[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Allgemeines Forum > Rund ums Forum > Fragen, Vorschläge, Lob & Kritik zum Forum (Moderator: Le Vasseur) > Thema:

 Welche Genehmigungen brauch ich?

Gehe zu:  
Avatar  Welche Genehmigungen brauch ich?  (Gelesen 1041 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. Januar 2013, um 17:02:37 Uhr

Ich habe einige berichte im Forum gelesen wo es um Ärger mit der Polizei unsw geht.

Ich hab als Anfänger mal eine wichtige Frage welche Genehmigungen brauch ich den alles um keinen Ärgern von irgendwelchen Personen zu bekommen wenn ich zum Beispiel im Wald suchen will
vom besitzer? vom Amt?
Keine Ahnung ich will doch eigentlich nur meinem Hobby nachgehen und ich bin auch bestimmt kein Raubgräber oder sammle scharfe Munition unsw...Smiley

glg Chris

Ich komme aus Bayern

« Letzte Änderung: 12. Januar 2013, um 18:18:23 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#1
12. Januar 2013, um 17:08:44 Uhr

les die Berichte im Forum nochmal und wenn das nicht hilft dann les auch noch das was die Suchfunktion so zu dem Thema ausspukt .........könnte verhindern das wir bei den aktuell laufenden  TrashThreads das Dutzend voll bekommen  Cool

Offline
(versteckt)
#2
12. Januar 2013, um 17:11:44 Uhr

In welchem Bundesland wohnst du,
in BW darfst du graben, nur nicht nach Bodendenkmälern,Jäger können dir nix an haben, Förster können dir bei Schädigung des Waldbodens Platzverweis erteilen (also immer Löcher gut zu) und Polizisten können dein Haus auf den Kopf stellen, aber nur wenn du Bodendenkmäler ausbuddelst, dabeihast und kontroliert wirst.Ca. 10%, das müssen sie dir aber erstmal nachweisen und dann gehts gegen 0%

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
12. Januar 2013, um 18:18:50 Uhr

@Sondengängerübermensch:
Da kommen ja hunderte Seiten Schockiert
Kommt vill jemand aus Bayern mit mehr Erfahrung wie ich?Smiley

@Goldstadtsondler:
komme aus Bayern.



glg

« Letzte Änderung: 12. Januar 2013, um 18:21:48 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#4
12. Januar 2013, um 18:30:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Christoph A.

Da kommen ja hunderte Seiten Schockiert


ja .......leider  Platt
aber hast Glück - da ihr in Bayern kein Schatzregal habt gilt gemeine Sondengängerei dort als erlaubter als anderswo und es wird sich wohl niemand ernstlich trauen zu versuchen dich in solchen Maße zu verblöden als wie es gegenüber nem Nichtbayern (ganz) sicherlich der Fall wär  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#5
12. Januar 2013, um 18:30:59 Uhr

Ja, und das hier ist jetzt 101

Offline
(versteckt)
#6
12. Januar 2013, um 20:32:32 Uhr

Moin,

wie üblich wird hier wieder alles durcheinander geworfen.

Ob es in einem Bundesland ein Schatzregal gibt oder nicht hat nichts mit einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) zu tun, weil das Schatzregal nur die Eigentumsfrage an den Funden regelt.

In Bayern brauchst Du keine NFG, aber die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Im Internet findest Du eine HP der Denkmalschutzbehörde, den Bayern-Viewer. Dort sind alle Bereiche rot gekennzeichnet innerhalb derer Du auch mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers NICHT suchen darfst.

An den Funden erwirbst Du mit der Entdeckung einen hälftigen Eigentumsanteli, die andere Hälfte gehört dem Grundstückseigentümer. Eine Verheimlichung der Funde gegenüber dem Grundstückseigentümer ist eine Unterschlagung.

Archäologische Funde sind der Denkmalschutzbehörde zur wissenschaftlichen Auswertung zu melden.

Viele Grüße

Walter
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.das-schatzsucher-magazin.de




(versteckt)
#7
12. Januar 2013, um 20:46:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

In Bayern brauchst Du keine NFG


und das weil außer der Schatzregalgeschichte genau was in Bayern (§7 B-DschG) anders geregelt ist ?
würd nachm Überfliegen des B-DschG beinah meinen, das es in Bayern denkmalmäßig insgesamt fast genau so läuft wie auch in allen anderen BL - suchst nach Denkmälern, oder auf Denkmalflächen nach sonstwas, brauchst Genehmigung vom dafür zuständigen Denkmalamt und wenn du nicht nach/auf Denkmälern suchen willst, brauchst halt keine Genehmigung vom dafür dann auch nicht zuständigen Denkmalamt ........

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor