamen etc vorhanden sein, oder du benutzt einfach den Dienst DTK25.
Oben Rechts kannst du das "Projekt" dann speichern und später der zuständigen Stelle per Email im Anhang mitgeben. Ist für die am einfachsten.

Alles ohne Garantie , ist bei mir nämlich auch wieder knapp ein Jahr her.
Gruß


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
11. Juli 2015, um 20:32:43 Uhr

Hi Nero,

* Wie ermittle ich den Grundstückseigentümer Huch
* Was ist wenn ich den nicht finde oder er mir keine Genehmigung gibt!!???
* ...  würde jetzt zum Beispiel Sterkrade-Nord (3080), Flur .... nehmen.... Besitzer?Huch

Gruß Klaus

Offline
(versteckt)
#3
11. Juli 2015, um 20:39:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von kw
Hi Nero,

1* Wie ermittle ich den Grundstückseigentümer Huch
2* Was ist wenn ich den nicht finde oder er mir keine Genehmigung gibt!!???
3* ... würde jetzt zum Beispiel Sterkrade-Nord (3080), Flur .... nehmen.... Besitzer?Huch

Gruß Klaus
Hey,
1. Gute Frage, einfach mal zum nächstgelegenen Bauernhof fahren und dort sich erkundigen. Die wissen eigentlich immer , wem der Acker gehört.
2. Dann hast du Pech gehabt, wenn er dir keine Genehmigung gibt kannst du dort auch mit NFG nicht sondeln. Aber das ist mir noch nie passiert, wenn man dem Bauern die Vorzüge unserer Arbeit nennt (Entschrottung / 50% der Funde gehörem dem Eigentümer in der Theorie etc.)
3. Versteh ich nicht? Trage doch erst einmal deine Wunschflächen ein. Anhand der Karten lässt es sich oft auch ausmachen welcher Besitzer dahinter steht.
Gruß Nero

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
11. Juli 2015, um 20:54:21 Uhr

Hi Nero,
ich schau mal in ruhe....
Sollte man sich die Erlaubnis vom Eigentümer schriftlich geben lassen?Huch
Wann ist die beste Zeit.... Herbst.....

Muss dann mal vor Ort schauen...... fragen....  u.s.w.

Danke

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Offline
(versteckt)
#5
11. Juli 2015, um 20:59:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von kw

Sollte man sich die Erlaubnis vom Eigentümer schriftlich geben lassen?Huch


 und vielleicht beim Notar machen lassen.

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