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 Problem mit neutralem Gutachten

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Avatar  Problem mit neutralem Gutachten  (Gelesen 636 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
25. Oktober 2012, um 18:24:48 Uhr

Hallo,
ich bin kpl. neu hier. Ich habe ein riesen Problem! Ich habe bei e bay eine seeben Sonde gekauft - die kam im griffbereich gebrochen an. Der Verkäufer streitet ab - wäre Gut verpacktgewesen.
Und Pay pal will ein Gutachten - aber nichts bezahlen.
Wer kann mir sagen wo ich mich hinwenden kann bzw. Schreiben mit Bildern - um einen Klarersichtbaren Mängel
anzeigen kann- und dies dann mit einem Firmenstempel und Unterschrift bestätigt bekomme.

danke für eure Unterstützung

Markus

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#1
25. Oktober 2012, um 18:58:59 Uhr

Mach eine Anzeige  bei der Polizei wegen Betruges.   Dann bekommste  eine Anzeigebestätigung und die reicht Paypal auch aus.

Eigentlich müsste man ab 18 Jahren aber auch schon wissen, was ein Käufer für Rechte hat und was man machen muss wenn man einen Fehlerhaften Artikel bekommen hat.

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#2
25. Oktober 2012, um 19:09:02 Uhr

------Off Topic-------

Hole Dir irgendwie das Geld zurück, investiere etwas mehr und
kaufe Dir eine bessere Sonde.

Mit dem Tiefenwunder wirst Du auf lange Sicht nicht glücklich.


Sondenmichel

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#3
25. Oktober 2012, um 19:53:58 Uhr

Wenn es versichert gesendet wurde und das Paket beschädigt war ist der Postdienstleister dafür haftbar.
Allerdings hätte das dann beim Empfang dokumentiert werden müssen.

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#4
26. Oktober 2012, um 01:24:51 Uhr

An das Deep Target "Wunder" habe ich auch sofort gedacht. Drecksteil!

Inno

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#5
26. Oktober 2012, um 04:39:42 Uhr

Stell doch mal Bilder ein.

Dann wir es etwas einfacher.

Evtl. findet sich dann auch ein Händler der Dir in der Richtung etwas bestätigen kann.

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#6
26. Oktober 2012, um 08:00:44 Uhr

hallo marcus. ich hatte auch schon mal so ein problem. aber nicht mit einem detektor. du musst einfach darauf bestehen, das du das geld komplett oder einen teil zurück haben willst. das ist ja auch der grund warum du mit paypal zahlst. das es keine probleme gibt. ruf dort an und erkläre deinen standpunkt. nicht du sonder der verkäufer hat die bringpflicht eines beweises. bei mir hat es geklappt.   lg

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#7
26. Oktober 2012, um 08:52:22 Uhr

AGB Auszug PayPal:

4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.

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