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 private Sondelgenehmigung...

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Avatar  private Sondelgenehmigung...  (Gelesen 2636 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. August 2012, um 18:20:58 Uhr

Mal eine frage, hier im Forum hat mal ein Mitglied einen Vordruck für eine private Suchgenehmigung eingestellt wo is denn die? Mein Arzt hat nämlich eine eigene Burg und au chder Hügel etc gerhört Ihm und ich darf da  Suchen
möchte blos was zum vorzeigen falls wer Stress macht...  Super

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(versteckt)
#1
30. August 2012, um 18:27:06 Uhr

Pathfinder hatte doch in seinem Thread so einen Vordruck erstellt.

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http://www.detektorforum.de/smf/sondengehen_schatzsuche/das_richtige_rechtliche_vorgehen_beim_sondengehen_in_bayern-t42524.25.html


Gruß Michael

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#2
30. August 2012, um 18:58:32 Uhr

hubsi die Burg und der Berg ist bestimmt ein BD auch wenn es nicht eingezeichnet ist und da darfst du nie und nimmer sondeln selbst wenn du die Erlaubnis des Besitzers hast


                           larod Smiley

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#3
30. August 2012, um 19:17:23 Uhr

Ist das nicht Urkundefälschung ?

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
30. August 2012, um 19:44:54 Uhr

nix BD aussenrum...
Und wieso Urkundenfälschung?

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#5
30. August 2012, um 20:16:39 Uhr

ich bin noch Neuling auf dem Gebiet deshalb frage ich mal so: wenn Du die Erlaubnis vom Besitzer hast, wer kann und darf dann noch Stress machen? Welche Reaktionen habt ihr überhaupt schon beim sondeln oder graben bekommen?

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
30. August 2012, um 20:35:59 Uhr

Hallo GerdH, wenn zb der Förster kommt oder Bauer, immerhin befindet man sich ja auf fremden Grund. Mit einer Erlaubnis vom Besitzer sind die Karten dann schon anders gemischt, auch was das Befahren angeht...

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#7
30. August 2012, um 21:40:23 Uhr

wirklich? bei uns in der schweiz spielt das absolut keine rolle da ist dein eigener garten genauso tabu wie gemeindewald....es spielt bei uns keine rolle wem das land gehört....die sache mit der Erlaubniss zu Suchen ist bei uns was anderes....die Erlaubniss des Besitzers holst du nur 2 rangig, respektive muss der mich nach dem Archäologie Gesetz sogar dulden wenn ich die Erlaubniss (vom Kanton) habe auf seinem Grund zu Suchen....
Bei uns sind die Bodendenkmäler Eigentum des Kantons....der Landbesitzer hat darauf 0 Anspruch, ergo kann er auch Niemandem die Erlaubniss geben nach solchen zu suchen.

« Letzte Änderung: 30. August 2012, um 21:43:23 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
30. August 2012, um 21:43:44 Uhr

Hallo Nimmermehr und an alle anderen, ich gehe nicht auf ein BD! Es geht mir mehr darum dass ich das "Grundstück" befahren darf und niemand Alarm schlägt!

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#9
30. August 2012, um 21:46:28 Uhr

hab ich auch nicht gesagt und mir ist das auch völlig wurst wo du suchen gehst....ich hab nur kurz gepostet wies bei uns ist....es gibt da keine wirkliche differenzierung zwischen BD und nicht BD.... Die Strafe bei einem BD wäre einfach höher wenn man erwischt wird, aber es ist generell so das der Landbesitzer nix zu sagen hat bezüglich Suchgenemigung....wie gesagt ich dürfte theoretisch nicht mal in meinem eigenen Garten suchen gehen....irre aber ist so....

« Letzte Änderung: 30. August 2012, um 21:46:55 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
30. August 2012, um 21:52:26 Uhr

naja Nimmermehr, bei uns isses ja auch ned ohne, aber auf dem eigenen Grund darf man hier schon graben, wenns kein BD ist. Da der Grund aber im Wald ist muss ich ja irgendwie hinfahren und da ist die Erlaubnis des Eigentümers dann schon hilfreich!

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#11
30. August 2012, um 21:52:44 Uhr

ach ja war mein 1111ter post, darauf trink ich nun einen....  Grinsend

aber Hubsi du hast sicher recht....wenn man ohne NFG unterwegs ist, würd ich auch schauen das zumindest der Landbesitzer dir gutgestellt ist, respektive damit einverstanden ist, dass ist schon mehr wie die halbe miete....ausserdem es ist eine frage des auftrettens und der worte....ein schlechtes gewissen zu haben hat noch nie geholfen.

wenn es jemanden interssiert, ich hab meinen Ausweis immer dabei....und musste den noch nie zeigen....und wurde aber schon zig fach angequatscht auch sehr skeptisch von Leuten die meinten Jemanden erwischt zu haben  Smiley aber Selbstbewusst gesprochen ist schon fast gewonnen...

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#12
31. August 2012, um 07:51:10 Uhr

Moin,

die Burg und der Burgberg sind ein Bodendenkmal. Der Eigentümer kann Dir dort nichts erlauben, da die Suche nach archäologischen Bodenfunden nicht privates Recht ist, sondern öffentliches Recht.
Du benötigst eine Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde, die Du aber verm. nicht bekommen wirst, da diese, wenn überhaupt, nur für landwirtschatlich genutzte Flächen erteilt werden und ganz sicher nicht für Burgen und Burgberge.

Viele Grüße

Walter

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#13
31. August 2012, um 08:14:47 Uhr

Moin Walter,

ich werde zwar wohl nie an einer Burg  Suchen. Hier gibt es keine und groß Reisen tue ich nicht.

Aber rechtlich interessiert es mich doch. Denn es gibt ja nicht nur Burgen und Schlösser.

Ich denke die Burg wird ein Baudenkmal sein und der Grund unter Ihr wird dazu gehören. Wie weit
nun die Umgebung zum Baudenkmal gehört dazu fehlt mir jegliches Nachschlagewerk.

Gibt es da ein länderübergreifendes Grundsatzurteil?

Und wieso ist der Boden um ein Bauwerk ein Bodendenkmal. Ist ein BD nicht eine Sache die im Boden
oder im Wasser liegt oder lag? Aber doch nicht der Boden selbst.

Gruß Charlie

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
31. August 2012, um 09:14:31 Uhr

nochmal an alle, ich suche nicht auf dem BD!! sondern auf den Äckern rundrum und vielleicht im Hang mal schauen wie steil er ist. Es ist schon seltsam was ich für Posts ausgelöst habe weil ich MIT Genehmigung suchen möchte!! Mich würde ja mal interessieren wo die ganzen Römerfunde gemacht werden die hier so mal schnell auf dem Weg zur Arbeit gemacht werden, bestimmt nicht da wo keine Römer waren...  Zwinkernd

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