Grundsätzlich ist es ja so: Wo kein Kläger ist kein Richter.
Aber ....
Der Bauer kann Dir zwar eine Genehmigung geben aber wenn irgendein Passant schlechte Laune hat
und zufällig den berühmt,berüchtigten Flyer vom Denkmalamt gelesen hat und deswegen die Polizei holt,
kannst Du schon Scherereien bekommen.
Hast ja keine Nachforschungsgenehmigung vom Amt.
Wenn der Acker dann zufällig noch im Bereich eines Grabungsschutzgebiets eines Bodendenkmals liegt,
dann hast Du wirklich ein Problem sofern die Gesetzeshüter einschreiten.
Der Bauer darf interessanterweise das Gebiet zwar landwirtschaftlich nutzen mit Pflug,Egge und was weis ich noch alles,
was tief in den Boden geht aber Du darfst da ohne Nachforschungserlaubnis nicht einmal mit den Fingern ein Loch buddeln.
Zwar total unsinnig aber es ist nun mal so.
Und ob er Dich im "Ernstfall" noch kennt,geschweige den eine Genehmigung erteilt hat?
