Servus chris,
du kannst in BY suchen, soofern die Genehmigung des Grundstückseigners vorliegt. Davon ausgenommen
sind Bodendenkmäler. Diese sind im Bayernviewer Denkmal veröffentlicht, d.h. du kannst dich vor jeder
Sondeltour vergewissern, dass du nicht auf BD sondeln gehst. Das DSchG macht da noch eine Einschränkung:
wenn du auf einer nicht als BD ausgewiesenen Stelle Funde machst, die archäologisch von Bedeutung
sind, dann wird diese Fläche automatisch zum BD. Das ist so auch i.O., sonst wäre ein archäologisch hoch
interessantes Gebiet, z.B. Kalkriese (das ist jetzt zwar nicht in BY, aber als Beispiel gut geeignet) "schutzlos".
Dieser Interessenskonflikt ist mMn extrem selten - kann aber vorkommen. Da steht jeder Sondler für sich
selbst in der Pflcht, bzw. er muss es mit sich selbst abmachen....
G&GF
karuna
