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 Kriminaltechnische Spurensicherung bei Raubgrabung!

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Avatar  Kriminaltechnische Spurensicherung bei Raubgrabung!  (Gelesen 2942 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. November 2014, um 00:19:44 Uhr

Herr Laufer ermittelt.  Polizei



(Ab ca.30 min)


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https://www.youtube.com/watch?v=Nhn6OiSekNc&list=UUCljzsYpepeNeY-nKPBKnhA


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#1
12. November 2014, um 01:15:49 Uhr

Den Teil mit den Cops hatte ich im TV per Zufall auch gesehen.
 Applaus Herr Polizei
Immer schön den "Tatort" absperren. Super
Mal im Ernst
Haben Die nix besseres zu tun, als im Wald einer auf CSI zu machen.
Mit Schutzanzüge??? Idiot
Wenn Unfallopfer 9 Tage neben einer Straße nicht gefunden werden,
und die  Polizei lieber harmlose Suchen jagen...
Was soll man da noch sagen?
 Brutal Knüppel Rundumschlag

« Letzte Änderung: 12. November 2014, um 01:26:13 Uhr von (versteckt) »

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#2
12. November 2014, um 03:27:15 Uhr

Da hat doch auf dem Kulturdenkmal keiner zu buddeln!
Mal abgesehen davon, sind die Sondler selber schuld, die Eisen nicht zu schätzen wissen und auch
noch die Löcher offen lassen. Trottel gehören immer eingekerkert.

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#3
12. November 2014, um 04:10:38 Uhr

Schon erstaunlich wie ein nicht als Ermittlungsbeamter tätiger Kulturgutschutzbeauftragter mit Steuergeldern um sich wirft damit er gefeiert werden kann.

Wenn man sich das "Grabungsloch" mal genauer anschaut, dann wirds aber echt spannend... Narr

Bald ist Hessen wohl (Gerüchten zu Folge) den  Narr  los. Er soll nach NRW gehen (müssen?).
Das hat aber hoffentlich nichts mit seiner "Erfolgsbilanz" zu tun. Bisher wurde noch kein Sondengänger ohne NFG auf Grund seiner Ermittlungen in Sachen behaupteter Raubgrabungen verurteilt.  Schockiert

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#4
12. November 2014, um 05:39:49 Uhr

 Schockiert    Nullahnung  Idiot  Platt

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#5
12. November 2014, um 06:20:23 Uhr

Helau
Kommt gerade richtig zum Fasching...selten so gelacht...

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#6
12. November 2014, um 07:39:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von DOC.ATX
Schon erstaunlich wie ein nicht als Ermittlungsbeamter tätiger Kulturgutschutzbeauftragter mit Steuergeldern um sich wirft damit er gefeiert werden kann.

Wenn man sich das "Grabungsloch" mal genauer anschaut, dann wirds aber echt spannend... Narr

Bald ist Hessen wohl (Gerüchten zu Folge) den Narr los. Er soll nach NRW gehen (müssen?).
Das hat aber hoffentlich nichts mit seiner "Erfolgsbilanz" zu tun. Bisher wurde noch kein Sondengänger ohne NFG auf Grund seiner Ermittlungen in Sachen behaupteter Raubgrabungen verurteilt. Schockiert
Ne Danke,

hier in NRW können wir gut auf diesen Typ verzichten...der soll mal lieber schön in Hessen bleiben Grinsend

Wir kommen hier ganz gut ohne den klar...

Gtuß

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#7
12. November 2014, um 10:14:32 Uhr

Löcher ZUMACHEN, verdammt So Nicht

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#8
12. November 2014, um 10:53:44 Uhr

sind wir alle kriminell und raubgräber ???Oder nur wenn wir auf  Bodendenkmäler buddeln Huch Schockiert Schockiert Schockiert Schockiert

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#9
12. November 2014, um 10:54:29 Uhr

Filmautorin Dorothea Windolf, Minute 31:14:
"Die Schatzsuche ohne Genehmigung ist eine Straftat, und kann bis zu 25.000 € kosten".


Liebe Frau Windolf, auch wenn Sie noch so gut mit Ihrer Kamera hantieren können, sollten Sie nicht so einen Sch.eiß verzapfen und die Sondengänger diskreditieren!

Eine Straftat kann niemals nur "bis zu 25.000€ kosten". Das können nur Ordnungswidrigkeiten. Straftaten sind immer mit einer "bis zu" Freiheitsstrafe verbunden.

Sie beschädigen mit Ihren Aussagen das Ansehen der Sondengänger und unterschlagen grundsätzliche Informationen.

1. Das Nachforschen nach Denkmälern ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, wie Sie im Gesetz bereits eigentlich richtig erkannt haben:

§ 27
Bußgeldbestimmungen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
genehmigungspflichtige Maßnahmen entgegen § 21 Satz 1 (Nachforschen) ohne Genehmigung beginnt oder durchführt oder einer von der zuständigen Behörde mit der Genehmigung erteilten Auflage zuwiderhandelt;
(2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 1 können mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.



