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 Rechtsprechung lässt grüssen !

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Avatar  Rechtsprechung lässt grüssen !  (Gelesen 2169 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. August 2021, um 14:31:49 Uhr

Narr ...wer soll das verstehen !  Nono   Nono   Nono

      Grüsse  Winken


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P1060135.jpg
P1060136.jpg
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#1
04. August 2021, um 14:59:15 Uhr

Aus 40 to Stahl kann man jetzt ca 160.000 Messer machen und vor den Bahnhoefen und in den Innenstaedten verteilen Narr

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#2
04. August 2021, um 15:27:36 Uhr

Hier steht mehr dazu: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/panzer-im-keller---84-jaehriger-waffenfan-bekommt-mildes-urteil-30643576.html


Ich gehe davon aus, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Deal ausgehandelt haben. Evtl. hätte der Rentner im Worst Case bei Mitbeachtung der Flak und anderer Objekte ansonsten eine höhere Strafe erhalten können. 

BTW: nur dass ein Panzer nicht mehr schießt ist auch nicht hinreichend dafür, dass er legal besessen werden darf.

Gruß, 
Günter

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#3
04. August 2021, um 15:35:41 Uhr

Bei der Restaurierung half doch Damals die Bundeswehr, wird die jetzt als Mittäter auch verurteilt?

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#4
04. August 2021, um 15:45:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Bei der Restaurierung half doch Damals die Bundeswehr, wird die jetzt als Mittäter auch verurteilt?
Da ist wohl auch die Frage, wie weit die Gesetze seit damals verschärft wurden. Schaut doch mal, wie aufwändig man mittlerweile "nur" eine Pistole umändern lassen muss, damit sie nicht mehr als Waffe zählt. Ich bin mir sehr sicher, dass hier viele Objekte nach heutiger Sicht unzureichend abgeändert waren.

Hier steht auch noch ein bisschen mehr: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/regionales/hamburg/article231728517/Kiel-84-Jaehriger-vor-Gericht-Wann-ist-ein-Panzer-eine-Kriegswaffe.html


Ich gehe davon aus, dass der Tatbestand des Verstoßes gegen das KWKG mit großer Sicherheit zutraf. Dann muss der Richter das Strafmaß auf mindestens 1 Jahr festlegen. Und alles weitere wurde mMn ausgehandelt, sonst wäre auch die Seite des Angeklagten nicht mit dem Urteil zufrieden. 

Gruß, 
Günter

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#5
04. August 2021, um 16:11:53 Uhr

Es sterben leider einfach zu viele Menschen in Deutschland durch Panzerbeschuss Belehren

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#6
04. August 2021, um 16:23:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von aurelia
Es sterben leider einfach zu viele Menschen in Deutschland durch Panzerbeschuss Belehren

Hmm, diesem Sarkasmus muss ich entgegen halten, dass man mit dem Ding wahrscheinlich eine Amokfahrt hätte veranstalten können, da wohl die Panzerplatten um die Fahrerkabine nicht entfernt wurden. Das muss sogar bei Exponaten in Museen (wie z.B. Sinsheim) geschehen. Und bei sowas hätten wohl die wenigsten Deutschen Verständnis für Panzersammler.

PS: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Und sowas kommt vor.


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#7
04. August 2021, um 16:32:27 Uhr

Ich behaupte jetzt mal, dass der bzgl Standort und Startbedingungen nach ?? Jahren fahruntuechtig war (kann mich aber irren).


Gruss aus der Naehe von NIZZA (86 Tote)

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#8
04. August 2021, um 16:52:14 Uhr

Wenn ein Sondelgänger nicht mal einen ausgebuddelten, verrosteten und verbogenen Karabiner ohne Schloss behalten darf, sehe ich keinen Grund, warum so ein Opa ein ganzes Waffenarsenal besitzen dürfen sollte. Grübeln

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#9
04. August 2021, um 17:58:15 Uhr

Sehe ich  auch so. Verstehe das auch nicht immer, aber moeglicherweise wollte man EIN Pauschl-Gesetz und ohne Diskussionsspielraum, was im Prinzip ja nicht schlecht ist.
Letztendlich kommt es immer darauf an, was hinter der Frontstirnplatte des Menschen so abgeht. Waffen werden von den Subjekten benutzt, an sich sind die Waffen ja harmlos. Ich schaue mir lieber die "Subjekte" an und bilde mir meine persoenliche Einschaetzung. In Nizza laufen viele sehr junge Soldaten voll aufmunitioniert rum; no problem. Bei Kontakt zu anderen Gestalten halte ich mich fern und "bewundere" USA-Urlauber....
Hatte mal alte Jagdwaffen geerbt und haette sie behalten koennen, aber allein die immensen Auflagen bewogen mich zum Verkauf, zumal ich als ExBeamter hohen Massstaeben dienen muss.
Hier faehrt ein Nachbar einen US Army Willys MB spazieren, wer weiss, was der noch alles in der Garage hat  Lächelnd...ein MG mit .50bmg ist hinten schnell montiert..

Gelassen bleiben Smiley

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#10
04. August 2021, um 18:18:27 Uhr

Wobei sich eine Amokfahrt natürlich auch mit anderen Fahrzeugen ausführen lässt, dafür gibt es spezielle Fachkräfte

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#11
04. August 2021, um 18:30:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Wobei sich eine Amokfahrt natürlich auch mit anderen Fahrzeugen ausführen lässt, dafür gibt es spezielle Fachkräfte

Das stimmt, aber sowas können Polizisten mit MPs dann doch noch eher stoppen.

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#12
04. August 2021, um 18:52:17 Uhr

Stimmt, doch so ein Panzer ist nicht gerade mal verfügbar und fahren muss man ihn auch können,
also dürfte ne Amokfahrt mit einem Panzer eher selten sein.

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#13
04. August 2021, um 19:10:30 Uhr

Der Panzer soll 1978 auch beim Schneeräumen eingesetzt worden sein, ohne Ketten? Und wenn die BW
9 Stunden braucht um den Panzer aus dem Keller zu holen, wie wurde der 1978 aus dem Keller gefahren?



Verurteilt wurde der 84-Jährige letztlich nur im Fall eines Maschinengewehr-Laufs und zweier Patronen wegen Besitzes einer Kriegswaffe.

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#14
04. August 2021, um 19:21:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus

Das stimmt, aber sowas können Polizisten mit MPs dann doch noch eher stoppen.


NEIN! Definitiv stoppt ein deutscher Polizist gar nichts. Wenn hierzulande ein Polizist eine Hand zur Waffe führt, besteht akute Lebensgefahr für alle. Auch für seine Kollegen. Und ja: ich weiß das ganz sicher...

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