2. Das Schatzsuchen an sich ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Ach, Sie meinten die Suche nach Denkmälern? Dann drücken Sie sich das nächste Mal in solchen heiklen Sachen klar aus! Bitte unter "1." schauen.




Es sollten sich vielmehr Sondengänger über solche Aussagen beschweren und diese nicht einfach so hinnehmen! Indem wir nichts tuen und diese Meinung unkommentiert stehen lassen, sägen wir an dem Ast, auf dem wir sitzen. Irgendwann denkt jeder, dass wir Straftäter wären!
Von daher sollte bei jedem Kauf eines Detektors das jeweilige Denkmalschutzgesetz beiliegen, und wer das Denkmalschutzgesetz nicht kennt, sollte den Detektor nicht benutzen dürfen!


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#10
12. November 2014, um 11:07:26 Uhr

Wer das der guten Doro wohl so zugeflüstert hat, die Bäume im Wald vielleicht Lächelnd

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#11
12. November 2014, um 13:24:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Löcher ZUMACHEN, verdammt So Nicht

Da gebe ich Dir 100%ig Recht!!!!!
Löcher sollten immer zu gemacht werden!
Für ordentliche Sondler sollte dass selbstverständlich sein.
Sonst haben die Spaßvögel von den Blauen was zu meckern.

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#12
12. November 2014, um 13:36:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Filmautorin Dorothea Windolf, Minute 31:14:
"Die Schatzsuche ohne Genehmigung ist eine Straftat, und kann bis zu 25.000 € kosten".


Liebe Frau Windolf, auch wenn Sie noch so gut mit Ihrer Kamera hantieren können, sollten Sie nicht so einen Sch.eiß verzapfen und die Sondengänger diskreditieren!

Eine Straftat kann niemals nur "bis zu 25.000€ kosten". Das können nur Ordnungswidrigkeiten. Straftaten sind immer mit einer "bis zu" Freiheitsstrafe verbunden.

Sie beschädigen mit Ihren Aussagen das Ansehen der Sondengänger und unterschlagen grundsätzliche Informationen.

1. Das Nachforschen nach Denkmälern ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, wie Sie im Gesetz bereits eigentlich richtig erkannt haben:

§ 27
Bußgeldbestimmungen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
genehmigungspflichtige Maßnahmen entgegen § 21 Satz 1 (Nachforschen) ohne Genehmigung beginnt oder durchführt oder einer von der zuständigen Behörde mit der Genehmigung erteilten Auflage zuwiderhandelt;
(2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 1 können mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.



2. Das Schatzsuchen an sich ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Ach, Sie meinten die Suche nach Denkmälern? Dann drücken Sie sich das nächste Mal in solchen heiklen Sachen klar aus! Bitte unter "1." schauen.




Es sollten sich vielmehr Sondengänger über solche Aussagen beschweren und diese nicht einfach so hinnehmen! Indem wir nichts tuen und diese Meinung unkommentiert stehen lassen, sägen wir an dem Ast, auf dem wir sitzen. Irgendwann denkt jeder, dass wir Straftäter wären!
Von daher sollte bei jedem Kauf eines Detektors das jeweilige Denkmalschutzgesetz beiliegen, und wer das Denkmalschutzgesetz nicht kennt, sollte den Detektor nicht benutzen dürfen!

Das schlimme ist ja, dass solche Leute diesen Mist auch noch in der Öffentlichkeit verzapfen können und eine Plattform geboten bekommen. Und die halbe Nation, die sich nicht mit den Gesetzen auskennen, glauben es auch noch.

Von einem anderen Blickwinkel her gesehen finde ich es aber auch gar nicht mal soo schlimm...dann rennen die Leute wenigstens nicht Alle los, kaufen nen Detektor und stürmen planlos auf die Felder wenn Sie das gesehen haben. Weil die Angst ja dann wahrscheinlich doch recht groß sein müsste, so hart bestraft zu werden.

Hauptsache ist doch, dass wir wissen, wie es in Wirklichkeit aussieht...und wenn man sich als Neuling wirklich für das Hobby interessiert und es ausüben möchte, wird man sich auch Informationen einholen und heraus finden, wie es wirklich in seinem Bundesland rechtlich aussieht. Auch wenn es nicht immer so einfach ist...

Danke an Ernte an dieser Stelle, der uns an seinem rechtlichen Wissen teilhaben lässt Super

VG

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(versteckt)
#13
12. November 2014, um 14:02:46 Uhr

ich finde es richtig das den Raubgräbern, das Handwerk gelegt wird, aber das ist ein Witz und Verschwendung von Steuergeldern

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#14
12. November 2014, um 15:18:45 Uhr

in den Augen der Archäologen bist du schon ein Raubgräber wenn du ein Metalldetektor besitzt (schmunzel))) !

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